gehört das restgeld einer sterbegeldversicherung zum Nachlass?
Meine Mutter hatte eine Sterbegeldvers. und mich als Bezugsberechtigte person im Todesfall angegeben. Von dem geld wurde die Bestattung bez. darf ich das restliche Geld behalten oder gehört es zur erbmasse da noch 4 weitere Kinder vorhanden sind?
7 Antworten
Wenn keine Bezugsberechtigung vorliegt, gehört die gesamte Versicherungssumme zum Nachlass.
Der Rest gehört zur Erbmasse und wird dann durch die Erbberechtigten geteilt.
der rest gehört wohl zur erbmasse.wirst du dir teilen müssen.
Zur Erbmasse gehört nur das Vermögen, das zum Zeitpunkt des Ablebens vorhanden war.
Du kannst also beruhigt Deine Kontonummer dort angeben, damit das Restgeld auf Dein Konto kommt.
Ich habe selbst vor nicht allzu langer Zeit einen solchen Fall gehabt.
Dies ist hier genau wie bei anderen Versicherungen auch. Ob widerruflich oder unwiderruflich eingesetzte Bezugsberechtigte Personen angegeben sind bei der versicherung, sind diese a l l e i n bezugsberechtigt.