Verwaltung verlangt Grundbuchauszug?
Guten Tag,
Verwaltung verlangt Grundbuchauszug von der Wohnung die es Verwaltet.
Folgender Fall:
Nachlass einer Verstorbenen:
Erbgemeinschaft besteht aus:
A: Witwer (Ehepartner)
B: Kind 1
C: Kind 2
d: Kind 3
c: Kind 4 hat schon innerhalb 6 Wochen nach dem Tod, eine noteriell beglaubigte Verzichtserklärung auf den Nachlass abegegben.
Die restlichen Erben haben untereinander beschlossen dass das Kind 1 die Wohnung verwaltet und auch vermietet, da gibt es absolut kein Problem.
Bis zum Tod, hat das Kind 1 die Wohnung selber bewohnt, danach stand es 2 Jahre Leer.
Das Kind 1 hat seit erwerb der Wohnung durch die Verstorbene, die Hausgelder bezahlt und an den Eigentümerversammlungen mit Vollmacht teilgenommen. Auch nach dem Tod, ohne Vollmacht der Verstorbenen.
Das schon seit 25 Jahren.
Die Verwaltung hat nun in ihrem Bescheid folgende Unterlagen verlangt:
den Grundbuchauszug, Eigentümerwechselbescheinigung, Vollmacht.
Es wurde beim Nachlassgericht bisher kein Erbschein beantragt!
Aber an dem Grundbuch wurde ja nichts verändert, es ist alles so belassen worden.
Ein Eigentümerwechsel hat ja auch nicht stattgefunden.
Wir sind eine harmonisierende Familie und kommen auch ohne schriftliche Vollmachten etc. miteinander sehr gut aus.
Was soll/kann ich denn der Hausverwaltung an Unterlagen zusenden, damit dieser zufrieden ist?
Weis jemand Rat?
Vielen Dank.
1 Antwort
Das schon seit 25 Jahren.
Wenn schon so lange das Verhätnis so besteht wie es jetzt ist, dann würde ich der Verwaltung die direkte Frage stellen, warum das jetzt auf einmal von Bedeutung ist. Vielleicht gibt es in irgend einem Punkt Klärungsbedarf.
Aber an dem Grundbuch wurde ja nichts verändert, es ist alles so belassen worden.
Es hat für die Verwaltung eine rechtliche Bedeutung, wer genau als Eigentümer eingetragen ist. Die Verwaltung möchte sicher gehen, dass alles korrekt läuft, das ist deren Pflicht. Daher sollte ein Grundbuchauszug angefordert werden.
Wir sind eine harmonisierende Familie und kommen auch ohne schriftliche Vollmachten etc. miteinander sehr gut aus.
Das ist lobenswert. Aber Außenstehende Personen wissen das nicht, wie z.b. Mieter, Behörden etc. Es hat auf Verträge oder andere rechtlich relevante Dinge eine Bedeutung, dass Außenstehende einen Nachweis bekommen, wer aus der Erbengemeinschaft Vertretungsvollmacht hat. Ansonsten müssen Verträge und andere Dokumente immer von allen unterschrieben werden um gültig zu sein. Daher sollte eine Vollmacht geschrieben werden.
Wo kann ich diesen Grundbuchauszug beantragen
Das Grundbuchamt ist im Amtsgericht der Stadt, wo sich die Immobilie befindet.
Es sollte sinvollerweise eine Generalvollmacht sein.
Ja, das ist kein Problem. Es kann einmal eine Vollmacht ausgestellt werden, welche von allen 4 Beteiligten der Erbengemeinschaft zu unterschreiben ist. Damit kann sich dann Kind 1 nach Außen hin legitimieren für alle Belange, die in der Vollmacht definiert sind. Am besten werden gleich 5 Exemplare unterschrieben, denn in ein paar wenigen Fällen reicht eine Kopie nicht, sondern da wird ein Original benötigt.
Vielen Dank!
Gibt es irgendwo Mustervorlagen für solch eine Vollmacht das ich mir runterladen kann?
Gruß
Dazu würde ich dich bitten, die Internet Suche zu nutzen mit Suchbegriffen wie "vermietung vollmach" oder ähnliches.
Vielen Dank für den Tipp.
Ich bräuchte idelaeweise eine Vollmacht das mehr als Vermietung beinhaltet, es soll ja schliesslich auch bei Behörden und Ämtern vorgelegt werden.
Aber ich werde mich umfassend auf die Suche begeben.
Viele Grüße
Ja kein Problem. In den Vorlagen, die du mit der Internetsuche finden wirst, siehst du, dass dort verschiedene Sachen aufgelistet sind, wofür die Vollmacht gelten soll. Und es ist auch empfehlenswert, das einzeln aufzurühren, sodass Klarheit besteht. Diese Liste kann nach Bedarf angepasst werden.
Bei Unklarheiten empfiehlt es sich, einen Anwalt um Rat zu fragen, denn nur dieser kann/darf eine rechtssichere Auskunft geben.
Vielen lieben Dank für die Auszeichnung meiner Antworten.
Vielen herzlichen Dank für die Infos.
Wo kann ich diesen Grundbuchauszug beantragen und müssen alle miterben eine Vollmacht geben. Wie sollte es aussehen. Bevollmächtige das Kind 1 mit allen Aufgaben zur Betreuung der Wohnung ? Es sollte sinvollerweise eine Generalvollmacht sein.so brauchen wir für zukünftige Behördenanfragen nicht immer wieder eine neue Vollmacht ausstellen kind 2 und 3 wohnen auch nocht weiter weg.
Kind1 und Witwer haben gemeinsam 66,6% der Erbanteile und wohnen vor Ort gemeinsam. Reicht es evt. Mit einer Vollmacht vom Witwer?
Danke.