Betriebskostenverordnung?

2 Antworten

Von Experte Renick bestätigt
In der Betriebskostenverordnung ist automatisch die Dachrinne unter Gebäudereinigung mit inbegriffen? 

Nein. Gebäudereinigung umfaßt lediglich Reinigung des Treppenhauses und aller Räume die gemeinschaftlich genutzt werden.

Dachrinnenreinigung fällt unter sonstige Betriebskosten, Punkt 17 im § 2 der BetrkV, und muß ausdrücklich im Vertrag vereinbart sein um die Kosten umlegen zu können.

wo kann man so etwas vermerken, wenn man diese Betriebskosten mit einbeziehen möchte?

Im Mietvertrag unter dem Punkt Betriebskosten oder sonstige Vereinbarungen.

Libelle098 
Beitragsersteller
 21.06.2021, 19:41

ok danke schon mal, aber unter 17. steht doch es gehören auch die Betriebskosten dazu die nicht aufgelistet sind bei Punkt 1-16 oder verstehe ich da was falsch? ;)

Renick  21.06.2021, 19:55
@Libelle098
auch die Betriebskosten dazu die nicht aufgelistet sind bei Punkt 1-16

Es steht zwar nicht ausdrücklich dabei, aber es ist vom Gesetzgeber her vorgesehen, dass man solche Kosten im Vertrag vereinbaren muss. Fehlt das, kann ein Mieter diese Kosten verweigern.

Im Übrigen muss die Dachrinnenreinigung regelmäßig nötig sein Bei einer einmaligen Aktion wegen eines großen Sturms oder Ähnlichem wäre es nie umlagefähig.

anitari  21.06.2021, 21:12
@Libelle098

Das verstehst Du falsch.

albatros  24.06.2021, 13:32
@Libelle098

logischerweise, trotzdem können da nur solche kosten zugeordnet sind, die lt. definition auch betriebskosten sind....

Von Experte Gerhart bestätigt

Nein, das hat mit Gebäudereinigung nichts zu tun. Dachrinnenreinigung könnte/müsste als sonstige Betriebskosten (Nr. 17 der Auflistung) konkret vereinbart werden. Ist das nicht erfolgt, darf/kann die DR nicht umgelegt werden.