Betriebskostenabrechnung 3x so hoch wegen alter Ablesewerte?

6 Antworten

Der Ablesewert "neu" der Abrechnung 2013 müsste in der Abrechnung 2014 als Ablesewert "alt" auftauchen. Dahingehend hast Du recht.

Ich war damit auch schon bei der Verbraucherzentrale, hatte da allerdings leider keinen fähigen Bearbeiter, der verstanden hat was ich von ihm möchte...

...warum überrascht mich das nicht. Falls Du auf den Gedanken kommst, zum Mieterschutzbund zu gehen: Dort wird dich das gleiche erwarten.

Du solltest hier einen schriftlichen Widerspruch an den Vermieter formulieren (per Einwurfeinschreiben versenden) und hier argumentieren, dass die falschen Anfangszählerstände verwendet worden sind.

Demnach forderst Du den Vermieter mit Fristsetzung auf, die Abrechnung zu korrigieren.

Peachie 
Beitragsersteller
 01.12.2015, 15:44

komischerweise steht dieser Wert in der neuen Abrechnung als "Faktor", als Ablesewert "alt" steht überall 0. Wenn man von sowas keine Ahnung hat, mag man sich nicht gleich mit dem Vermieter anlegen, aber da es ja nun mehrere Leute gibt, die das ähnlich sehen, werde ich den Schritt wohl gehen.
Wobei ich mir nicht ganz sicher bin ob der Mist auf dem Vermieter gewachsen ist oder der Ablesefirma..

ChristianLE  01.12.2015, 15:54
@Peachie

Wobei ich mir nicht ganz sicher bin ob der Mist auf dem Vermieter gewachsen ist oder der Ablesefirma..

Ich tippe auf die Ablesefirma. Spielt aber auch keine Rolle, da diese im Auftrag des Vermieters handelt.

Du hast vollkommen recht, die Abrechnung ist falsch, und du solltest gleich reklamieren. Keinesfalls bezahlen, bevor du nicht eine ordentliche Abrechnung bekommen hast.

Jede zweite Betriebskostenabrechnung ist falsch. Lass das mal vom Mieterbund überprüfen.

Peachie 
Beitragsersteller
 01.12.2015, 15:25

Das mit dem Prüfen ist so eine Sache, mir wurde bereits bei der Verbraucherzentrale gesagt, das man da nichts machen kann weil ich keine Beweise dafür habe das zB die Ablesewerte falsch seien, ich solle das in Zukunft immer abfotografieren als Beweis.

Pfaffenhofener  01.12.2015, 15:31
@Peachie

Verbraucherzentralen sind oft überfordert. Geht zum Mieterschutzbund.

Und beweisen kannst Du es sehr wohl, Du hast ja auf der Abrechnung 2013 die Werte schriftlich vorliegen.

Peachie 
Beitragsersteller
 01.12.2015, 15:37
@Pfaffenhofener

Das stimmt wohl. Kann man sich da sich einfach einen Termin holen? Auf der Internetseite unseres städtischen Mieterschutzbundes steht irgendwas von einer kostenpflichtigen Mitgliedsschaft, sowas möchte ich natürlich nicht. Ich danke vielmals für den Tipp

Marquess  01.12.2015, 15:38
@Peachie

Vergiss mal die Ablesewerte. Es wird oft einfach nur falsch berechnet, bzw. Gebühren draufgeklatscht die überhaupt nicht verrechnet werden dürfen. Hatte ich schon zig mal.

Wenn sich deine Lebensumstände nicht verändert haben und die Gebühren nicht erhöht wurden, dann ist was faul. Da können die sich auch nicht auf die Ablesewerte herausreden, Und wenn diese von 2013 die gleichen sind wie für 2014, dann weiß ich nicht auf was für einen Vollpfosten du da in der Zentrale gestoßen bist, aber ich würde da an deiner Stelle großes Trara veranstalten bis ein Kompetenter mir erklärt, wie das möglich ist.

Wenn du im Jahr 14 ganzzeitig in der Wohnung wohntest, ist Abrechnungszeitraum und Nutzungszeitraum identisch und  dann ist komplett für diese 12 Monate abzurechnen.. Ist das nicht der Fall, ist die Abrechnung aus formalen Gründen unwirksam, will heißen, sie ist nicht erfolgt.

Was nun die Heizkostenverteiler (digital) betrifft, so zeigen diese den Stand per 31.12. des Vorjahres und den aufgelaufenen Stand des gegenwärtigen Jahres, beginnend bei 0,  sowie die Gerätenummer an. Auf der Abrechnung steht dann korrekterweise als Ablesewert alt wiederrum 0. Als Ablesewert neu die kumulativ gezählten Einheiten im Kalenderjahr.