Darf mein Vermieter die Erneuerung der Hausanschlüsse Gas u. Wasser auf meine Betriebskosten umlegen

2 Antworten

Nein, das sind reine Instandhaltungskosten und die sind allein vom Vermieter zu tragen. Falls der V. das reingestellt haben sollte und eine Nachzahlung gefordert wird, diese Kosten rausrechnen und nur den Rest bezahlen. Formal Einspruch gegen die Abrechnung einlegen und ihm das dabei so mitteilen. Sollte eine Gutschrift ausgewisen sein, schriftlich per Einwurfeinschreiben Einspruch geg. die Abrechnung einlegen und eine Korrektur binnen 4 Wochen fordern. Dabei ankündigen, dass du bei fruchtlosem Ablauf den betr. Betrag im übernächsten Monat mit deiner Miete aufrechnen wirst.

Hey Fra69 geh mal auf den link und ließ dort findest du alles was du wissen musst

Erhaltungsaufwendungen: Zu ihnen gehören die Kosten für die Instandsetzung und Instandhaltung der Heizungsanlage. Der Vermieter hat gemäß § 536 BGB (Mietgesetz) im Rahmen seiner gesetzlichen Erhaltungspflicht für den ordnungsgemäßen Betrieb der Zentralheizung sowie zur Instandhaltung und Instandsetzung zu sorgen. Darunter fallen Erneuerung des Heizkessels, Ölbrenner, Umstellung der Heizung von Öl auf Gas oder umgekehrt, Notreparaturen, Montage einer neuen Pumpe usw). Es ist nicht möglich, Erhaltungsaufwendungen auf die Mieter umzulegen. Eine entsprechende Klausel wäre unwirksam. Umlagefähig gem § 556 Abs 1 BGB sind nur die in der Verordnung genannten Betriebskosten. >>>Betriebskosten

Die Einbeziehung von Tankreinigungskosten einer Ölheizung in die Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung ist unzulässig. Tankreinigungskosten sind keine umlagefähigen Nebenkosten, denn diese dienen der Instandhaltung der Anlage. AG Ahrensburg, Urteil vom 13. Juli 2000, Az: 46 C 303/99 Quelle: WuM 2002, 117. Umbaukosten, Umstellung von Gas- auf Ölbetrieb usw. sind keine Betriebskosten sondern Instandsetzungskosten.

Quelle:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/h1/heizkosten.htm

albatros  10.03.2012, 18:39

Und was hat das mit der Frage zu tun??? Nullkommanix!