Keine Betriebskostenabrechnung seit 2017 für Mietwohnung erhalten?

DaKaBo  30.06.2020, 13:27

Hast du vorher eine Abrechnung bekommen? Zahlst du laut Mietvertrag eine Betriebskostenvorauszahlung (oder -pauschale)?

krohmeier 
Beitragsersteller
 30.06.2020, 13:37

Ja von 2016 habe ich erhalten da wir in diesem Jahr eingezogen sind. Für 4 Monate musstrn wir über 800 Euro zahlen. Da kann doch etwas nicht stimmen

4 Antworten

Dann tritt ihm auf die Füße und setze ihm eine Frist zur Vorlage der fehlenden Nebenkostenabrechnungen für 2017 und 2018. Frist : 14 Tage bis 3 Wochen.

Für die Abrechnung 2019 darf er sich - soweit er analog zum Kalenderjahr abrechnet - noch bis zum Jahresende Zeit lassen.

https://www.nebenkostenabrechnung.com/nebenkostenvorauszahlung-zurueckbehaltungsrecht-des-mieters/

Kündige ihm gleichzeitig an, dass nach erfolglosem Fristablauf die Nebenkostenvorauszahlungen einstellen / zurückhalten wirst.

Übrigens - sollte sich wider Deiner Erwartung eine Nachforderung ergeben, so hat der Vermieter Pech gehabt, diese Forderung wäre wegen nicht fristgerechter Abrechnung verwirkt.

https://www.mietrecht.org/nebenkosten/rueckforderung-nebenkostenvorauszahlung/

krohmeier 
Beitragsersteller
 30.06.2020, 13:38

Wie soll ich dass machen? Er wohnt doch direkt neben mir. Wir besprechen sowas immer mündlich. Wie soll man sowas dann schriftlich machen?

albatros  30.06.2020, 14:09
@krohmeier

Auf Papier schreiben und auf dem Postamt als Einwurfeinschreiben einliefern.

bwhoch2  30.06.2020, 14:38
@albatros

Oder in Begleitung eines filmenden Zeugen in den Briefkasten des Vermieters stecken.

wilees  30.06.2020, 14:53
@bwhoch2

Oder ob der eher zu niedrig angesetzten NK-Vorauszahlungen - ~ 1,82 Euro per Quadratmeter würde ich dann doch lieber schweigen. Ach ja ..... bevor Du den Vermieter "verärgerst" wann hast Du die letzte Mieterhöhung erhalten - und wie sieht der Mietenspiegel vor Ort aus. Sollte man alles nicht aus den Augen verlieren und gegeneinander abwägen.

Ich muss meine Frage leider noch mal wiederholen: Zahlst du laut Mietvertrag eine Betriebskostenvorauszahlung oder eine Betriebskostenpauschale?

Das ist wichtig zu wissen. Nur wenn du eine Vorauszahlung zahlst, gibt es überhaupt eine Abrechnung, bei Pauschale nicht.

Dass du für 2016 eine Abrechnung bekommen hast, hat erst mal nicht viel zu sagen.

Und wenn es denn eine Abrechnung gibt: Du schreibst von einer Wohnfläche von 110 m². Der deutsche Mieter zahlt im Durchschnitt 2,16 €/m² an Betriebskosten. Dann kannst du dir ja mal überlegen, ob 200 € für 110 m² viel ist...

Auf Nachfrage sagt er mir immer der Computer seines Steuerberaters sei kaputt.

Der Lacher des Jahres:-))))

Sind vertraglich monatliche Vorauszahlungen vereinbart muß der Vermieter 1 x jährlich darüber Abrechnen.

Bei kalenderjähriger Abrechnung spätestens bis 31.12. des Folgejahres. Ansonsten hat er keinen Anspruch mehr auf evtl. Nachzahlungen.

Der Mieter dagegen noch Anspruch auch evtl. Guthaben.

Was Du tun kannst?

Den VM nachweisbar, per Einwirfeinschreiben, und Fristsetzung, sagen wir mal bis 31.7.2020, auffordern die Abrechnungen der Jahre 2017 und 2018 zukommen zu lassen.

Gleichzeitig androhen das Du die Vorauszahlungen zurückbehalten wirst wenn er die Frist erfolglos verstreichen läßt.

albatros  30.06.2020, 14:08

Dein Anspruch auf Abrechnung unterliegt der allg. Verjährung von drei Jahren. Du hast also jetzt noch das Recht für 17 und 18 die Abrechnung einzufordern. Deshalb: Schriftl. per Einwurfeinschreiben mit Fristsetzung (15. Juli) dazu auffordern mit Ankündigung, dass da bei Verzug ab August die Vorauszahlungen für Betriebskosten zurückbehalten wirst und das bis abgerechnet wurde (inhaltlich und formell korrekt).

Für die 19er Abrechnung hat der V. noch Zeit bis 31.12.2020 ,18:00h. Danach wäre eine Nachforderung nicht mehr zu bedienen.

Unterdeckungen von 17 und 18 sind natürlich auch nicht mehr einforderbar.

krohmeier 
Beitragsersteller
 30.06.2020, 14:12
@albatros

Wird per einwurfeinschreiben auch der Inhalt des Briefes irgendwie dokumentiert. Der Vermieter könnte es ja abstreiten, dass dies in dem Brief stand.

albatros  30.06.2020, 14:19
@krohmeier

Derlei Argumente sind Rudimente aus der Steinzeit. Kein Richter wird ihm abnehmen, dass du ihm ein leeres Blatt Papier zugestellt hast.

Lösung: Du machst das Schreiben und mit einem Zeugen, der es liest bevor du den Umschlag verschließt, wirfst du es in den Briefkasten des Vermieters ein.

Du kannst den V. natürlich auch zu einem Stück Torte mit Kaffee einladen und ihm das so erklären, was ich geschrieben habe. Aber dann bitte auch mit einem guten Freund/Bekannten als Zeuge. Ansonsten wird er später leugnen, was du ihm erzählt hast.

bwhoch2  30.06.2020, 14:37
@albatros

Mit Deinem Smartphone kannst Du mit Hilfe eines Zeugen auch noch dokumentieren, was in dem Brief steht, dass genau dieser Brief in den Umschlag gesteckt wurde, den der Zeuge dann in Deiner Begleitung bei der Post als Einwurfeinschreiben aufgegeben hat. Immer schön Filmen, aber bitte nicht die Angestellten der Postagentur.

Den Weg zur Post kannst Du Dir aber auch sparen, wenn Du das Filmchen vor den Briefkästen des Hauses drehst, in dem Du mit dem Vermieter wohnst.

Wer will da hinterher noch Zweifel anbringen.

wie hoch ist deine Kaltmiete, und wie hoch ist deine Warmmiete? ohne Zahlen kommt man nicht weiter, wollte man sich in den Denkapparat deines Vermieters, aber auch in den deinigen, hineinversetzen.. nur soviel, wenn die "Differenz" zu niedrig angesetzt ist oder wäre, dann hättest du garantiert längst eine Rechnung, Abrechnung, Aufrechnung oder Schlußabrechnung erhalten, egal, wie du "das Kind beim Namen nennst"./

krohmeier 
Beitragsersteller
 30.06.2020, 13:35

110 m^2 Es ist ein 2 Familienhaus, da die Tochter vom Vermieter über uns wohnt

wilees  30.06.2020, 14:43
@krohmeier

Grundsteuer

Wasser / Abwasser

Heizkosten / ( Schornsteinfeger? ) / Warmwasser

Wohngebäude- und sonstige Sachversicherung

Müllbeseitigungskosten und Straßenreinigung

Gartenpflege?

Allgemeinstrom ( Außenbeleuchtung )

Wartungskosten Rauchmelder?

Abgabegebühren für Oberflächenentwässerung, Regenwasser oder Niederschlagswasser sind ebenfalls Teil der Entwässerungskosten.

https://www.immobilienscout24.de/umzug/ratgeber/mietrecht/betriebskostenspiegel.html

https://www.haufe.de/immobilien/entwicklung-vermarktung/marktanalysen/betriebskosten-mieter-zahlen-220-euro-pro-quadratmeter_84324_194946.html

Mieter zahlen im Schnitt 2,19 Euro pro Quadratmeter im Monat für Betriebskosten.

Also ich vermute einmal mit der NK-Abrechnung würdest Du nicht wirklich Freude haben.

krohmeier 
Beitragsersteller
 30.06.2020, 13:26

650 kalt 850 warm heisst 2400 Euro im jahr an Nebenkosten und warmkosten

wilees  30.06.2020, 13:33
@krohmeier

für wieviel Quadratmeter und welche Nebenkosten sollen konkret mit diesen 200 Euro gedeckt werden?

krohmeier 
Beitragsersteller
 30.06.2020, 14:09
@wilees

110 m^2 Es ist ein 2 Familienhaus, da die Tochter vom Vermieter über uns wohnt

anitari  30.06.2020, 14:14
@krohmeier

Also 200 € monatlich inkl. Heizkosten? Wenn ja würde ich mir sehr gut überlegen die Abrechnungen zu fordern. Gut für 2017 und 18 kann der VM keine Nachzahlungen mehr geltend machen. Aber ab 2019.

bachforelle49  30.06.2020, 19:22
@krohmeier

die zweite "Abrechnungsgröße" sind natürlich die qm2 .. also mir kommt das viel vor, nehmen wir mal an, die "Betriebskosten" wären noch höher als die genannten 2400€ im Jahr, dann mußt du zwingend Einblick in die Ausgaben bekommen..(!) (warum) usw.., andersrum ist es weniger, dann unterschlägt er dir die "Rückzahlung" .. jetzt mußt du abwägen: willst du den "Krieg" und ausziehen oder "drin wohnen bleiben" + "Klappe halten".. Ich bin für ersteres, weil dieser "Betrug" oder "Ungewissheit" deine Gesundheit beeinträchtigt..vergiß aber dann die"Klage" vor Gericht nicht ..