Nebenkostenabrechnung 400 Euro nachzahlen?
Guten Tag,
Ich soll dieses Jahr eine Nachzahlung von über 400 Euro leisten. Grund ist, dass sich die Heizkosten im Vergleich zum Vorjahr verdoppelt haben, aber anscheinend nicht aufgrund meines Verbrauchs sondern bei allen Mietern im Haus. Ebenso haben sich die Kosten für den Gärtner verdreifacht, der lediglich eine kleine Grünfläche mäht. Meiner Ansicht nach sind die Nebenkosten so wie sie im Mietvertrag veranschlagt sind dagegen viel zu niedrig angesetzt. Denn allein mit Grundsteuer, Versicherungen, Abfallgebühren, Gärtner etc übersteigt sich die Summe. Und das sind alles verbrauchsunabhängige Kosten. Also egal wie sparsam ich lebe, es wird immer zu einer saftigen Nachzahlung kommen. Ist das rechtmäßig?
Achja lebe als Einzelperson in einer 60qm Wohnung. Zahle monatlich 60 Euro HK + 60 NK= 120 Euro.
Liebe Grüße
13 Antworten
Wenn die Nebenkosten zu niedrig angesetzt sind, muss ja eine Nachzahlung folgen.
Ich würde die Abrechnung vom Mieterschutzbund prüfen lassen und erst mal nicht zahlen.
Hallo,
such mal in deinem Ort die Verbraucherzentrale auf und frag dort nach. Nimm den Mietvertrag mit. Die können dir exakt Auskunft geben, ich hatte ein ähnliches Problem und es kostet zwischen 0 und maximal 20 Euro. Kann man aber auch vorher erfragen dort.
Ich hoffe nicht, dass die Vonovia dein Vermieter ist, deren Nebenkosten scheinen komisch zu sein, siehe dazu: http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/vonovia-laesst-sich-bei-nebenkosten-entlasten-a-1220089.html
und auch https://www.sz-online.de/nachrichten/vonovia-mieter-aergern-sich-ueber-nebenkosten-4001050.html
Meiner Ansicht nach sind die Nebenkosten so wie sie im Mietvertrag veranschlagt sind dagegen viel zu niedrig angesetzt.
Gesetzlich ist nur festgelegt, dass die Nebenkostenvorauszahlungen nicht zu hoch angesetzt werden dürfen (§ 556 (2) BGB).
Vorauszahlung heißt nur, dass der Vermieter dem Mieter das, was er vorausgezahlt hat, bei der Betriebskostenabrechnung am Jahresende gutschreiben muss. Es bedeutet nicht, dass die gezahlte Summe den voraussichtlichen Abrechnungsbetrag annähernd erreichen muss. Hierauf darf kein Mieter vertrauen
Da gibt's auch ein BGH-Urteil dazu (AZ: VII ZR 195/03)
Du kannst dem Vermieter natürlich anbieten, die Vorauszahlungen zu erhöhen. Ich glaube nicht, dass er sich dagegen sträuben würde.
Es ist natürlich nicht klug vom Vermieter, die Vorauszahlungen nicht entsprechend zu erhöhen. Dazu hätte er übrigens das Recht.
Aber "rechtmäßig" ist das wohl.
Wenn du schon weißt, dass die Nebenkosten zu niedrig angesetzt sind, dann weißt du ja auch, dass auch nächstes Mal wieder eine Nachzahlung kommen wird. Hast du ein Sparkonto? Wenn nicht, richte dir eines ein, das gibt es noch kostenlos. Und dann lege einfach jeden Monat etwas für diese Nachzahlung zurück und denk nicht weiter über diese Sache nach.