Muss ich trotz Heizungskostenpauschale beim Kauf von Heizöl mitbezahlen?
Ich habe letzte Woche den Mietvetrag für eine neue Wohnung unterschrieben. In den Nebenkosten sind laut Vertrag auch die Heizkosten eingeschlossen, was mir bei der Summe von 120 Euro auch plausibel klingt.
Jetzt hat mich mein Vermieter gestern telefonisch informiert, dass er demnächst Heizöl kaufen wird und mir gesagt, dass es bisher so war, dass die Kosten für den Heizölkauf auf alle Mietparteien (die außer mir noch aus ihm und seinem Sohn bestehen) gleich verteilt werden.
Ich verstehe das im Moment überhaupt nicht. Durch die Nebenkosten zahle ich doch bereits einen monatlichen Abschlag für die Heizungsgebühren (sprich das Heizöl) !
Wenn ich jetzt auch noch 300- 400 Euro für das neue Öl bezahlen soll, habe ich doch dann bereits meine Heizungskosten für die nächste Zeit bezahlt und die Nebenkosten müssten doch dann geringer sein, oder??
Ich kenne diese Vorgehensweise bzw. Regelung aus meinen bisherigen Mietverhältnisse überhaupt nicht und weiss jetzt nicht wie ich dem Vermieter gegenüber verhalten soll. Zudem kommt mir das Ganze etwas seltsam, vor, oder?
8 Antworten
Also, wie ich aus den Kommentaren entnehmen kann, handelt es sich offensichtl. nicht um eine Pauschale. Denn wie einige richtig erkannt haben, gibt es keine Abrechnung, also auch keine Nachzahlung, aber auch kein auszuzahlendes Guthaben. Der Auszug aus dem MV regelt nur den Betrieb der Anlage, nicht aber die Heizkosten. Was steht dazu im MV? Die Abrechnung erscheint mir hier auch etwas schwierig, bzw. nicht möglich, da der Verbrauchsabhängige Teil komplett fehlt. Also nochmals den MV durchlesen. Die Abrechnung über die WE´s ist hier nicht möglich, da es 3 WE´s sind. Hier liegt einiges im Argen. MfG
Im Wortlaut des MV stimmt das. Ich sollte doch öfter einmal Freund google benutzen. MfG
Die Heizkostenpauschale sollte so bemessen sein, dass die Forderung am Ende der Abrechnungsperiode annähernd ausgeglichen ist. Wenn du Sonderzahlungen leisten sollst, zeigt, das, dass der Vermieter dich über die tatsächlichen Kosten nicht richtig informiert hat.
Muss ich trotz Heizungskostenpauschale beim Kauf von Heizöl mitbezahlen?
Nein wenn es ein Pauschalbetrag ist,nicht.
Durch die Nebenkosten zahle ich doch bereits einen monatlichen Abschlag für die Heizungsgebühren
Was denn nun Pauschalbetrag oder Abschlag. Bei Abschlag muss man am Ende de Abrechnungszeitraum eventuell etwas nachzahlen oder man bekommt was zurück.
Vermieter muss in der regel in Vorleistung treten,was ist wenn er klamm ist?
- Kein Öl,keine Heizung!
Es ist ein Abschlag, also kann es sein, dass ich mal was zurück bekomme oder nachzahlen muss...das haben wir so besprochen.
Wichtig ist was vertraglich vereinbart wurde zu den Nebenkosten und Heizkosten.
Pauschale würde bedeuten das Du eine Summe x monatlich zahlst und damit ist alles abgegolten. Es gibt auch keine Abrechnung.
Vorauszahlung heißt Du zahlst monatlich eine Summe x als Abschlag und 1 x jährlich wird darüber abgerechnet.
Als Mieter mußt Du Dich am z. B. Heizölkauf nicht beteiligen. Das ist, erst mal, Sache des Vermieters.
Als wir den Mietvertrag unterschrieben haben , haben wir uns darüber unterhalten, was in den Nebenkosten enthalten ist.
Darüber unterhalten ist das eine, entscheidend ist letztendlich was im Vertrag steht.
Und was steht zu NK im Vertrag?
Ich bin auch der Meinung, daß durch die Nebenkostenzahlung Deine Pflicht erfüllt ist. Letztendlich ist der Vermieter dafür verantwortlich Heizöl zu tanken und zu bezahlen, was er dann widerrum als Nebenkosten nach Verbrauch umlegen kann.
Wahrscheinlich ist er im Moment etwas klamm.....Öl ist ja nicht billig
Genau das habe ich mir auch schon gedacht ;))
Wenn er drauf besteht , zahl ihm doch die Heiznebenkosten im voraus , aber achte darauf, das diese dann nicht mehr in den monatlichen Nebenkosten erscheinen. Obwohl ich der Meinung bin, daß das nicht rechtens ist.
Wie rechnet er überhaupt die Heizkosten ab ????? Pro Peron , pro qm ????? Oder läßt er die erstellen ?????
Das ist nämlich ein ganz komplizierte Rechnung, laßt euch da nicht übers Ohr hauen......
Die Heizkosten rechnet er pro Wohneinheit ab, da alle 3 Wohnungen im Haus gleich groß sind und jeweils von 2 Personen bewohnt werden...sozusagen alle Kosten durch 3 geteilt.
Ok....aber jeder hat ein anderes Heizverhalten......., der eine mag´s halt etwas wärmer......
Am sinnvollsten wären diese Wärmemessröhrchen, aber dat kostet ja wieder...^^^^
Richtig. Ab 3 Wohnungen ist die Abrechnung, wenn ich nicht auf dem Holzweg bin, zwingend nach der Heizkostenverordnung vorgeschrieben.
Der Auszug entspricht dem Pkt. 4 des § 2 der BetrKV. Zum Betrieb der Anlage "...gehören die Kosten der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung..."