Muss ich trotz Heizungskostenpauschale beim Kauf von Heizöl mitbezahlen?

8 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Also, wie ich aus den Kommentaren entnehmen kann, handelt es sich offensichtl. nicht um eine Pauschale. Denn wie einige richtig erkannt haben, gibt es keine Abrechnung, also auch keine Nachzahlung, aber auch kein auszuzahlendes Guthaben. Der Auszug aus dem MV regelt nur den Betrieb der Anlage, nicht aber die Heizkosten. Was steht dazu im MV? Die Abrechnung erscheint mir hier auch etwas schwierig, bzw. nicht möglich, da der Verbrauchsabhängige Teil komplett fehlt. Also nochmals den MV durchlesen. Die Abrechnung über die WE´s ist hier nicht möglich, da es 3 WE´s sind. Hier liegt einiges im Argen. MfG

anitari  17.10.2011, 21:18

Hier liegt einiges im Argen.

Richtig. Ab 3 Wohnungen ist die Abrechnung, wenn ich nicht auf dem Holzweg bin, zwingend nach der Heizkostenverordnung vorgeschrieben.

Der Auszug aus dem MV regelt nur den Betrieb der Anlage, nicht aber die Heizkosten.

Der Auszug entspricht dem Pkt. 4 des § 2 der BetrKV. Zum Betrieb der Anlage "...gehören die Kosten der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung..."

heimwerker  17.10.2011, 21:29
@anitari

Im Wortlaut des MV stimmt das. Ich sollte doch öfter einmal Freund google benutzen. MfG

Die Heizkostenpauschale sollte so bemessen sein, dass die Forderung am Ende der Abrechnungsperiode annähernd ausgeglichen ist. Wenn du Sonderzahlungen leisten sollst, zeigt, das, dass der Vermieter dich über die tatsächlichen Kosten nicht richtig informiert hat.

Muss ich trotz Heizungskostenpauschale beim Kauf von Heizöl mitbezahlen?

Nein wenn es ein Pauschalbetrag ist,nicht.

Durch die Nebenkosten zahle ich doch bereits einen monatlichen Abschlag für die Heizungsgebühren

Was denn nun Pauschalbetrag oder Abschlag. Bei Abschlag muss man am Ende de Abrechnungszeitraum eventuell etwas nachzahlen oder man bekommt was zurück.

Vermieter muss in der regel in Vorleistung treten,was ist wenn er klamm ist?

  • Kein Öl,keine Heizung!
Nica79 
Beitragsersteller
 17.10.2011, 20:12

Es ist ein Abschlag, also kann es sein, dass ich mal was zurück bekomme oder nachzahlen muss...das haben wir so besprochen.

anitari  17.10.2011, 20:19
@Nica79

...das haben wir so besprochen.

Und was steht schriftlich im Vertrag?

Wichtig ist was vertraglich vereinbart wurde zu den Nebenkosten und Heizkosten.

Pauschale würde bedeuten das Du eine Summe x monatlich zahlst und damit ist alles abgegolten. Es gibt auch keine Abrechnung.

Vorauszahlung heißt Du zahlst monatlich eine Summe x als Abschlag und 1 x jährlich wird darüber abgerechnet.

Als Mieter mußt Du Dich am z. B. Heizölkauf nicht beteiligen. Das ist, erst mal, Sache des Vermieters.

Als wir den Mietvertrag unterschrieben haben , haben wir uns darüber unterhalten, was in den Nebenkosten enthalten ist.

Darüber unterhalten ist das eine, entscheidend ist letztendlich was im Vertrag steht.

Und was steht zu NK im Vertrag?

Ich bin auch der Meinung, daß durch die Nebenkostenzahlung Deine Pflicht erfüllt ist. Letztendlich ist der Vermieter dafür verantwortlich Heizöl zu tanken und zu bezahlen, was er dann widerrum als Nebenkosten nach Verbrauch umlegen kann.

Wahrscheinlich ist er im Moment etwas klamm.....Öl ist ja nicht billig

Nica79 
Beitragsersteller
 17.10.2011, 19:45

Genau das habe ich mir auch schon gedacht ;))

BEAFEE  17.10.2011, 20:08
@Nica79

Wenn er drauf besteht , zahl ihm doch die Heiznebenkosten im voraus , aber achte darauf, das diese dann nicht mehr in den monatlichen Nebenkosten erscheinen. Obwohl ich der Meinung bin, daß das nicht rechtens ist.

Wie rechnet er überhaupt die Heizkosten ab ????? Pro Peron , pro qm ????? Oder läßt er die erstellen ?????

Das ist nämlich ein ganz komplizierte Rechnung, laßt euch da nicht übers Ohr hauen......

Nica79 
Beitragsersteller
 17.10.2011, 20:11
@BEAFEE

Die Heizkosten rechnet er pro Wohneinheit ab, da alle 3 Wohnungen im Haus gleich groß sind und jeweils von 2 Personen bewohnt werden...sozusagen alle Kosten durch 3 geteilt.

BEAFEE  17.10.2011, 20:16
@Nica79

Ok....aber jeder hat ein anderes Heizverhalten......., der eine mag´s halt etwas wärmer......

Am sinnvollsten wären diese Wärmemessröhrchen, aber dat kostet ja wieder...^^^^