Nebenkostabrechnung: Umlage von Wartungskosten f.d. Hebeanlage (Rückstausicherung) in einem Mehrfamilienhaus auf alle Mietparteien oder nur die Kellerwohnung?
Ich wohne in der Kellerwohnung eines Mehrfamilienhauses, die mit einer Hebeanlage gegen Rückstau aus dem Kanalnetz geschützt ist. Ohne diese Rückstausicherung würde bei Starkregen Abwasser aus dem Kanalnetz durch die Anschlüsse in meinem Badezimmer austreten und meine Wohnung fluten.
Dürfen die jährlichen Wartungskosten auf alle Mietparteien des Mehrfamilienhauses in der Nebenkostenabrechnung umgelegt werden oder muss der Vermieter diese Kosten alleine meiner Kellerwohnung zuschreiben, weil die anderen Wohnungen bei Starkregen ja nicht geflutet werden würden?
Ich danke für fundierte Hinweise.
5 Antworten
... in den mir bekannten Wohnungen schützt eine solche Anlage nicht, sie transportiert lediglich Deine Abwässer in das Kanalnetz nach oben und somit gehören die Wartungskosten nur in Deine Abrechnung.
Schaue einfach vorsorglich in die mietvertraglichen Vereinbarungen.
Viel Glück.
Das wird normalerweise auf alle Mietparteien umgelegt.
Mit Fahrstühlen ist es doch auch so, das die Kosten auch von denen in den Parterrewohnungen mitgetragen werden.
ich weiß nicht, wer Dir den Sinn der Hebeanlage so erklärt hat.
Es dürfte eher so sein: Um einen normalen Ablauf Deiner Abwässer in das öffentliche Kanalnetz zu ermöglichen, müßte der Hausanschluss um ca. 2 Meter (oder mehr) tiefer gelegt werden, was bedeuten würde, dass es zu Rückstauereignissen und damit zu Kellerflutungen kommen könnte. Es wäre zwar dann immer noch denkbar, so eine "Gemeinheit" mittels Rückstauverschluss zu vermeiden, der wohl trotzdem auch jetzt eingebaut ist, aber falls so ein Verschluss mal nicht funktioniert, würde der Keller mit unappetitlicher Brühe geflutet.
Vermutlich war es auch einfach nicht erlaubt oder möglich, den Hausanschluss so zu legen, dass das Abwasser mit ausreichendem Gefälle in den öffentlichen Kanal abfließt.
Die Hebeanlage ist wohl nur deshalb nötig, um Abwasser, das in Deiner Kellerwohnung entsteht, in den öffentlichen Kanal zu leiten. Somit betrifft die Hebeanlage und deren Wartung auch nur Dich und nicht die anderen Bewohner.
Eine Hebeanlage kann niemals eine Rückstausicherung sein. Wie dürfte man sich das vorstellen? Bei Starkregen kommen Massen von Wasser in den Keller und die Hebeanlage müßte, um den Wassermassen Herr zu werden, eine entsprechende Pumpleistung bringen. Wie soll das gehen, bzw. wohin soll die Hebeanlage das Wasserpumpen, wenn der Druck vom Kanal her bedeutend höher ist?
Meiner laienhaften Meinung nach müssen die Kosten, sofern vertraglich vereinbart, auf alle Mieter umgelegt werden.
Denn auch die Mieter in den höheren Etagen profitieren ja von der Anlage.
"Die Hebeanlage ist wohl nur deshalb nötig, um Abwasser, das in Deiner Kellerwohnung entsteht, in den öffentlichen Kanal zu leiten. Somit betrifft die Hebeanlage und deren Wartung auch nur Dich und nicht die anderen Bewohner".
Hebeanlage und Rückstauventil: Umlage auf alle Mietparteien. Ist eine baulich notwendige Maßnahme, die nicht nur die Paterre Wohnung betrifft.