Nebenkostenabrechnung. Andere Mietpartei heizt nur mit Holz?
Hallo zusammen,
mal wieder das leidige Thema mit der Nebenkostenabrechnung. Ich möchte gleich zu beginn sagen, die Abrechnung ist bereits beim Anwalt, also bitte keine Antworten "das muss ein Fachmann prüfen" :)
Mich würde nur mal die verschiedenen Meinungen interessieren.
Kurz und knapp. Unsere Heizungen sind seit fast genau einem Jahr aus (Stellung 0). Wir haben mit zwei Heizkörpern (Handwarm) ca. 6 Wochen geheizt, da wir berufstätig sind und die Wohnung soll tagsüber schließlich nicht auskühlen. Diese 6 Wochen hat das Abrechnungsunternehmen anhand der Heizkostenverteiler bestätigt. Nun sollen wir 1000 € Heizkosten nachbezahlen.
Jetzt die Frage: Ist es rechtlich erlaubt, dass die andere Mietpartei ausschließlich (den ganzen Tag da Rentner) mit Holz heizt? Deren Verbrauch auf den Heizkostenverteilern ist bei 0. Wir tragen somit fast die gesamten Kosten der Heizungsanlage. Ich habe mittlerweile verstanden, dass die Einheiten die man ablesen kann, nicht ausschlaggebend für das Problem sind (in 6 Wochen kann das auch nicht viel sein). Es geht nur darum, dass die anderen nicht heizen.
Heizkosten für 6 Wochen Heizung an (2 Heizkörper) knapp 1200 €.
Prost Mahlzeit :)
10 Antworten
Wenn es eine Mietwohnung ist werden die Gesamtkosten üblicherweise auf alle Mieter zu Anteilen verteilt. Es ist tatsächlich irrelevant was man wirklich heizt, wenn das so vereinbart ist.
Sind die Kosten für die Warmwasserbeheizung hier vielleicht auch dabei ? Das macht auch einen nicht kleinen Teil der Gesamtheizkosten aus.
Wichtig wäre halt zu wissen wie es im Mietvertrag vereinbart wurde.
Genau so ist es . Ich Heiz seid 14 Jahren mit Holz , werde trotzdem an an gewissen Kosten kräftig zur Kasse gebeten !
Wie gesagt ich kenne das nur so dass die Gesamtkosten auf alle zu gewissen Anteilen aufgesplittet werden (Wohnungsgrösse ect.)
Wenn einer die Heizanlage nicht verwendet - gut für Alle - zahlen müsste er trotzdem.
wenn die andere partei lt. verteiler keinen verbraucht hatte, warum sollten sie dann zahlen? es kann doch egal sein, wie deine nachbarn heizen. wartungskosten sind natürlich ausgeschlossen, die sollten auf alle mietparteien verteilt werden.
Die Heizung muss quasi IMMER laufen - vor allem im Winter. Einmal fürs Warmwasser und gerade im Winter sind Mindestheizthemperaturen nötig weil ansonsten irgendwann die Leitungen einfrieren. Das ist zwar nicht viel - aber das betrifft ALLE die dort wohnen.
wir haben im letzten jahr ganz neue heizkörper und auch kostenverteiler bekommen. auch bei den heizkörpern die nicht an sind, wird ein geringer verbrauch angezeigt. lt. heizungsfirma sind das eben quasi die einheiten für die bereitstellung der heizung, die eben alle betrifft, ob sie nun den heizkörper aufdrehen oder nicht. ich bin bei der eingangsfrage davon ausgegangen, dass das dort auch so ist. die nachbarn haben bestimmt auch eine abrechnung bekommen.
Ist bei uns anders. Wenn die Heizung auf 0 steht, zeigt das Gerät auch 0 verbrauchte Einheiten an. Das kontrolliere ich ständig
Mein Frage ist zur genauen Abrechnung der Heizkosten: Werden die Heizkosten jetzt genau mit Wärmezählern, welche z.B. an den Heizkörpern sind abgerechnet, oder wird pauschal abgerechnet? Oder gibt es nur einen Wärmezähler fürs ganz Haus?
Der Verbrauch wird anhand den Heizkostenverteilern an den Heizungen ermittelt. Bei uns steht da was drauf. Ist ja erst mal egal wie viel (in 6 Wochen kann das nicht übermäßig viel sein). Solange bei den anderen die 0 steht ist einer der Verlierer und zwar wir
Es kann auch ein Fehlersein bei der Firma, die die Heizkosten errechnet. Hatte ich als Vermieter auch schon wiederholt.
Also, es gibt nur zwei Mietgenstände und somit sind alle Kosten und Lasten zu verteilen auf die Grundfläche und über den Verbrauch.
Dabei soll es Mieter geben, die weder im Bad noch im Schlafzimmer noch in der Küche Wärme abnehmen. Welche Strafe sieht der Gesetzgeber dafür vor? Was bitte ist daran schlimm, wenn mit Strom oder Kamin oder Holzofen (soweit zulässig) Wärme zugeführt wird? Aber das alles wird Dir Dein Jurist bestimmt auch schon gesagt haben. ZUdem wird nicht verteilt über sechs Wochen, sondern über 12 Monate. So jedenfalls die gesetzlichen Vorgaben und Ausnahmen sind nicht möglich, so der BGH. Auch dies sollte Dein Anwalt Dir auch schon gesagt haben. Viel Glück also. Gekümdigt haben die Vwermieter noch nicht? 6 Wochen in einem Jahr nur Winter?
Zwei Mietparteien in einem Haus. Hier muss also nach der Heizkostenverordnung abgerechnet werden. Das bedeutet, 30 - 50 % nach Wohnfläche und der Rest nach Verbrauch.
Wenn also einerseits Öl oder Gas verbrannt wird, um warm zu machen und andererseits Holz, das die Rentner selbst beschaffen, also damit nicht bei den Energiekosten in Erscheinung tritt, hat das folgende Effekte:
1. Die gesamten Energiekosten für das Haus müßten demnach viel niedriger sein, als wenn nur mit Gas oder Öl geheizt würde.
2. Einen erheblichen Teil der Heizkosten, die die Heizungsanlage verursacht, müssen die Rentner nach der HKV dennoch mit tragen, da z. B. auch Warmwasser damit erwärmt wird, Heizungsrohre trotzdem in oder durch ihre Räume bzw. die angrenzenden Wände gehen und, falls der Heizungskeller direkt unter deren Wohnung liegt, auch noch von unten her die Bude warm macht. Bezahlen müssen die Renter das über den 30 - 50 %-Anteil nach Wohnfläche.
Wenn Eure Abrechnung das nicht berücksichtigt, wäre sie schon mal grund falsch und man müßte hier erst einmal gar nicht weiter schreiben.
Ist das jedoch so aufgeteilt, dann dürft ihr davon ausgehen, dass die Heizkosten noch sehr viel höher wären, wenn nicht mit Holz dazu geheizt würde. Schlechte Heizungsanlage, schlecht gedämmte Rohre, schlechtes Haus und schon kommt man auf hohe Beträge.
Warmwasser ist separat abgerechnet. Das wird 50/50 aufgeteilt. Damit bin ich auch einverstanden. Es geht nur um diese Heizkosten