Handwerker haben Stromkabel durchbohrt, wer haftet?
Bei der Montage einer Terrassenüberdachung hat ein Monteur ein Stromkabel im Mauerwerk durchbohrt, als er von außen ein Loch in die Hauswand gebohrt hat. Dadurch hat nun ein Teil des Stockwerkes keinen Strom mehr. Prüfungen, ob hinter der Wand Kabel liegen, wurden von der Firma nicht durchgeführt. Zudem ist der Bohrer bis ins Innere des Raumes durchgedrungen, sodass nun ein Loch zu sehen und die Tapete an der Stelle abgerissen ist. Die Firma weigert sich für den Schaden aufzukommen und verweist dabei auf die AGBs, in denen steht, dass die Firma nicht für Schäden aufkommt, die sie verursacht hat (siehe: https://www.schweng.eu/allgemeine-geschaeftsbedingungen). Ist eine solche Regelung in den AGBs überhaupt rechtens? Haftet die Firma oder bleibe ich auf den Kosten sitzen?
9 Antworten
Das ist schon dreist.
Der sorgsame Umgang mit der vorhandenen Bausubstanz durch den Handwerksbetrieb und dessen Mitarbeiter ist eine Kardinalpflicht.
Das kann er nicht pauschal ausschließen.
Die Klausel dürfte unwirksam sein.
Bei Profis ist davon auszugehen, dass diese vor dem Anbohren prüfen wo Leitungen liegen. Wenn nicht, dass grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Ferner, wenn du nicht Vertagspartner bist, ergo die Herren beauftragt hast, hast du die AGB überhaupt nie akzeptiert und sie sind für dich schlicht irrelevant und es gilt § 823 BGB.
Die Handwerksfirma oder deren Betriebshaftpflichtversicherung muss blechen
„...3. Für Schäden, die bei der Montage im bzw. am Haus des Käufers oder an anderen Gegenständen des Käufers entstehen, hat der Verkäufer nur einzustehen, wenn diese auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seiner Monteure beruhen....“
Da würde ich mal behaupten ein Monteur der bohrt ohne vorher auf Kabel zu kontrollieren und einen Bohrer nimmt der dicker als die Wand ist — der handelt grob fahrlässig
Das sehe ich genau so. Der hätte vorher prüfen müssen ob dort Kabel verlaufen und über das Durchbohren der Wand, kann man wirklich nur den Kopf schütteln.
Moin,
da kann sich die Firma nicht so einfach drauf berufen. Und wenn dann müsste sie nachweisen, dass es keine grobe Fahrlässigkeit war. Das sehe ich auch schon nicht. Also: nochmals dazu auffordern, den Schaden zu beseitigen und dabei ne Frist setzen und wenn die Firma das nicht macht, schon mal vorsorglich mit dem Bösen A–Wort drohen (Anwalt...). Für sowas sollten Firmen eigentlich Versicherungen haben...