Schwanger als Erzieherin - Arbeiten bis Mutterschaftspass erhalten und Stundenreduzierung möglich?
Eine Bekannte von mir arbeitet als Erzieherin im Kindergarten. Vollzeit.
Vor kurzem hat sie der Leiterin gemeldet, dass sie schwanger ist. Die Leiterin sagt, dass sie so lange arbeiten muss, bis sie den Mutterschaftspass (oder wie auch immer) hat.
Ist das schon mal so korrekt? Ich habe immer gehört, dass man in Pflegeberufen sofort nicht mehr arbeiten darf. Zumindest war es auch bei ihren Kolleginnen so, dass sie nicht mehr kommen mussten, als sie ihre Schwangerschaft gemeldet hatten.
Die Krönung ist jetzt, dass sie im Januar 1 Woche arbeiten kommen soll und auf 30 Stunden runtergesetzt wird und somit für ihre Elternzeit weniger Geld bekommen würde. Ist das rechtlich so möglich?
Wenn sie im Januar nicht mehr arbeiten würde, greifen dann normal die bisherigen 40 Stunden? Mir kommt es so vor, dass sie nur nochmal im Januar arbeiten soll, damit der Arbeitgeber Geld spart und es sonst nicht gehen würde, ohne dass sie jemals für 30 Stunden gearbeitet hätte.
5 Antworten
Es genügt grundsätzlich eine mündliche Mitteilung über die Schwangerschaft. Diese sollte immer vor Zeugen stattfinden. Hilfreich ist dennoch ein ärztliches Attest über die SS. Bis zum Mutterpass muss man keinesfalls warten.
In der Arbeit mit Kleinkindern muss bis zum Vorliegen der Ergebnisse der Blutuntersuchung ein sofortiges Tätigkeitsverbot erfolgen. Erst wenn geklärt ist, ob ein ausreichender Immunstatus gegeben ist, darf eine Weiterarbeit erfolgen.
In dieser Zeit kann die Schwangere in anderen Tätigkeitsbereichen (z.B. in der Verwaltung) eingesetzt werden. Sie darf aber keinen Kontakt mit den Kindern haben. Ihr Verdienst und ihre Arbeitszeit bleiben dabei unverändert.
das "runtersetzen" auf eine geringere wochenarbeitszeit kann kein arbeitgeber einseitig anordnen, da es ein bestandteil des arbeitsvertrages ist. das geht nur mit einer änderungskündigung (und die ist in der schwangerschaft verboten) oder mit einer einvernehmlichen änderung des arbeitsvertrages.
die ärztlich bestätigte schwangerschaft ist genau so verbindlich wie eine normale ärztliche arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die gesetzlichen schutzmaßnahmen treten mit zeitpunkt der bekanntgabe beim arbeitgeber in kraft. der mutterpass dient in erster linie der ärztlichen kontrolle der schwangerschaft. ob und welche arbeiten eine schwangere in den zeiträumen der schwangerschaft ausüben darf, regelt das gesetz. die arbeit imkindergarten zählt sicher nicht zu den tabubereichen, da sie keine mittelbare oder unmittelbare gefahr für leib und leben von mutter und ungeborenem kind darstellt.
hält der arbeitgeber sich nicht an diese vorschriften, muss man leider die gewerbeaufsicht und/oder einen anwalt einschalten, der die rechte der schwangeren ggf. auch mit arbeitsgerichtlichen maßnahmen, z.b. einer einstweiligen verfügung, umsetzen wird.
stimmt, dieses gefährdungspotential durch kleinkinder war mir nicht geläufig. wenn sie einen vertrag mit normal 30 stunden hat, aber vorübergehend und einvernehmlich mehr gearbeitet hat, dann darf oder muss der arbeitgeber von dieser "mehrarbeit" abstand nehmen.
Je nachdem wie lange die einvernehmliche Erhöhung der Arbeitszeit schon andauert und was wirklich exakt im Arbeitsvertrag steht, könnte auch eine konkludente Vertragsänderung vorliegen. Das dürfte aber nicht ganz so einfach zu klären sein und wäre zudem sicher strittig.
Ausgehend von der vereinbarten Arbeitszeit von 30 Stunden läge eine Erhöhung um 33% vor. Eine solche wäre für "Arbeit auf Abruf" laut BAG nicht zulässig (BAG 5 AZR 535/04, Volltext siehe unten), da max. 25% erlaubt sind. Welche Konsequenz man auch immer aus diesem Urteil ziehen mag.
http://www.ber-ag.de/cms/_data/BAG_Urteil_Arbeitszeitkonten.pdf
Da aber vermutlich sowieso ein Tätigkeitsverbot ausgesprochen werden müsste, würde das in diesem Fall erst einmal keine Rolle spielen.
Lies mal hier nach:
http://www.kita.de/wissen/erzieher/gesundheitsschutz-schwangerschaft
Ein Frohes Fest wünscht dir
Giorgio
Sobald sie durch ärztliches Attest nachweist, dass sie schwanger ist, muss der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung vornehmen, die bei einer Kita Erzieherin in einem Beschäftigungsverbot gipfeln dürfte
Lasse dich von der Krankenkasse beraten oder Gewerksachft wenn du einer angehörst. Für die Schwangerschaft ist alles per Gesetz geregelt.
Durch kranke Kinder besteht doch eine Gefährdung? Mit Urin und Stuhlgang wird sie ja auch konfrontiert.
Aber abgesehen davon, ob eine Gefahr bestehen würde oder nicht, es gab damals die Anordnung, dass keine Erzieherin mehr kommen darf, wenn sie schwanger ist. Nur bei ihr wird die Ausnahme gemacht. Darf der Arbeitgeber das?
Sie hat im Arbeitsvertrag stehen, dass sie mindestens 30 Stunden hat. Seit ihrer Anstellung hat sie aber 40 Stunden. Das wäre also rechtlich korrekt, wenn sie mit Eintritt ihrer Schwangerschaft nur noch 30 Stunden hat?