Arbeitslosengeld I noch nicht überwiesen!

9 Antworten

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isomatte hat Dir ja ausführlich geantwortet (sie ist in Sachen Arbeitslosigkeit sehr erfahren). Ergänzend lies meine Hinweise

Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird. - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache sogar zügiger bearbeitet.

Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit jobcenter unterlagen verloren.

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Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden.

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Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen. Dieser muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):

  • (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtliche Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

Ämterlotsen

Behördenlotsen

Behördenbegleiter

Hartz IV Mitläufer

Hartz IV Gegenwind e.V.

Wir gehen mit org

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus. (Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast Du ein Recht.)

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

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Und google mit

legitimation eines beistands pdf

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.

Auch erfährst Du so, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.

cyracus  03.02.2015, 13:34

Danke fürs Sternchen - ҉ •◝✿⊱ (¯'•.¸(¯'•.¸ Ƹ̵̡Ӝ̵̨̄Ʒ¸.•'´¯)¸.•'´¯) ⊰✿◝• ҉

Das Geld für Januar wirst Du am 31.01. erhalten. Du musst nicht extra zum Arbeitsamt. Alle müssen bis zu diesem Tag warten.

jules1186 
Beitragsersteller
 17.01.2015, 20:25

Hätte das Geld für Janar nicht jetzt schon kommen müssen? Laufende Kosten habe ich bisher nicht decken können.Mein Vermieter hat auch noch nichts bekommen. Am 31.1 müsste das Geld nicht für Februar sein?

Allexandra0809  17.01.2015, 20:48
@jules1186

Nein, Du bekommst am 31.1. das Geld für Januar und das für Februar am 28.2.

Mir ist nicht ganz klar, warum Du kein Geld mehr hast. Du hast doch wohl im Dezember noch ein Teil Gehalt/Lohn bekommen. Somit bekommst Du also regelmäßig alle 30 Tage wieder Geld.

jules1186 
Beitragsersteller
 17.01.2015, 20:57
@Allexandra0809

Hab bis 20.12. meinen Meister gemacht den ich selbst gezahlt habe. Daher sind meine Finanzreserven leider aufgebraucht

Allexandra0809  17.01.2015, 20:59
@jules1186

Trotzdem bekommst Du ALG 1? Hast Du denn bisher gearbeitet? Schließlich bekommt nur ALG 1, wer auch gearbeitet hat, also in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt hat.

Einen Vorschuss kannst Du aber schon holen. Musst aber mit dem Geld natürlich vorsichtig umgehen, denn dann gibt es erst Ende Februar wieder Geld

jules1186 
Beitragsersteller
 17.01.2015, 21:25
@Allexandra0809

Habe 10Jahre durchgehend Sozialversicherung gezahlt. Habe aus gesundheitlichen Gründen meinen Meister gemacht, finaziert durch Bafög. Durch jahre lange Zahlung an Arbeitslosenversicherung, Begründung in meiner letzten Kündigung und dadurch ich mich 3Monate rechtzeitig gemeldet habe, habe ich Arbeitslosengeld1 erhalten.

Danke für deinen Rat

Allexandra0809  17.01.2015, 21:28
@jules1186

Na dann ist es ja gut. Geh einfach mal zum Arbeitsamt und schilder dort Deine Sache. Frag höflich an, ob Du einen Vorschuss bekommen kannst. Vielleicht hast Du die Chance auf wenigstens einen halben Monat.

Findest Du denn trotz Meister keinen Job? Du bist dann doch eine qualifizierte Fachkraft :-). Wünsche Dir jedenfalls, dass Du bald etwas bekommst.

jules1186 
Beitragsersteller
 17.01.2015, 21:56
@Allexandra0809

Einen Job find ich auf jeden fall , danke. ;) Nee, hatte damals Schule 8-17uhr Montag-Freitag. Hatte da keine Zeit für Bewerbungen und Vorstellungsgespräche. Habe meine ersten Bewerbungen erst an Weihnachten fertig machen können. Bis dann sich was ergibt bsw. bis mein 1.Gehalt vom Arbeitgeber da ist, wäre sicherlich frühstens 01.03. ;) Nachdem ich jahrelang fleißig eingezahlt habe, habe ich nicht lange überlegt mich arbeitslos zu melden ;) Danke dir. Sehr nett ;)

Allexandra0809  17.01.2015, 21:58
@jules1186

Hattest ja auch Recht damit. Einen ähnlichen Standpunkt vertrete ich auch gerade. Warum soll ich mir nicht mal ein Jahr ALG 1 zahlen lassen, hab lang genug einbezahlt. :-)

jules1186 
Beitragsersteller
 17.01.2015, 22:26
@Allexandra0809

Du hast recht! Es reißt dir kein Arbeitgeber den Kopf ab ,wenn mal paar Wochen nicht arbeitest oder gearbeitet hast. Musst nur schauen das es nicht zu lange ist. Also mein Tipp. Wobei die Gesundheit dankt dir jeden einzelnen Tag an dem dich schonst. Ich hab mir gesagt das ich aus eigenbemühungen mir mein zukünftigen Job suche. Die Vorschläge von der Agentur sind meist unseriös. Welcher Arbeitgeber mag schon jemanden einstellen, dessen Lebenslauf länger als 2 Seiten hat(in jungen Jahren vorallem). :) Lass dich auch nicht unterkriegen ;-)

Allexandra0809  17.01.2015, 22:28
@jules1186

Danke. Hatte vor kurzem einen Termin beim Arbeitsgericht. Mein alter Arbeitgeber muss mich wohl wieder einstellen, kann aber noch etwas dauern. Solange genieße ich die Zeit :-)

Dir auf jeden Fall alles Gute und viel Erfolg bei der Suche

jules1186 
Beitragsersteller
 17.01.2015, 22:43
@Allexandra0809

Danke dir. Wünsche dir auch alles Gute. Genieße die Zeit Zuhaus und viel Erfolg bei deinem ersten Arbeitstag ;-)

Wenn du dein Bewilligungsbescheid bekommen hast,dann sollte in diesem auch stehen,dass deine ALG - 1 Leistungen nachträglich für den abgelaufenen Monat erbracht werden !

Du bekommst dein ALG - 1 für den Januar frühstens am letzten Werktag des Monats Januar gezahlt,du musst am 1.des neuen Monats über deine Leistung verfügen können.

AlG 1 wird jeweils am letzten Arbeitstag des Monats gezahlt. Wenn du den Leistungsbescheid bereits hast, kannst du einen Vorschuss beantragen, wenn du deine Mittellosigkeit mit Kontoauszug belegen kannst.

Hallo,

ALG 1 wird immer rückwirkend bezahlt.

Beispiel: Für den Zeitraum vom 01.01. bis 30.01. wird die Zahlung Rückwirkend fällig, in der Regel am letzten Werktag des Monats.

Lieben Gruß