Meine Tochter hat ihre erste Ausbildung als Ergotherapeutin nicht bestanden und ist zweimal durch die Prüfung gefallen, muß ich für eine neue Ausbidung aufkomm?

6 Antworten

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Nein.

Eltern sind ihren Kindern in der Regel nur während der ersten Ausbildung unterhaltspflichtig (und dann nur, wenn das Kind selbst nicht "ausreichend" verdient), danach nicht mehr. 

Hätte die Tochter die erste Ausbildung abgebrochen und eine zweite angefangen, so hätte ggf. noch während der zweiten ein Unterhaltsanspruch an die Eltern bestanden. Da die erste Ausbildung aber beendet wurde ("nur" nicht bestanden), endete damit der Anspruch der Tochter an die Eltern.

Für das BAföG musst du übrigens überhaupt nicht aufkommen. 

  • Solche Leistungen werden nur gezahlt, wenn die Eltern eigentlich noch unterhaltspflichtig wären, aber nicht genug verdienen, um Unterhalt in entsprechender Höhe zahlen zu können.
  • Nur wenn ein Kind "BAföG-Vorausleistungen" erhält (weil ein Elternteil zwar zahlen könnte, aber Auskünfte oder die Zahlungen verweigert hat), würde das BAföG-Amt die gezahlten Gelder direkt von diesem Elternteil einfordern.

Mit Beginn des Mutterschutzes war ihr aber ohnehin vorrangig der Vater des Kindes zum Unterhalt verpflichtet ("Betreuungsunterhalt"), nicht mehr die Eltern. Diese wären dann nur noch unterhaltspflichtig gewesen, wenn der Kindsvater nicht ausreichend "leistungsfähig" gewesen wäre....

Bauer67 
Beitragsersteller
 05.11.2015, 20:41

ich mußte dem bafögamt auskunft über mein einkommen erteilen, darauf hin soll ich meiner tocher einen betrag mit bezahlen, da ich aber wiederspruch dagegen einlegen wollte , teilte mir die bafög stelle mit , dass ich meiner tochter raten sollte diesen vorrausleistungsantrag zu stellen, was sie auch getan hat, dann bekam ich ein einschreibebrief mit der aufforderung, stellung zu nehmen ob ich ihr unterhaltsleistungen zahle und wenn nicht konnte ich stellung dazu nehmen. diese stellungsnahme habe ich heute bei der bafögstelle abgegeben. darin habe ich mitgeteilt , dass ich ihre erstausbildung mit unterstützte und das ihr lebenspartner( vater des zweiten kindes) in ihrem haushalt lebt und auch polizeilich gemeldet ist ein eigenes einkommen hat.

Bauer67 
Beitragsersteller
 05.11.2015, 21:59
@Bauer67

für ihre erste ausbildung hat sie auch bafög bekommen, wo ich einen teil mit bezahlen musste (alle drei jahre) , angerechnet auf meinen verdienst. in ihrer zweiten ausbildung im ersten von drei jahren hat sie auch einen Teil des Geldes zum Bafögbetrag von mir erhalten. zu diesem zeitpunkt bekammen zwei meiner drei kinder bafögleistungen. dann erfolgte ein Jahr mutterschaftsurlaub und nun folgen noch zwei jahre ausbildung. wo ich aber nicht mehr bereit bin den ausgerechneten betrag, welches das bafögamt festgelegt hat zu zahlen. Muss ich oder nicht???? dazu ist noch zu sagen, dass ihr vater( in dessen haus sie eine eigene wohnung hat und miete bezahlt ) nie mit zu zahlungen aufgefordert wurde, da er selbstständig ist und sein einkommen bereinigen konnte.

Deine Tochter lebt in einer eheähnlichen Gemeinschaft. Dazu hatte sie eine Erstausbildung und dazwischen nun zwei Kinder. M.E. hat sie gegenüber den Eltern keine Unterhaltsansprüche mehr. 

Bauer67 
Beitragsersteller
 04.11.2015, 17:05

beim Bafögamt werden eheähnlich Gemeinschaften nicht gezählt, erst wenn sie verheiratet sind.

DFgen  05.11.2015, 08:51
@Bauer67
erst wenn sie verheiratet sind

Das spielt überhaupt keine Rolle, denn der Kindsvater ist über den Unterhalt für sein eigenes Kind hinaus auch der Kindsmutter bis zum dritten Geburtstag des Kindes zum "Betreuungsunterhalt" verpflichtet (unabhängig davon, ob sie verheiratet sind oder nicht....)

Will denn überhaupt jemand von dir Geld?

Bafög musst doch nicht du zahlen, das zahlt doch der "Staat".

Gibt es evtl. elternunabhängiges Bafög?

Wie alt ist überhaupt die Tochter? Bzgl. Kindergeld für die Tochter.

Eltern sind zum Unterhalt verpflichtet bis zum Abschluß einer Erstausbildung, mit zügigem Verlauf. Nun wurde diese Erstausbildung nicht abgeschloßen.

Das Kinder kriegen wird nicht bestraft.

Das Ganze könnte ein Grenzfall sein.

DFgen  05.11.2015, 08:47
Das Kinder kriegen wird nicht bestraft.

Nein. Aber sobald das "Kind" selbst ein Kind bekommt, ist dessen Kindsvater ab Beginn des Mutterschutzes für das "große Kind" unterhaltspflichtig und ab Geburt des Kindes vorrangig für das Baby und nachrangig auch für die Kindsmutter zum "Betreuungsunterhalt" verpflichtet.

Bauer67 
Beitragsersteller
 04.11.2015, 17:01

sie ist 25 Jahre und ich soll mich am Bafög mit beteidigen, Elternunabhäniges Bafög wollen sie nicht bezahlen da sie die drei jährige Ausbildung nicht bestanden hat

ellaluise  04.11.2015, 17:27
@Bauer67

Tröstet es dich, wenn du ganz sicher nur noch für diese Ausbildung zahlen musst?

Aber schau mal, wenn dein Kind Abitur gemacht hätte und studieren würde (und 2 Kinder bekommen hätte) wäre sie wahrscheinlich auch noch nicht fertig und du müsstest auch noch zahlen.

Ach ja, diese Unterhaltszahlungen kannst du in deiner Steuererklärung geltend machen.


Bauer67 
Beitragsersteller
 05.11.2015, 19:16
@ellaluise

es ist ja nicht mein einziges kind , aber nun habe ich ja bereits für sie 4 jahre gezahlt einmal 3 jahre ergotherapeutin und ein jahr für die neue ausbildung, aber jetzt wohnt ja der kindesvater des zweiten kindes mit in ihrem haushalt und hat einen job für meine andere tochter habe ich ja 5 jahre mit bezahlt aber diese hat ihre ausbildung zum erzieher bestanden

Hi, du gibst als Themen Unterhalt und Bafög an, das sind aber eben zwei völlig unterschiedlichen Sachen.

Unterhalt: Da wirst du sehr wahrscheinlich nicht mehr zu Unterhalt verpflichtet sein.

Bafög: Das Amt geht aber erstmal immer davon aus, dass Unterhaltsanspruch noch besteht. Besteht er aber nicht mehr, dann kann man einen Vorausleistungsantrag stellen. Da wird dann nach dem BGB deine Unterhaltspflicht nach dem Unterhaltsrecht geprüft. Ist die Unterhaltspflicht erloschen, musst du nichts mehr zahlen. Ob deine Tochter BAfög bekommt hängt von den Bafög-Voraussetzungen ab. Hast du noch die Unterhaltspflicht, dann musst du zahlen.

Ich würde raten: Ggf. beim Anwalt beraten lassen. Ich kann mir bei diesem Werdegang deiner Tochter nicht im geringsten vorstellen, dass sie dir gegenüber noch irgendwelche Unterhaltsrechte hat.

Fortuna1234  05.11.2015, 18:56

nein eben nicht. das Bafög-amt kontrolliert gar nicht ob du überhaupt unterhalt bezahlen musst. die gehen ganz automatisch davon aus. geprüft wird das nur mit dem vorazsleistungsantrag.

Bauer67 
Beitragsersteller
 05.11.2015, 19:10
@Fortuna1234

den hat sie gestellt und ich mußte angegeben ob ich ihr unterhalt zahle und wenn nicht warum nicht und ihr konnte ich meine verweigerung begründen, das habe ich heute abgegeben und mal sehen was sie sagen, sollte ich doch was zahlen soll ich zu meiner anwältin kommen und sie ist der meinung das der kindesvater zahlen müßte

Bauer67 
Beitragsersteller
 05.11.2015, 18:26

wenn meine tochter mir gegenüber keinen anspruch auf unterhalt mehr hätte bezahlt das bafögamt kompl.

http://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/

Da findest Du alle geltenden rechtlichen Regeln zum Thema BaFöG.  

Für mich ist diese Sache dann trotzdem noch äußerst grenzwertig denn wieso hat sie die Erstausbildung nicht bestanden? Sie ist anschließend arbeiten gegangen. Verfolgst Du diese Frage aber auf dem Rechtsweg kann es ein Schuss nach hinten werden denn wenn entschieden wird dass Du ihr gegenüber nicht mehr unterhaltspflichtig bist verabschiedet sich womöglich das BaFöG. Wenn der Vater der Kinder dann nicht ausreichend verdient wird wieder nach Dir gefragt. Dunkel erinnere ich einige höchstrichterliche Entscheidungen zu solchen Fällen. Du findest sie wenn Du in die Suchmaske des Browsers eingibst 

unterhaltspflicht über 18 

Öffne dann mindestens die ersten zehn Links und belese Dich. Bei Urteilen beachte bitte: Es handelt sich in der Regel um Einzelfallentscheidungen. Es sei denn da steht ausdrücklich Grundsatzurteil.