Besteht ihr auf Datenschutz (vertrauliches Gespräch) in Behörden wie dem Jobcenter?

4 Antworten

Ich war als Beistand schon bei über hundert Behördengängen mit Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen dabei. Und es gibt bei uns Behörden, da kommt immer ein zweiter Mitarbeiter dazu, sobald ein externer Beistand dabei ist. Ohne würden die das Gespräch gar nicht anfangen.

Nun ist aber schließlich nur einer zuständig.

Jein, es kann durchaus Doppelzuständigkeiten geben. Habe ich selbst schon mehrfach erlebt. Zum Beispiel bei bestimmten Personengruppen, wo ein zusätzlicher Sachbearbeiter hinzugezogen wird, der sich entsprechend auskennt. (z.B. Schwerbehinderte, Flüchtlinge oder Jugendliche mit bestimmten Problemen)

weil man im Endeffekt auch das Recht dazu hat?

Woher leitest Du dieses Recht ab? Datenschutz oder Schweigepflicht greifen nicht wirklich da beide Behördenmitarbeiter dem unterliegen. Da hättest Du nur eine Chance, wenn es Mitarbeiter unterschiedlicher Behörden sind (z.B. einer Jobcenter & der andere vom Jugendamt).

So wie Du das Recht hast einen Beistand als Zeugen mitzubringen, kann der Behördenmitarbeiter darauf bestehen, dass ein Kollege als Zeuge mit im Raum ist.

Und das muss zwangsläufig nicht der Amts- oder Teamleiter sein, sondern der Mitarbeiter kann diesen Kollegen durchaus selbst bestimmen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Der Kunde bittet den nicht zuständigen "Fall-Manager" hinaus.

Warum? Mal abgesehen davon, daß der "Kunde" im Jobcenter kein Hausrecht hat und seine Bitte wirkungslos sein sollte ...

Du kannst zu dem Termin einen Zeugen mitnehmen. Dann seit Ihr zwei gegen zwei :)

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Beitragsersteller
 21.09.2020, 13:06

Es geht ja auch nicht um Hausrecht, sondern um Datenschutz und die Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes und der DGSVO.

Ich bezweifle im Übrigen auch, dass die einzelnen Sachbearbeiter ein Hausrecht ausüben können. Das dürfte nur der Leiter der Behörde. Und in manchen Fällen ist das Jobcenter in den Räumlichkeiten des Rathauses. Und dort müssten entsprechende Verträge vorliegen. Ansonsten dürfte dort beispielsweise nur der Bürgermeister das Hausrecht haben. Und nur der und in Absprache mit ihm ist irgendein "Hausrecht" auszuüben.

Ich habe übrigens mal auf Seiten des Bundesdatenschutzbeauftragten gelesen, dass dieser klar der Auffassung ist, dass sogar schon die Räumlichkeiten nicht begünstigen dürfen, dass Andere mithören dürfen. Aber ich gebe an dieser Stelle zu, dass ich mir nicht zu 100 Prozent sicher bin, ob der Kunde das Recht darauf hat mit seinem Sachbearbeiter allein zu sprechen. Das werde ich aber herausfinden. Ist nur eine Frage der Zeit.

Was ich gegenwärtig weiß ist, dass ein Kumpel von mir mal beim Jobcenter war und eine Sachbearbeiterin auf seine Bitte hin den Raum verlassen hat.

Also, das hat nichts mit "Hausrecht" zu tun, das hat was mit Datenschutz und mit Rechten des Bürgers zu tun.

Über Hausrecht können wir reden, wenn sich die Debatte um Gewalt dreht.

Und warum das jemand macht, also einen Mitarbeiter raus zu bitten, das bleibt doch Jedem selbst überlassen. Was muss dich das interessieren?

Es kann auch mal sein, dass ein Mitarbeiter im selben Ort wohnt und man einfach nicht will, dass der die eigenen Privatsachen auch mitbekommt, weil in einem Dorf z.B. auch viel geschwätzt wird. Das kann so viele Gründe haben.

Das muss auch keiner dramatisieren. Wenn ein Kunde das nicht will, dass noch jemand im Raum ist, den das nichts angeht, dann kann man das doch einfach mal respektieren und geht einfach für ein paar Minuten aus dem Raum. Wo ist das Problem?

Gibt genug Platz in so einem Jobcenter.

Und das mit dem "Zeugen mitnehmen", das ist wieder eine andere Thematik. Darum ging es doch gar nicht. Würde man einen Zeugen mitnehmen, dann sind ja bereits 3 Personen involviert. 3 Personen, die alle dann Sozialdaten erfahren und mehr, je nach dem.

Wenn ich als Kunde zum Jobcenter gehe dann will ich doch nicht, dass die halbe Welt von meinem Leben erfährt. Es reicht doch, dass da einer sitzt, der "alles" weiß. Und wenn ich einen Zeugen mitnehme, dann ist auch das meine Entscheidung. Aber das tue ich normalerweise nur dann, wenn ich von vornherein Ängste habe oder berechtigte Zweifel daran habe, dass der Sachbearbeiter fair mit mir umgeht. Dann ist das einfach nur zur Sicherheit, auch um sicher zu gehen, dass der Sachbearbeiter keine verbalen Entgleisungen an den Tag legt. Habe ich nämlich selbst schon erlebt, dass Einzelne sehr unverschämt und mobbend mit mir geredet haben. Und als ich dann aber mal einen Zeugen dabei hatte, dann waren die selben Sachbearbeiter plötzlich sehr, sehr freundlich.

Ich war "nur" 2x dort und bin ehrlich gesagt noch nie auf den Gedanken gekommen, den "Kollegen" meines Sachbearbeiters herauszukomplimentieren.
Durch deren Arbeitsvertrag ist doch schon das "Stillschweigen" festgeschrieben .... und so GEHEIME Sachen habe ich aber auch nie besprochen, das ich mich da irgendwie beobachtet gefühlt habe.

HansHans355  21.09.2020, 13:04

Es kommt drauf an. Wenn es Konflikte mit dem JC gibt, würde ich alle rauswerfen, die kein Recht haben, anwesend zu sein. Neben dem SB darf nur der Teamleiter oder (stellv.) Geschäftsführer anwesend sein. Und man selbst hat das Recht auf einen Beistand.

Es geht weniger um den Datenschutz, als darum, dass es keine Zeugen gibt, die auf Seiten des JC sind. Das macht hinterher vieles einfacher...

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Beitragsersteller
 21.09.2020, 13:10
@HansHans355

Was ich z.B. bei einem Jobcenter mal heftig fand', war, dass auf einer Etage alles "offen" war. Da gab' es nur einfache Trennwände. Aber keine abgeschlossenen Räume oder so. Man konnte von überall, von nebenan und hinter einem jedes Gespräch mitbekommen. Und so habe ich z.B. einmal mitbekommen von einem Kunden, wie der richtig ekelhaft von einer Mitarbeiterin zurechtgewiesen wurde und die Mitarbeiterin so richtig selbstgefällig und sadistisch Sanktionen verhängt hat. Demgegenüber saß ein Kunde, der dennoch die Haltung bewahrte und sachlich mit ihr sprach. Sie sprach jedoch unsachlich. Und ich habe das alles mitbekommen. Ich fand' es unmenschlich. Aber davon abgesehen hatte ich gar kein Recht dazu das alles so zu erfahren. Das ist einfach heftig gewesen wie da Menschen bloß gestellt worden sind. Das hat in der großen Räumlichkeit fast Jeder mitbekommen.

Da wurden einfach viele gesetzliche Regelungen ad absurdum geführt!

HansHans355  21.09.2020, 13:15
@1011011101011

Dann hättest du doch nach dem Gespräch den andern Kunden ansprechen können, dass du alles mitbekommen hast und gerne als Zeuge zur Verfügung stehst, wenn er sich beschweren will.

Und du selbst hättest eine Beschwerde an den Datenschutzbeauftragten vom JC schicken können. Wenn sich beim nächsten Termin noch nichts geändert hat, dann halt den Landesdatenschutzbeauftragten (Optionskommune) oder Bundesdatenschutzbeauftragten anschreiben. Dann wird da sehr schnell umgebaut...

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Beitragsersteller
 21.09.2020, 13:29
@HansHans355

Ja, das ist korrekt. Durchaus. Hat sich aber nicht so ergeben und ich hatte selbst mit eigenen Problemen genug zu tun da. Ich habe mit Jobcentern Sachen erlebt, die kann ich kaum erzählen. Die würde mir kaum jemand glauben. Ist einfach so. Spielt aber auch keine Geige mehr. Ich habe meine Akten, die Einiges von dem, was ich erlebte, belegen können.

Ich habe einige "Streitigkeiten" mit dem Jobcenter erfolgreich für mich entscheiden können. Bin auch ab und zu, wenn nötig, mit Zeugen/Beistand hin gegangen. Auch einen Fachanwalt musste ich einmal einschalten, um das Jobcenter "auf Kurs" zu bringen.

Nein ich weiß auch nicht was das bringen soll wenn ein anderer Mitarbeiter wirklich was wissen will bekommt er das eh raus. Das ich bedürftig und Arbeitslos bin ist eh logisch sonst wäre ich nicht da und auch sonstige Informationen sind so irrelevant das es auch das ganze Jobcenter wissen darf ...