Sicherheitsdienst im Jobcenter

7 Antworten

Wenn man sieht, dass jemand sich nicht der Hausordnung gemäß benimmt oder eine Gefahr für die Personen im Gebäude darstellen könnte, dann ist es wurscht, ob man einen Termin hat oder nicht oder, ob es als Öffentliche Behörde frei zugänglich sein sollte.

Das dürfte ja wohl klar sein, dass der Sicherheitsdienst zunächst die Hausordnung durchsetzt und die Sicherheit zu gewährleisten hat.

Übrigens... auch wenn du eine teure Eintrittskarte für ein Konzert gekauft hast, kann dich der Sicherheitsdienst aus dem Verkehr ziehen und du bekommst noch nicht einmal dein Geld erstattet, wenn du Anlass dazu gegeben hast...

Gegenwärtig bin ich selbst mal wieder als "Türsteher" Sicherheitskraft tätig. Ich bekomme sehr oft die Frage gestellt etc. . Mit welcher Begründung werde ich abgewiesen?! Warum kommen die rein und ich nicht?! Um aber auf gestellte Frage zurückzukommen definitif bedarf es nicht einmal einer Begründung wenn ich als Sicherheitskraft das Hausrecht ausübe. Situationsbedingt ist es natürlich oft unterschiedlich Warum ,Weshalb ,Wieso und im weiteren bekomme ich eine Anweisung vom Arbeitgeber=Auftraggeber, diese durchzusetzen. Auch in einer Behörde ist dies der Fall. Da gibt es eine Hausordnung nach der hat sich jeder Mitbürger zu richten.Wenn ich da jetzt als Beispiel mal Dienst hätte und da kommt ein Mitbürger der total aufgeregt und wütend in das Gebäude möchte und ich als Sicherheitskraft dieses im Vorfeld schon erkenne darf ich ihm den Zutritt verweigern. Dann teile ich ihm freundlich mit das seine Heutige Anwesenheit in dem Zustand wo er sich gerade befindet (Aufgeregtheit,Rage) nicht erwünscht ist. Und so muss der Bürger dies leider Aktzeptieren. Dabei ist nur Ausschlaggebend wer das Hausrecht hat, und das habe ich in dem Sachverhalt dann , ob öffentlich zugänglich oder nicht. MFG Rudi

Urknall  03.12.2013, 06:56

"Wenn ich da jetzt als Beispiel mal Dienst hätte und da kommt ein Mitbürger der total aufgeregt und wütend in das Gebäude möchte und ich als Sicherheitskraft dieses im Vorfeld schon erkenne darf ich ihm den Zutritt verweigern."

Gottkomplex, oder nur wahnsinnig ?

In dem von Dir beschriebenen Fall wünsche ich Deinem Chef und Dir schon jetzt viel Spaß bei den Regressansprüchen falls der Person durch Dein handeln finanzieller Schaden entsteht.

Dem Richter kannst Du dann gerne was vom Hausrecht erzählen, der erklärt Dir dann auch gerne wie teuer die Durchsetzung für Dich ist.

So Türkasper wie Dich brauchen die bei den Jobcenter mehr, nichts schöner als geladen zu erscheinen und vor Zeugen abgewiesen zu werden, ist der Tag wenigstens nicht total versaut und man gemütlich interessanteren Aktivitäten nachgehen, quasi mit türgöttlicher Erlaubnis.

Blumenhorn 
Beitragsersteller
 02.12.2013, 14:40

Die Frage sollte sich auf ganz normales Verhalten eines " Kunden " beziehen und nicht so aussehen, wie ein Disco Besuch. In wie weit dürfen diese Personen mir den Einlass verwähren?

Hier handelt sich um eine Öffentliche Behörde. Soweit ist mir bekannt, das ohne wenn und aber nicht die Türe zugemacht werden kann.

Grundsäzlich ist es erst einmal so, dass der Sicherheitsdienst auch im Jobcenter das Hausrecht im Namen seines Auftraggebers wahr nimmt. Wenn man also gegen die Hausordnung verstößt können die Sicherheitsmitarbeiter einer Person auch den Zugang zur Behörde verwehren.

Allerdings darf einem Bedürftigen der Zugang nicht gänzlich verweigert werden. Selbst bei einem bestehenden Hausverbot muss bei Bedarf die Möglichkeit bestehen, dass man seinen Berater sprechen kann. Allerdings müsste der Bedürftige mit Hausverbot sich dazu vorher anmelden, einen Termin vereinbaren und sich beim Sicherheitsdienst anmelden, welcher einen dann zum Termin begleitet. Das gleiche gilt idR. auch, wenn der Berater von sich aus eine Einladung verschickt: Auch hier muss der Bedürftige mit Hausverbot sich beim Sicherheitsdienst anmelden und würde zum Termin begleitet werden.

Normalerweise ist es auch so, dass ein ordentliches Hausverbot nicht vom Sicherheitsdienst selbst, sondern vom Amtsleiter (bzw. seiner Stellvertretung) ausgesprochen wird, so ein Hausverbot wird einem idR. auch per Brief oder sogar per Zustellurkunde/Einschreiben nach Hause gesendet. Liegt kein Grund für einen Rauswurf vor darf einen der Sicherheitsdienst auch nicht einfach so rauswerfen, und hier lohnt es sich auch, nicht alleine zum Jobcenter zu gehen, sondern sich einen unabhängigen Zeugen mitzunehmen – unabhängig in dem Sinne, dass es lieber kein naher Verwandter oder der Lebensgefährte sein sollte. Wird man dann unbegründeterweise rausgeworfen oder anderweitig unfair behandelt hat man dafür einen Zeugen, der einem das bestätigt, und man kann gegen ein Hausverbot vorgehen

Der Sicherheitsdienst im Jobcenter darf gar nicht den Eintritt verwehren!

Mullchen  15.12.2013, 16:57

Aber sie machenes sehr gerne. Mittwochstermin immer wieder ein traum, sie lassen dich wirklich nur rein wenn du eine schriftliche Einladung hast. Sie sind die Kings denken sie

  1. heißt es §

und natürlich- er ist für die Sicherheit verantwortlich- er kann sogar sagen du darfst dich dem Center auf 50 Meter nicht nähern, alles erlaubt da er die Sicherheit der Menschen gewährleisten muss

Urknall  03.12.2013, 06:58

Ach quatsch, der ist für garnix verantwortlich, der dient rein zur Abschreckung und ist aus versicherungstechnischen Gründen vor Ort, ob der dabei an der Tür steht, oder im Keller schläft ist völlig uninteressant im Schadensfall, wie übrigens auch alle anderen Nachtwächter.