Auszahlung des Jobcenters ohne Bescheid?

4 Antworten

Bevor du das Geld ausgibst, solltest du tatsächlich den Bescheid abwarten. Es passieren auch Irrtümer, meistens allerdings zuungunsten des Leistungsempfängers.

Wenn Du das Geld erhalten hast, steht es erstmal dir zu und keinem anderen, soweit man Dir nicht anlasten konnte, dass Du hättest wissen müssen, dass es dem anderen zusteht.

Einen Bescheid hast du bereits erhalten: die Zahlung selbst kann als Bescheid gesehen werden. Denn ein Verwaltungsakt - so die juristisch korrekte Bezeichnung - ist eine Äusserung staatlichen Willens. Die Behörde hat Dir ja mit der Zahlung bekannt gegeben, dass sie gewillt ist, Dir Leistungen zukommen zu lassen.

Dazu braucht es nicht zwingend die schriftliche Form:

http://dejure.org/gesetze/SGB_X/33.htm

Als Beispiel für so eine "andere Weise": die Polizei fällt über einen vermeintlichen Straftäter her, um eine von ihr beabsichtigte Massnahme gegen ihn durchzusetzen. Damit hat sie auf "andere Weise" bekanntgegeben, wie hier der staatliche Wille ist ;-)

Wenn das Geld ein ganzes Jahr bei Dir verbleibt und Dir nicht bekannt gegeben wird, aus welchem Grunde es ausgezahlt wurde, kannst Du mit der von Dir angegebenen plausiblen Begründung des erwarteten Abhilfebescheids auf die Widersprüche das Geld sogar dann behalten, wenn später die Widersprüche noch abgelehnt würden.

Du brauchst Dich also nicht darum aufzureissen, dass sie Dir Bescheide schicken. Lass die mal ihren Mist selbst machen und nimm's ihnen nicht ab. Die haben Dir sicher auch noch nie was geschenkt, oder?

Möglich ist das schon,das eine Zahlung früher auf dem Konto eingeht,als der Bescheid bei dir !!! Normalerweise steht da immer,für was die Zahlung ist.Ich hatte auch schon einmal einen Überprüfungsantrag gestellt,das dauerte auch über 1 Jahr,das Geld war auch auf meinem Konto,bevor ich überhaupt den Bescheid hatte,aber das kam auch vom Jobcenter.Von wem sollte denn sonst eine Nachzahlung kommen,wenn die zustehende nicht gezahlte Leistung vom Jobcenter erbracht werden müsste ?

Reborn28 
Beitragsersteller
 07.08.2013, 14:08

Wie gesagt, die Dame im Call-Center meinte, dass das wohl ein riesen Unterschied bei denen sei, ob es eine gewöhnliche Nachzahlung oder eine Zahlung aus einem Widerspruch wäre. Ich hätte eben auch gedacht, dass das ein und das selbe ist.

Claud18  07.08.2013, 15:44
@Reborn28

Mein Eindruck ist, die Leute in den Callcentern haben nicht viel Ahnung von der Materie. Ihr müsstet aber einen Bescheid bekommen, wenn eurem Widerspruch stattgegeben wurde. Vielleicht habt ihr mehrere Jahre lang zu wenig bekommen, dann summiert sich das.

Es könnte aber auch sein, dass das Geld für einen anderen Hilfeempfänger auf eurem Konto eingegangen ist. Dann könnten sie es zurückverlangen. Warte noch ein paar Tage und schicke dann ein Schreiben an die Leistungsabteilung ab, sofern ihr keinen Bescheid bekommt. Damit habt ihr eure Pflicht getan (Kopie des Schreibens aufheben). Sollte das JobCenter sich weiterhin nicht rühren, ist es nicht mehr euer Problem.

isomatte  07.08.2013, 15:52
@Reborn28

Wenn du die Leute im Amt anrufst und da auf eine aufschlussreiche Antwort hoffst,kannst du gleich eine Glaskugel befragen,das kommt aufs selbe raus !!! Das sind zu 90 % nur angelernte Leute,die sich mit PC - auskennen und ablesen was da steht,was anderes können die nicht,da kannst du keine vernünftige Antwort erwarten.

Auf telefonische Auskünfte von Jobcentern kannst Du Dich nie wirklich verlassen.

Gib das Geld nicht aus, sondern leg es auf Dein Sparbuch (falls Du eins hast). Wenn es Dir zusteht, freu Dich später darüber. - Falls es zurückgefordert wird, kannst Du es ohne Schwierigkeiten zurückzahlen.

Guck Deine Unterlagen nochmal sorgfältig durch. Vielleicht kommst Du ja dann drauf, was es mit den 1000 Euro auf sich hat.