Auszahlung des Jobcenters ohne Bescheid?
Hallo, wir haben für wenige Monate ergänzende Leistungen vom Jobcenter bekommen (50,- Euro monatlich). Nun haben sich die Einkommensverhältnisse seit zwei Monaten geändert und wir erhalten - Gott sei Dank - keine Leistungen mehr. Nun seh ich heut auf unserem Konto ne riesen Summe (über 1000 €) vom Jobcenter. BG Nummer stimmt. Ich habe seit Jahren aus Zeiten meines Dauerbezuges von Alg2 zwei Widersprüche laufen. Einer von 2008, der andere 2010. Zusammen müsste das die Summe sein. An eine Berechnung bzw. einen Abschluss der Widersprüche hab ich schon lange nicht mehr geglaubt, trotzdem immer wieder ohne Antwort nachgefragt.
Im Service-Center konnte mir die Dame nur sagen, dass Widersprüche auch von dieser Abteilung und nicht vom Jobcenter ausgezaht würden. Diese Zahlung von 1000,- € wäre aber vom Jobcenter erfolgt. Sie könnte normalerweise Bescheide im PC einsehen, findet aber keinen aktuellen bzw. der zu der Auszahlung passt. Bescheide der Widerspruchs-Abteilung kann sie nicht einsehen und da kann es auch oft passieren, dass die einige Tage nach der Auszahlung ankommen. Aber wie gesagt, wäre das Geld aus den Widersprüchen, dann könnte sie gar nichts im PC sehen.
Nun meine Frage, auch wenn ich innerhalb der nächsten 48 Stunden zurückgerufen werde,.... Ist es jemand von Euch schon einmal passiert, dass Ihr eine Zahlung erhalten habt, die gar nicht für euch gedacht war? Und kennt sich jemand genauer aus, ob es eben doch sein könnte, dass die Widersprüche endlich bearbeitet wurden und die Auszahlung doch übers Jobcenter stat fand? Bei Google konnt ich nichts finden. Vielen Dank.
4 Antworten
Bevor du das Geld ausgibst, solltest du tatsächlich den Bescheid abwarten. Es passieren auch Irrtümer, meistens allerdings zuungunsten des Leistungsempfängers.
Wenn Du das Geld erhalten hast, steht es erstmal dir zu und keinem anderen, soweit man Dir nicht anlasten konnte, dass Du hättest wissen müssen, dass es dem anderen zusteht.
Einen Bescheid hast du bereits erhalten: die Zahlung selbst kann als Bescheid gesehen werden. Denn ein Verwaltungsakt - so die juristisch korrekte Bezeichnung - ist eine Äusserung staatlichen Willens. Die Behörde hat Dir ja mit der Zahlung bekannt gegeben, dass sie gewillt ist, Dir Leistungen zukommen zu lassen.
Dazu braucht es nicht zwingend die schriftliche Form:
http://dejure.org/gesetze/SGB_X/33.htm
Als Beispiel für so eine "andere Weise": die Polizei fällt über einen vermeintlichen Straftäter her, um eine von ihr beabsichtigte Massnahme gegen ihn durchzusetzen. Damit hat sie auf "andere Weise" bekanntgegeben, wie hier der staatliche Wille ist ;-)
Wenn das Geld ein ganzes Jahr bei Dir verbleibt und Dir nicht bekannt gegeben wird, aus welchem Grunde es ausgezahlt wurde, kannst Du mit der von Dir angegebenen plausiblen Begründung des erwarteten Abhilfebescheids auf die Widersprüche das Geld sogar dann behalten, wenn später die Widersprüche noch abgelehnt würden.
Du brauchst Dich also nicht darum aufzureissen, dass sie Dir Bescheide schicken. Lass die mal ihren Mist selbst machen und nimm's ihnen nicht ab. Die haben Dir sicher auch noch nie was geschenkt, oder?
Möglich ist das schon,das eine Zahlung früher auf dem Konto eingeht,als der Bescheid bei dir !!! Normalerweise steht da immer,für was die Zahlung ist.Ich hatte auch schon einmal einen Überprüfungsantrag gestellt,das dauerte auch über 1 Jahr,das Geld war auch auf meinem Konto,bevor ich überhaupt den Bescheid hatte,aber das kam auch vom Jobcenter.Von wem sollte denn sonst eine Nachzahlung kommen,wenn die zustehende nicht gezahlte Leistung vom Jobcenter erbracht werden müsste ?
Mein Eindruck ist, die Leute in den Callcentern haben nicht viel Ahnung von der Materie. Ihr müsstet aber einen Bescheid bekommen, wenn eurem Widerspruch stattgegeben wurde. Vielleicht habt ihr mehrere Jahre lang zu wenig bekommen, dann summiert sich das.
Es könnte aber auch sein, dass das Geld für einen anderen Hilfeempfänger auf eurem Konto eingegangen ist. Dann könnten sie es zurückverlangen. Warte noch ein paar Tage und schicke dann ein Schreiben an die Leistungsabteilung ab, sofern ihr keinen Bescheid bekommt. Damit habt ihr eure Pflicht getan (Kopie des Schreibens aufheben). Sollte das JobCenter sich weiterhin nicht rühren, ist es nicht mehr euer Problem.
Wenn du die Leute im Amt anrufst und da auf eine aufschlussreiche Antwort hoffst,kannst du gleich eine Glaskugel befragen,das kommt aufs selbe raus !!! Das sind zu 90 % nur angelernte Leute,die sich mit PC - auskennen und ablesen was da steht,was anderes können die nicht,da kannst du keine vernünftige Antwort erwarten.
Auf telefonische Auskünfte von Jobcentern kannst Du Dich nie wirklich verlassen.
Gib das Geld nicht aus, sondern leg es auf Dein Sparbuch (falls Du eins hast). Wenn es Dir zusteht, freu Dich später darüber. - Falls es zurückgefordert wird, kannst Du es ohne Schwierigkeiten zurückzahlen.
Guck Deine Unterlagen nochmal sorgfältig durch. Vielleicht kommst Du ja dann drauf, was es mit den 1000 Euro auf sich hat.
Wie gesagt, die Dame im Call-Center meinte, dass das wohl ein riesen Unterschied bei denen sei, ob es eine gewöhnliche Nachzahlung oder eine Zahlung aus einem Widerspruch wäre. Ich hätte eben auch gedacht, dass das ein und das selbe ist.