Jobcenter Übernahme Fahrtkosten?
Hallo, ich war am Montag zu einem Termin vom Jobcenter bei meiner Sachbearbeiterin, da ich dorthin eingeladen wurde. Ich wusste nicht, was auf mich zukommt, am Ende hat sie mir jedeglich die Kostenverteilung und die derzeitige finanzielle Zusicherung des Jobcenters erklärt, was mir aber alles schon klar war. Nun sagt sie "in der Regel werden die Fahrkosten für Termine übernommen, wenn Sie durch Ihren Arbeitsvermittler eingeladen wurden.
Für Termine in der Leistungsabteilung (um Fragen zur Berechnung des Leistungsanspruches zu klären, also eine Leistungsberatung) ist eine Fahrkostenerstattung nicht vorgesehen. Ihrem Antrag kann somit nicht entsprochen werden.
freundlichen Grüßen". Obwohl das nie ein Problem darstellte, auch nicht in anderen Jobcentern. Kann mir das jemand erklären?
6 Antworten
Das jobceneter mus dien fahrstkoste erstaten nur geben die gerne falsche oder keine auskunbft dazu oft!
Wen du zum termin ins jobcenter msut müssensie dir sofort deine fahrkosten erstaten das gilt auch für ein vorstellungsgespräch nur must du dir da vonde rfirma bestäiegen lassendas du da warst! Dan mus das Aucgh sofort bezhalt werdne und nichterst zum nächsten zahltg das hat das Bundesverfassungsgericht so entschieden!
Das mit den termien gilt aber auch für dienen Fallmanage rwener dich einläd!
DAs was die da entschieden haben ist falsch wen du nicht aus eigenem Antrieb sondern mit termin da hin mustest!
Wen das amt das per emali mahct stadt mit der post dan lege davon eine kopie vor das reicht auch aus!
Bei Fahrtkosten handelt es sich um die Kosten, die eine Fahrt mit dem Auto, dem Bus, der Bahn, dem Taxi oder anderweitigen Verkehrsmitteln mit sich bringt.
Kurz & knapp: Fahrtkostenerstattung- Die gesetzliche Kilometerpauschale in Deutschland beträgt 30 Cent bei Kraftfahrzeugen und 20 Cent bei Motorrädern oder Motorrollern.
- Bei Reisen mit einem Dienstfahrzeug sollten Sie stets darauf achten, die Belege der Tankstelle aufzubewahren.
- Eine Rückerstattung von Fahrtkosten ist für den Weg zur Arbeit, ins Krankenhaus und sogar zur Schule möglich.
Du musst natürlich vorher ein Antrag stellen beim Jobcenter.
Wenn du zu einem Gespräch eingeladen wurdest, so muss auch eine Einladung vom Jobcenter vorliegen, normalerweise steht da sowas wie "ich möchte über ihre berufliche Situation sprechen".
Lege Widerruf gegen den Bescheid ein und lege dann die Einladung bei.
Die unterscheiden halt zwischen Leistungsabteilung und Jobvermittlung.
Macht zwar gar keinen Sinn, weil wenn du hin musst, musst du hin und die Kosten entstehen dir bei beidem.
Ist wohl aber leider so.
Vielleicht mal mit dem Teamleiter sprechen, nicht mit dem kleinen Hansel...
stell den antrag schriftlich und leg die einladung mit dazu.
mail ausdrucken und anhängen. kann so schwer nicht verständlich sein oder?
Ich fragte nur, weil überall etwas von schriftlichen, per Post eingegangen Briefen geredet wird. Nicht gleich so eklig, bitte.
Auch, wenn diese per E-Mail eingegangen ist?