Job center lässt mutter ohne geld...dürfen die das?
Hallo ich stelle diese frage für eine gute freundin...sie hat in moment probleme mit dem jobcenter(bitte keine dummen sprüche warum sie nicht arbeiten geht oder sonst was)...also eine gute freundin von mir muss nach ihren umzug in eine andere stadt beim jobcenter hartz4 beantragen und da liegt das problem sie ist alleinerziehende mutter...sie war letzte woche beim jobcenter und wollte ganz normal einen neuantrag stellen für sich und ihren sohn sie ging zu den zuständigen sachbeabeiter der ihr sagte das er nicht für sie zuständig sei und sagte ihr das es für alleinerziehende jemand anders zuständig sei...ja sie ging da hin zu der frau die total unfreundlich war die gab ihr eine ellenlange lieste mit dokumenten mit die sie für den antrag braucht und gab ihr einen termin zum antrag ausfüllen der aber erst am 10.10.17 ist auf die frage ob man denn antrag nicht jetzt ausfüllen könne kam nur eine patzige anwort das erst alles am 10.10 gemacht wird und wenn auch nur eins von den aufgelisteten dokumenten fehlt könnte der antrag nicht bearbeitet werden...so dann ist sie gestern zu der vorgesetzten ihrer sachbearbeiterin gegangen und die gab ihr einen antrag mit sagte aber das es nix bringt den vor den termin einzureichen und sie nix weiter tun kann...meine freudin hat sich tierisch aufgeregt wie man einen mutter ohne geld stehen lassen kann und alles hat sogar mit einen anwalt gedroht und die sagte nur jaja machen sie mal...ja meine freundin dann zu ne anderen sachbearbeiterin um den antrag zu holen dort schilderte sie die sache und das sie nach der geburt ihres kindes auch so probleme hatte da sagte die sachbearbeiterin ja dann wissen sie ja wie es ist ohne geld da zu stehen...aber die sagte ihr auch das wenn noch iregendwelche dokumente fehlen man die auch nachreichen kann und das nicht schlimm ist sie aber auch nix tun kann...so jetzt ist meine frage...darf das jobcenter eine mutter ohne geld stehen lassen???
11 Antworten
Sicher kann sie einen Anwalt beauftragen. Aber dann geht das auch nicht schneller.
Im Übrigen sollte man nicht unbedingt beim ersten Besuch gleich mit dem Anwalt drohen, das kommt nie gut an und wird auch so schnell nicht vergessen werden.
Sollte sie auch vorher schon Hartz IV bezogen haben, dann hat sie sicher nicht den vorgeschriebenen Weg eingehalten.
Sie sollte sich an die Sozialberatung der Caritas wenden. Die zeigen ihr ihre Möglichkeiten auf und helfen ihr auch, diese durch zu setzen.
Manchmal helfen die sogar mit Geld.
Die Frage hier-wer zahlt den Anwalt?
Weil ich die ganze HARTZ 4 geschichte auch kenne weiß ich das Jobcenter darf es nicht.
Sie müssen zu allem was sie sagen and sich die Gesetze aus dem Sozialgesetzbuch nennen nach denen sie eine Entscheidung treffen. Nur wollen die Sacharbeiter das oft nicht. Denn das macht ja Arbeit.
Deine freundin hat nach dem was Du sagst ganz richtig gehandelt, zu einem anderen Sachbearbeiter gegangen.
Ich rate Deiner Freundin zum Jobcenter zu gehen und sie sollen sagen womit sie ihr Essen etc bezahlen soll, ohne Geld.
Bei mir hat dann das Jobcenter meine Rechnungen erst mal übernommen und bezahlt oder Storniert.
Genauso wie es immer möglich ist fehlende Unterlagen nachzureichen ist es auch möglich das mit dem Geld nachträglich zu klären, wenn das Jobcenter will.
Ja schon so soll es sein, nur die meisten müssen erst lernen damit wirklich auszukommen.
Wer weiß womit sie sich sonst noch allem rumschlagen muß. Sie wäre auch eine von wenigen Alleinerziehenden wo alles so läuft wie es Laufen soll.
Angefangen mit vorhandenen Beziehungsproblemen bis zu: Es ist toll der Vater soll 300 € für das Kind bezahlen. nur macht er es nicht.
Ssoll sie das Kind mit dem Papier füttern auf dem steht der Vater muß bezahlen?
Wie soll sie sich mit 190 Euro über Wasser halten einen Monat? Und woher weißt du, dass sie überhaupt Unterhalt bezieht? Und wenn das auch nur 60 Euro sind?
Pardon, 192 Euro ;)
Nicht schon am Monats Anfang also 190€ dran denken was wird später.
Als ich mit HARTZ 4 auskommen mußte habe ich so gelebt.
So wenig wie möglich Geld ausgeben und Geld wenn es geht nur zum Essen und das notwendigste ausgeben. Da hat das Geld meist nicht gereicht aber doch weiter gereicht als ich erst dachte. Stimmt schon HARTZ 4 ist zum Leben zu wenig und zum Sterben zu viel;)
Jetzt habe ich mir das mit den 190€ mal durch den Kopf gehen lassen. Kindergeld ist schon mehr, und Du sagst sie kümmert sich um das Kind. Also steht es ihr allein zu und das Jobcenter kann ihr helfen, das sie es auch bekommt. Die Kindergeldkasse kennt da nichts selbst wenn in dem Vertrag die Kontonummer des Vaters steht.
das ist das normale procedere. wenn sie umzieht - gründe sind eigentlich in der regel arbeitsaufnahme - muss ein neuer antrag gestellt werden. das alte jc ist nicht mehr zuständig und im neuen muss sie eben die zeit abwarten bis die akte vorliegt, der antrag bearbeitet ist und bis sie einen termin hat.
dabei ist völlig irrelevant ob sie alleinerziehend ist. sie ist ja nicht völlig mittellos, da sie kindergeld bekommt und unterhalt für das kind. somit kann sie absichern dass genügend essen auf den tisch kommt.
Und wie lange halten 192 Euro und vielleicht bekommt sie auch keinen Unterhalt?
für 2 personen? für lebensmittel? nen ganzen monat
Nein, das JC darf NIEMANDEN ohne Geld dastehen lassen.
Wenn ihr DEM GRUNDE nach ALG II zusteht, sollte sie eine Vorschußzahlung bekommen (und wenn es nur die Miete ist).
Um Hilfebedürftige aufzufangen, denen eine solche Notlage droht,
besteht die Möglichkeit, eine Vorschussleistung auf die ALG II-Bezüge zu
beantragen (§ 42 Abs.1 SGB I). Sie kann gewährt werden, wenn ein
Leistungsanspruch dem Grunde nach gegeben ist, die Berechnung seiner
genauen Höhe aber voraussichtlich noch längere Zeit dauert und der
Hilfebedürftige glaubhaft macht, dass bis zur Auszahlung der ersten
Leistungen sein Lebensunterhalt nicht gesichert ist.
www.harztiv.org/wer-hat-anspruch.html
Sie soll sich das am besten ausdrucken und so schnell wie möglich nochmals ins JC gehen. Mit Kontoauszügen kann sie ihre Mittellosigkeit beweisen.
Nach Möglichkeit geht man auch NIE allein ins JC.
Hast du, als du noch bei deiner Mutter gelebt hast, auch schon Hartz4 bezogen? Was ist mit deinem Verlobten?
Wenn ja, dann hättest du VOR dem Umzug das Jobcenter darüber (und über deine Gründe) informieren müssen.
Die Behörden halten sich nun mal strikt an ihr Vorschriften.
Versuch das mal zu klären, imdem du dort deine Situation schilderst.
mit Kindergeld und Unterhalt den sie bezieht für das Kind.