Job center lässt mutter ohne geld...dürfen die das?

11 Antworten

Sicher kann sie einen Anwalt beauftragen. Aber dann geht das auch nicht schneller.

Im Übrigen sollte man nicht unbedingt beim ersten Besuch gleich mit dem Anwalt drohen, das kommt nie gut an und wird auch so schnell nicht vergessen werden.

Sollte sie auch vorher schon Hartz IV bezogen haben, dann hat sie sicher nicht den vorgeschriebenen Weg eingehalten.

Sie sollte sich an die Sozialberatung der Caritas wenden. Die zeigen ihr ihre Möglichkeiten auf und helfen ihr auch, diese durch zu setzen.

Manchmal helfen die sogar mit Geld.


Weil ich die ganze HARTZ 4 geschichte auch kenne weiß ich das Jobcenter darf es nicht.

Sie müssen zu allem was sie sagen and sich die Gesetze aus dem Sozialgesetzbuch nennen nach denen sie eine Entscheidung treffen. Nur wollen die Sacharbeiter das oft nicht. Denn das macht ja Arbeit.

Deine freundin hat nach dem was Du sagst ganz richtig gehandelt, zu einem anderen Sachbearbeiter gegangen.

Ich rate Deiner Freundin zum Jobcenter zu gehen und sie sollen sagen womit sie ihr Essen etc bezahlen soll, ohne Geld.

Bei mir hat dann das Jobcenter meine Rechnungen erst mal übernommen und bezahlt oder Storniert.

Genauso wie es immer möglich ist fehlende Unterlagen nachzureichen ist es auch möglich das mit dem Geld nachträglich zu klären, wenn das Jobcenter will.

das ist das normale procedere. wenn sie umzieht - gründe sind eigentlich in der regel arbeitsaufnahme - muss ein neuer antrag gestellt werden. das alte jc ist nicht mehr zuständig und im neuen muss sie eben die zeit abwarten bis die akte vorliegt, der antrag bearbeitet ist und bis sie einen termin hat.

dabei ist völlig irrelevant ob sie alleinerziehend ist. sie ist ja nicht völlig mittellos, da sie kindergeld bekommt und unterhalt für das kind. somit kann sie absichern dass genügend essen auf den tisch kommt.

Nein, das JC darf NIEMANDEN ohne Geld dastehen lassen.

Wenn ihr DEM GRUNDE nach ALG II zusteht, sollte sie eine Vorschußzahlung bekommen (und wenn es nur die Miete ist).

Um Hilfebedürftige aufzufangen, denen eine solche Notlage droht,
besteht die Möglichkeit, eine Vorschussleistung auf die ALG II-Bezüge zu
beantragen (§ 42 Abs.1 SGB I). Sie kann gewährt werden, wenn ein
Leistungsanspruch dem Grunde nach gegeben ist, die Berechnung seiner
genauen Höhe aber voraussichtlich noch längere Zeit dauert und der
Hilfebedürftige glaubhaft macht, dass bis zur Auszahlung der ersten
Leistungen sein Lebensunterhalt nicht gesichert ist.

www.harztiv.org/wer-hat-anspruch.html

Sie soll sich das am besten ausdrucken und so schnell wie möglich nochmals ins JC gehen. Mit Kontoauszügen kann sie ihre Mittellosigkeit beweisen.

Nach Möglichkeit geht man auch NIE allein ins JC.

Hast du, als du noch bei deiner Mutter gelebt hast, auch schon Hartz4 bezogen? Was ist mit deinem Verlobten?

Wenn ja, dann hättest du VOR dem Umzug das Jobcenter darüber (und über deine Gründe) informieren müssen.

Die Behörden halten sich nun mal strikt an ihr Vorschriften.

Versuch das mal zu klären, imdem du dort deine Situation schilderst.