Berusausbildungsbeihilfe über 35 - Einkommen Eltern?

4 Antworten

Gib doch bitte mal in die Suchmaske ein

unterhaltspflicht über 18

und dann lese mehr als ein Ergebnis durch. 2013 gab es ein Urteil welches hier entscheidend sein kann:

Ein Kind hatte eine Ausbildung abgebrochen, sich umorientiert, Kind war gekommen was im Urteil nicht als wesentliches Kriterium genannt wird, sich immer wieder nachweislich um eine Ausbildung bemüht, war auch schon älter

und die Eltern mussten zahlen. Begründung: Jugend ist Orientierungsphase die zugestanden werden muss und so lange sich bemüht wird sind Eltern in der Pflicht.

Das Urteil findest Du über die von mir genannte Suchabfrage bald.

Die ARGE hinwiederum produziert laut zuständiger Gerichte 56% zumindest teilweise falsche Bescheide.

So. Nun verlangt also die ARGE von Dir dass Deine Eltern den Nachweis über ihr Einkommen erbringen. Ob Du nun Kontakt zu ihnen hast oder nicht spielt keine Rolle. Zunächst mal gehe bitte davon aus dass sie verpflichtet sind der Aufforderung nachzukommen. Weigern sie sich nimmst Du die Einkommensnachweise der letzten drei Monate inklusive der Nachweise der Ausgaben der letzten drei Monate, erkundigst Dich wo das örtliche Amtsgericht Rechtsberatung und Prozesskostenhilfe wann anbietet und gehst mit den Papieren auch der ARGE und den Nachweisen Deiner Bemühungen bezüglich Deiner Eltern - also Einschreiben mit Rückschein nutzen mit jeweils 14-tägiger Fristeinhaltung ihnen gegenüber - und lässt Dich beraten, Dir Prozesskostenhilfe zugestehen. Bis dahin kannst Du online schon nachsehen welcher Rechtsanwalt vor Ort auf das Thema Familienrecht - Unterhalt spezialisiert ist.

Mit den Unterlagen gehst Du dann zur ARGE und fragst ob sie nun tätig werden will oder Du sollst.

Es nutzt ja Nix. Unsere Meinung spielt hier keine Rolle. Eine Rolle spielt welche Meinung das Mensch bei der ARGE vertritt. Eine Rolle spielt dass die ARGE fleißige Volljuristen hat die die Mitarbeiter gerne verteidigen auch bei dem größten Unsinn aus rechtlicher Sicht. Eine Rolle spielt dass Du nun - wünsche ich Dir von Herzen - die für Dich richtige Berufsrichtung gefunden hast.

Wenn Du nun auf dem Amtsgericht schriftlich den Bescheid erhältst die ARGE spinnt - einfach ausgedrückt - dann hast Du von einem Volljuristen eine Meinung auf die die ARGE reagieren muss.

Nun gut. Ich bin jetzt von umständlichsten Fall ausgegangen. Deine Eltern werden sich keinen Ast abbrechen Auskunft über ihr Einkommen der ARGE gegenüber zu leisten. Da Du eh keinen Kontakt mehr zu ihnen hast sollte es Dir auch relativ egal sein ob die ARGE sie dann zur Kasse bitten will oder nicht. Da mögen sich dann Deine Eltern und die ARGE streiten. Komme Du einfach der Aufforderung nach. Und gut ist.

Du bist 35 und deine Eltern somit längst nicht mehr Unterhaltspflichtig. Von daher dürfte das Einkommen deiner Eltern irrelevant sein.

glasengel 
Beitragsersteller
 20.08.2014, 20:23

Danke :)

Habe auch gelesen, Eltern sind nicht mehr Unterhaltspflichtig, wenn das 27 Lebensjahr überschritten ist. Habe nur andere Seiten im Internet gefunden, welche da undurchsichtig waren und es wundert mich einfach, warum das Arbeitsamt auf meine Eltern zurückgreifen will.

Liebe Grüße

Das Alter spielt grundsätzlich keine Rolle.
Allerdings hast du bereits 2 Ausbildungen abgebrochen und warst danach erwerbstätig.

Damit ist das Zeitmoment so groß, dass deine Eltern nicht mehr mit einer Inaspruchnahme rechnen mussten und jetzt nicht mehr unterhaltspflichtig gemacht werden können.

Unabhängig davon, also vom familienrechtlichen Unterhaltsanspruch, hat die BAB-Stelle, analog zum Bafög, einen Auskunftsanspruch gegen die Eltern.

"Erklärungen zum Einkommen meiner Eltern, welche ich damals nicht ausgefüllt habe."

Wie ist das zu verstehen? Es geht doch um jetzt.