Kann ich meinen Unterhalt verlangen wenn ich Zuhause wohne?
Hallo ich bin 18 Jahre alt, Schülerin und wohne bei meiner Mutter. Meine Eltern sind geschieden und gehen beide arbeiten. Meine Mutter arbeitet auf 75% hat ein Einkommen von ca 1.300€ Netto. Ihr Freund lebt auch hier. Mein Vater arbeitet Vollzeit und hat Monatlich 1.700€ Netto. Davon bezahlt er monatlich 700€ Unterhalt für mich und meine zwei Brüder. Da ich kaum Zuhause bin, sondern lieber bei Freunden unterwegs bin, da der Haussegen hier etwas schief hängt, bat ich meine Mutter um etwas Taschengeld neben meinem bafög. Da ich mir schließlich Kleidung, Handy, Sprit und alles selber zahle. Im Internet hab ich gelesen, das beide Eltern mir Unterhaltspflichtig sind. Meine Mutter für Kost und etc. und sie auch das Recht auf mein Kindergeld hat. Meine Frage ist, darf ich von Meiner Mutter verlangen mir den Unterhalt meines Vaters (233€) auszuzahlen?
5 Antworten
So lange du bei deiner Mutter angemeldet bist, leistet sie ihren Unterhalt durch Sachleistungen. Selbstverständlich kannst du nicht erwarten kostenlos dort zu wohnen. Wenn du ausziehst, steht dir ein Drittel des väterlichen Unterhalts und das Kindergeld zu.
Rechne mal was deine Mutter jeden Monat für kosten zu tragen hat. Zieh aus, finanzier dir alles selbst, dann kannst du den unterhalt verlangen.
An kosten trägt sie für mich gar nichts, nur mal so. Ich bin täglich bei Freunden untergebracht da das Geld in Alkohol investiertiert wird. Natürlich mache ich mir Gedanken aber es lässt sich nunmal nicht alles von alleine finanzieren und aus dem Grund bin ich darauf angewiesen
Den Unterhalt kannst Du von Deiner Mutter verlangen.
Und sie kann Miete, Nebenkosten, Versicherung, Strom, Telefon und Internet von Dir verlangen.
Du darfst damit rechnen, dass Du dann noch etwas von Deinem Bafög abgeben mußt.
Du bist als Volljährige selbst verantwortlich, den Unterhalt bei deinen Eltern einzufordern (Nachweis deines Anspruch, Berechnung der elterlichen Anteile etc...), ansonsten bräuchten sie dir auch keinen zu leisten - weder die Mutter noch der Vater.
Hast du den Unterhalt allerdings selbst bei ihnen eingefordert, so bist du auch berechtigt, die Zahlungen des Vaters an dich überweisen zu lassen.
Die Mutter hat keinen Anspruch mehr auf direkte Zahlungen vom Vater für dich, da sie ja nun selbst barunterhaltspflichtig für dich ist, wenn du deinen Anspruch geltend gemacht hast.
Allerdings kann sie dir, solange die Möglichkeit besteht, bei ihr zu wohnen, ihren errechneten Anteil am Unterhalt in Form von Verpflegung und Unterkunft statt Bargeld gewähren, und auch das Kindergeld für dich dazu verwenden. Außerdem kann sie von dir auch noch weiteres Kostgeld verlangen, das du ihr dann ggf. vom väterlichen Unterhaltsanteil geben müsstest....
Solange du noch zur Schule gehst, bei einem Elternteil wohnst und unter 21 bist, giltst du als "privilegiert", bist den minderjährigen Geschwistern gleichgestellt. Trifft nur eines davon nicht mehr auf dich zu, so rückst du in der Unterhaltsrangfolge ganz nach hinten - dann haben die Eltern dir gegenüber jeweils einen Selbstbehalt von 1300 Euro.
- Die Mutter müsste dir dann also gar keinen Unterhalt mehr leisten (auch keine Verpflegung und Unterkunft mehr...), sollte sie dir dennoch Kost und Logis stellen, könnte sie auch weiterhin das Kindergeld für dich beziehen.
- Der Vater muss zuerst den Unterhalt für die anderen Geschwister leisten und dann dürfte für dich (aufgrund seines erhöhten Selbstbehaltes) nichts mehr übrig sein...
Deine Mutter stellt Dir Essen, Wohnung, Wärme, Wasser. Du kannst Dir gerne mal gegenrechnen lassen, wie viel das kostet. Wenn da was übrig bleibt, kannst Du mit ihr verhandeln. 1300€ ist nicht besonders viel.
Du kannst auch ausziehen und mit dem Bafög und dem Unterhalt Deines Vaters alleine leben.