Eltern drohen mit Rausschmiss

15 Antworten

Bitte deine Mutter drum das sie dir schriftlich was gibt das du ausziehen sollst, das erspart zeit und nerven. Damit wendest du dich ans Amt, ich würde damit erst zum Jugendamt gehen die sind meist freundlicher udn vll sogar noch für dich zuständig. Noch zuständig aus dem grund das deine mutter dir ja schon gesagt hat das Kindergeld kannst du dir abschminken. Du musst also ohnehin zum Jugendamt, spätestens kurz vorm Umzug damit das kindergeld auf dein konto geht. Das deine mutter das nciht will kann ich mir vorstellen, sind gut 200€ mehr aber ein maul weniger zu füttern. Du suchst dir nun Wohnungen raus besichtigst die (am besten ne WG die sind leichter zu finden als eine Wohnung) und gehst mit dem Mietvertrag zum Jobcenter und bittest um Unterstützung. Hast du ein schreiben deiner Mutter das du aus der Wohnung raus musst, umso besser dann können die dich nicht drauf verweisen das du U25 bist. Mit dem Mietvertrag beantragst du nun H4 (nehm kopien deiner Kontoauszüge mit und deinen Ausbildungsvertrag, die musst du eh einreichen das spart dir einen gang).

Die Angst dem Steuerzahler auf der tasche zu liegen kann ich dir schon fast nehmen. ich kenne zwar die Verdienste nicht aber da du von Stiefvater sprichst geh ich davon aus deine Mutter ist mit ihm verheiratet, d.h. ob sie hausfrau ist oder nicht, sie ist zum Unterhalt verpflichtet und solange die keine Gütertrennung haben kommen alle gelder in einen Topf. Verdient dein Stiefvater also gut und der selbstbehalt für eine vierköpfige Familie ist da, bekommst du auch Unterhalt. Vom Staat wirst du nur abhängig gemacht wenn die beiden eine Gütertrennung haben oder dein Stiefvater zu wenig verdient um auch noch Unterhalt zu zahlen.

Rheinflip  31.05.2013, 08:10

Jugendamt ist die falsche Adresse.

talladin  31.05.2013, 19:02
@Rheinflip

dann klär mich auf warum.. zum Jugendamt muss er so oder so wegen dem Kindergeld und wegen dem Unterhalt, dafür ist immer noch das Jugendamt zuständig.

Rheinflip  31.05.2013, 20:54
@talladin

Unsinn. Mit 21 ist sicher nicht das Jugendamt zuständig. KG gibt es von der Famileinkasse, BAB von der Agentur f Arbeit. Unterhalt ist jetzt Anwealtssache.

Hallo,

Habe nun alles gelesen und kann auch aus Eigener Erfahrung schreiben

Sobald du ausziehst, ist deine Mutter verpflichtet dir das Kindergeld zu überweisen.

DAS stimmt nicht ;) Eltern können, müßen aber nicht..... ich hatte nix von meinem Kindergeld... da eine höhere Summe sogar nachgezahlt wurde damals ..... wurde es mir überall angerechnet... Ergo, weder zahlten meine Eltern Geld an mich, noch bekam ich sonstwo finanzielle Unterstützung weil die 3000 DM damals noch mir angerechnet wurden

Somit bleibt keine Wahl... in die Höhle des Löwen zurück geht nicht mehr.. also Arbeiten ;) Arbeiten..... verdiente dann mehr mit Nebenjobs.... das kannst Du auch!

Habe es bis heute nicht bereut, meine 1. Wohnung hatte ich damals nichtmal gesehen, bin einfach zu Hause raus u dort rein......

und da du in Ausbildung bist, kannst du Bafög beantragen

Ascardia2  01.06.2013, 12:13

Ps: und wegen Kindergeld, das bestätigte mir selbst die Kasse, dass es leider ohne Einwilligung der Eltern nicht auf mein Konto geht

diewildeHilde  01.06.2013, 16:32
@Ascardia2

Ich brauchte diese Einwilligung nicht. Als ich 18 war, habe ich ein Schreiben an die Kindergeldkasse aufgesetzt, neue Kontonummer angegeben und im nächsten Monat bekam ich es ohne weiteres Nachfragen an mich selbst ausgezahlt. Ich wohnte sogar noch daheim; das war uninteressant - ich war 18.

diewildeHilde  01.06.2013, 17:47
@Ascardia2

Dann ist es vielleicht von Region zu Region verschieden und kommt einfach auf nen Versuch an.

Aliha  01.06.2013, 19:37
@diewildeHilde

§ 74 Zahlung des Kindergeldes in Sonderfällen (1) 1Das für ein Kind festgesetzte Kindergeld nach § 66 Absatz 1 kann an das Kind ausgezahlt werden, wenn der Kindergeldberechtigte ihm gegenüber seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht nachkommt.

Solange die Eltern also ihren Unterhaltspflichten nachkommen, wird das Kindergeld an sie ausgezahlt. Selbstverständlich steht es aber den Eltern frei, das KG auf ein Konto des Kindes überweisen zu lassen. Ein entsprechender Rechtsanspruch besteht erst, wenn die Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen.

Du kannst BaFög bantragen dass du über die Runden kommen oder zu einen Anwalt gehen denn soweit ich informiert bin ist deine Mutter für dich zuständig bist 25 Lebensjahr und wenn du in der Lehre bist bekommst du auch noch Kindergeld.

Rheinflip  31.05.2013, 13:36

Fail. Bafög gibt es in der betrieblichen Ausbildung sicher nicht, die 25er Grenze ist auch falsch.

Sie dürfen dich so lange nicht rausschmeisen, bis du 25 Jahre alt bist! BASTA... du kannst dir nichts vor zuwerfen! Du beginnst eine Ausbildung und hast Arbeit.. hast dich halt dafür entschieden, es ist dein Lebensweg und nicht das deiner Eltern. Frag dochmal in deinem Betrieb nach, vielleicht gibt es da ja Möglichkeiten. Wünsche dir natürlich viel Erfolg und lass dir DEIN LEBEN nicht versauen, auch nicht von deinen Eltern.

Rheinflip  01.06.2013, 07:33

Falsche Antwort. Die Eltern durfen und sind auch nicht bis 25 verpflichtet.

Nein, vom Amt bekommst du keine Wohnung, denn es vermittelt sie ja nicht. Du hättest auch mit einem psychologischen Gutachten Schwierigkeiten; man wird dich wahrscheinlich zum Amtsarzt schicken. Viele Kinder und Jugendliche wollen von daheim weg, weil es ihnen da nicht mehr paßt.Wo sollen die Wohnungen, die Plätze im betr. Wohnen, alle herkommen? Da kommen nur die Härtefälle hin. Die, deren Wohl im Elternhaus gefährdet ist. Versuchs mit einer WG.

Rheinflip  31.05.2013, 06:04

Fail.

TrueStory2000  01.06.2013, 19:32
@Rheinflip

was für fail ???