Steuererklärung 2011 ausgeübter Beruf - damals oder heute?
Hallo,
ich habe im Jahr 2011 fest gearbeitet und möchte nun eine Steuererklärung für 2011 machen. Jetzt im Moment mache ich eine neue Ausbildung. Muss ich bei "ausgeübter Beruf" das angeben was ich damals 2011 gearbeitet habe oder das ich im Moment eine neue Ausbildung mache? Wenn ja beim zweiten, dann nur "Ausbildung" eintragen oder den Beruf den ich erlerne?
Vielen Dank schon mal im vorraus!!!
5 Antworten
generell gilt dies für alles: Steuerbescheid für 2011-den Beruf, der im Jahr 2011 ausgeübt wurde. Beim Steuerbescheid 2012 wird dann angegeben:"Ausbildung zum.....Beruf"
Das was Du 2011 gemacht hast; dieses Feld hat jedoch inzwischen kaum noch Bedeutung. Vor den letzten Urteilen des BFH/BVerfG war das entscheidend ob Fortbildungskosten als Werbungskosten oder Sonderausgaben behandelt werden.
Das ist heute fast gänzlich vom Tisch, da auch zusätzliche berufsfremde Fortbildungen weitgehenst unter die Werbungskosten fallen.
Na und?
Die Urteile bezogen sich auf Steuerjahre, die wesentlich länger zurückliegen und waren auch nicht dieses Jahr.
Der BFH hat schon länger davon Abstand genommen, daß berufsfremde Fortbildungen generell als Sonderausgaben zu berücksichtigen sind, da es in der heutigen Zeit nicht mehr üblich ist, daß einer lebenslang in einer gleichen beruflichen Tätigkeit bleibt. Der geforderten Flexibilität der AN wurde hier Rechnung getragen.
Daher hat der Eintrag dort schon seit Jahren keine besondere Bedeutung mehr.
du musst angeben, was für 2011 gültig war - was denn sonst?
wende dich bei problemen direkt an das fa - habe dort immer nette antworten bekommen.
alles gute dabei!
Eigentlich schreibt man immer das rein als was man gearbeitet hat ,in dem Jahr . Ist aber ziehmlich unrelevant geworden im laufe der Jahre. MFG Rudi
Man bist Du frü dran für Deine Steuererklärung 2011 ;-) !!! Egal, das was Du 2011 gemacht hast kannst eintragen, spielt auch keine große Rolle dieses Feld...
hä ?
es geht um 2011 !