Was tun wenn Eltern sich weigern Steuerbescheid vorzulegen? (BAB)
Folgendes Problem: Ich absolviere zur Zeit meine Ausbildung. Da ich in einer eigenen Wohnung lebe und bereits verheiratet bin (Ehefrau hat kein Einkommen), muss ich zusätzlich Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen. Mein Vater weigert sich allerdings seinen Steuerbescheid vorzulegen (Mutte ist verstorben)oder irgendetwas zu unterschreiben. Da es aber Vorraussetzung ist den Steuerbescheid vorzulegen ist meine Frage was ich tun kann ... bzw. ob ich überhaupt unter diesen Umständen BAB bekommen kann ?!?
Danke für eure Hilfe
5 Antworten
Melde diese Weigerung erstmal der Antragsstelle weiter. Vielleicht hat diese ja Möglichkeiten, den Steuerbescheid offiziell einzufordern?
Wenn sie das nicht mehr sind, ist ja wohl auch ihr Steuerbescheid irrelevant. Irgendwas passt nicht.
Kann sie nicht, da der Fragesteller verheiratet ist. Da gestaltet sich die Situation VÖLLIG ANDERS! Hier sind die Eltern nicht mehr in der Pflicht.
Nein es gestaltet sich nicht anders. die reihenfolge ändert sich nur.
Zuerst ist der Ehepartner verpflichtend zum Unterhalt. Kann dieser nicht (zu wenig Einkommen), dann geht es wieder auf die Eltern über. Können die nicht (zu wenig Einkommen), dann gibts BAB.
Zuerst ist der Ehepartner verpflichtend zum Unterhalt.
Und nur so läuft das ab. Der Ehepartner kann ALG II beantragen. Da muss für den Ehemann gleich mit bezahlt werden. Wo kämen wir denn hin, wenn Eltern den Rest ihres Lebens für ihre Kinder aufkommen müssten. Merkst du eigentlich nicht, was für einen Unsinn du hier schreibst.
wo wären wir denn wenn alle heiraten, die eltern raus sind und alle von u.a. DEINEN steuern leben? natürlich sind die eltern bis zur ersten ausbildung in der Pflicht, verheiratet oder nicht...
sonst würde jeder mit 18 heiraten und schön den steuerzahler zahlen lassen. DAS ist nicht so gedacht.
Hi,
dann gibst du das einfach dem Amt so weiter. Die werden ihn schon dazu zwingen (Anschreiben, Bußgeld verhängen etc)
Dass hier so viele Leute was falsches schreiben ohne zu antworten verstehe ich auch nicht. Nach einer Heirat ändert sich nur die Reihenfolge der Unterhaltspflicht.
Zuerst ist der Ehepartner verpflichtend zum Unterhalt. Kann dieser nicht (zu wenig Einkommen), dann geht es wieder auf die Eltern über. Können die nicht (zu wenig Einkommen), dann gibts BAB.
es gibt absolut keinen Grund auf dir rumzuhaken oder dir falsche infos zu geben nur weil du verheiratet wärst sind die Eltern nicht mehr zuständig. Dann würde ja jeder mit 18 heiraten und schwups sind die Eltern raus und der Staat zahlt. So geht das nicht und ist auch nicht so gedacht.
Da du verheiratet bist, tritt erst mal deine Ehefrau für deinen Unterhalt ein und NICHT deine Eltern. Volljährige, verheiratete Kinder haben nämlich aufgrund ihrer Eheschließung keinen Unterhaltsanspruch mehr an ihre Eltern! Somit hat dein Vater völlig recht, dir seinen Steuerbescheid zu verweigern.
quelle: unterhalt.net :
Welchen Einfluß hat der Familienstand des Bedürftigen? Für den Fall, dass das unterhaltsbedürftige Kind verheiratet ist, ist das Alter dieses Kindes im Zusammenhang mit der Beurteilung der unterhaltsrechtlichen Voraussetzungen nebensächlich. Somit würde nicht differenziert werden zwischen minderjährigen, priviligiert volljährigen und volljährigen Kindern.
Hintergrund ist, dass nach Maßgabe des Gesetzgebers die Institution Ehe mit einer sogenannten wirtschaftlichen Versorgungsfunktion in Zusammenhang betrachtet wird. Obgleich diese Sichtweise heutzutage nicht mehr den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen dürfte, da trotz des verheirateten Familienstandes das Kind sich nach wie vor in Schul- bzw. Berufsausbildung befinden kann und demnach unter Umständen ansich unterhaltsbedürftig wäre. Diese Unterhaltsverpflichtung trifft in einem solchen Fall jedoch zunächst den Ehegatten und nicht die Kindeseltern.
FAIL. Völlig falsche und irreführende kenntnisfreie Antwort.
Du hast den Text falsch interpretiert. Oben schreibst du "verheiratete Kinder haben nämlich aufgrund ihrer Eheschließung keinen Unterhaltsanspruch mehr an ihre Eltern".
Im Text steht jedoch
Diese Unterhaltsverpflichtung trifft in einem solchen Fall jedoch zunächst den Ehegatten und nicht die Kindeseltern
Und das Wort "zunächst" zeigt, dass es schon auf die Kindseltern übergehen kann - aber eben erst nach dem Ehegatten.
Das wird aber extrem schwierig sein, durchzusetzen. Aber "zunächst" bedeutete ja auch, dass der Vater erst mal keinen Steuerbescheid schicken muss. ZUnächst sollte die Ehefrau mal den Hintern hoch kriegen und arbeiten gehen.
Was ich nicht verstehe: Der Fragesteller schreibt Fakten wie zB. Ehefrau hat kein Einkommen, Mutter ist verstorben.
Hier wird drauf rumgehackt, dass die Ehefrau doch den Hintern hoch bekommen soll. Woher nehmt ihr euch alle das Recht aus einem Fakt Dinge zu spekulieren und zu verurteilen? Woher weißt du WARUM die Ehefrau kein Einkommen hat? weil sie einfach faul ist, dumm und überhaupt? oder könnte es andere Gründe geben wie zB Krankheit, Schülerin etc.
Bleibt mal auf dem Teppich und hört auf rumzuspekulieren.
Wenn die Ehefrau kein Einkommen hat (egal warum) und den Ehegatten nicht finanzieren kann geht die unterhaltspflicht automatisch wieder an die Eltern. Genauso wie hier der Ehegatte die Ehefrau nicht finanzieren kann, geht auch hier bei der Ehefrau die Unterhaltspflicht automatisch an die Eltern von ihr (vorausgesetzt, sie macht etwas damit sie Unterhalt bekommt wie zB Schule, Ausbildung, Studium)
Wer sich etwas mit BAB auskennt, weiß dass der Steuerbescheid IMMER verlangt wird und erst danach geprüft wird wer wem Unterhalt verpflichtet ist. Und deswegen muss der Steuerbescheid eingereicht werden. Weigert sich der Vater, wird das ans Amt weitergeleitet und das Amt kümmert sich darum. DIESE antwort hättest du geben sollen und nicht eine sinnfreie Antwort bei der du nur spekulierst und verurteilst.
Da bist du aber völlig falsch informiert. Die Ehefrau muss erst einmal alles tun, um den Ehemann zu finanzieren. Die Eheverpflichtung wird höher bewertet als die Verpflichtung der Eltern, ihren verheirateten volljährigen Sohn durchzufüttern. Die Ehefrau kann ALG II beantragen, dann wird der Ehemann automatisch mit berücksichtigt. Das ist absoluter Blödsinn, den du hier schreibst.
Da Du verheiratet bist, sind Deine Eltern finanziell nicht mehr für Dich zuständig.
Deine Frau ist nicht berufstätig. Nichts desto Trotz ist auch sie für das "Familieneinkommen" zuständig (vorrangig zu Deinen Eltern). Im Klartext: Deine Frau sollte sich möglichst schnell um eine Arbeitsstelle bemühen ... und sei es eine Putzstelle auf €-400,00-Basis.
Irgendwas stimmt nicht: Wenn die Eltern in diesem Sinne tatsächlich "nicht mehr zuständig" sind, gibt es auch keinen Grund, ihren Steuerbescheid zu verlangen.
So kann man es auch ausdrücken: Die Eltern sind nicht mehr zuständig, demnach brauchen sie auch ihren Steuerbescheid nicht mehr 'rauszurücken. Das Eine ist eine Folge des Anderen!
So kann man es auch ausdrücken: Die Eltern sind nicht mehr zuständig, demnach brauchen sie auch ihren Steuerbescheid nicht mehr 'rauszurücken. Das Eine ist eine Folge des Anderen!
falsch.
Du vergisst einfach, dass die Pflicht wieder auf die Eltern übergeht, wenn der Ehepartner den anderen nicht unterstützen kann. Die Eltern sind nur weil man heiratet nicht raus.
Irrtum: Ein Ehepartner ist verpflichtet, zum Familieneinkommen beizutragen. Die Ausrede, die Eltern wären für einen zuständig, zählt nicht mehr!
Sollte der Ehepartner nicht in der Lage sein, zum Familieneinkommen beizutragen, können Eltern verpflichtet werden, wieder "einzuspringen". Allerdings kann ich bei der Frage nicht erkennen, dass die Ehefrau nicht in der Lage ist, arbeiten zu gehen. Oder sind Ehefrauen grundsätzlich nicht in der Lage, einer Arbeit nachzugehen?
stopp, da reden wir aneinander vorbei.
Der Fragesteller hat einen Bedarf für dich. Der BAB Antrag ist rein für den Fragesteller und aus dem Grund muss der Vater auch die Nachweise bringen. Verdient der Vater wenig bis nichts, gibts für den Fragesteller BAB. Verdient der Vater gut, dann muss der Vater IHM Unterhalt zahlen.
Die Ehefrau hat ja eigene Eltern. Der Schwiegervater ist NICHT für den Unterhalt der Ehefrau zuständig.
Aber hier geht es ihm ja nur um die fehlenden Nachweise vom Vater. Und die müssen eben zum Antrag dazu. Weigert sich der Vater diese Nachweise zu bringen, dann gibt man das dem Amt weiter und die kümmern sich drum. Sowas ist nie zum Nachteil des Antragsstellers. Und wenn alle Sachen abgegeben wurden, wird ja eh entschieden.
Von daher verstehe ich gar nicht wieso sich alle auf diese Ehefrau so einschießen, wenn die eigentliche Frage eine rein organisatorische ist, die keiner von euch beantwortet hatte...
@comedyla.: wundert es dich nicht, dass du mit dieser Ansicht so völlig alleine da stehst? Eltern können doch nicht den Rest ihres Lebens für den Unterhalt ihrer Kinder zuständig sein, obwohl die verheiratet sind. Das ist völlig aberwitzig.
Nur weil viele der falschen Meinung sind, heißt das nicht, dass die Minderheit Unrecht hat ;)
wer reden denn vom rest des Lebens? Bis zur abgeschlossenen Ausbildung. Wäre es so wie du denkst, würden alle Studenten mit 18 heiraten, die eltern (egal wie reich sie sind) müssen nichts mehr zahlen und alle liegen dem staat/steuerzahler auf der Tasche.. Genau das soll mit der Regelung verhindert werden.
dann wäre die diskussion über elternunabhängiges Bafög zb völlig sinnfrei. denn hey dann hätte ich meinen Freund auch schon längst geheiratet, hätte als student hartz4 und hätte mehr Geld zur Verfügung als jetzt. meine eltern haben weiterhin ihr Geld und der Steuerzahler würde mich finanzieren...
nein so ist das nicht gedacht. Erst Ehepartner, dann eltern, dann die steuerzahler!!
Calimera, du und die anderen haben nicht automatisch recht, nur weil es mehre sind. Comedyla ist sehr gut informiert, im gegensatz zu den hier üblichen stammtischblasen.
Setz deinen Vater schriftlich eine kurze frist und informiere die BaB Stelle, das dein Erzeuger die Mitarbeit verweigert. Dann kann die BAB Stelle dir vorläufig das Geld bewilligen, die Agentur wird sich dann auch gerichtlich mit dem Vater auseinandersetzen-
Kann sie nicht, da der Fragesteller verheiratet ist. Da gestaltet sich die Situation VÖLLIG ANDERS! Hier sind die Eltern nicht mehr in der Pflicht.