Unterhaltspflicht der Eltern ab 25 bei hohen Verdienst der Eltern?
hallo,
ich schließe meine Ausbildung im Sommer ab und bin dann 25 Jahre alt und würde dann erstmal 1 Jahr ALG 1 bekommen wenn ich keine Arbeit finde.
Meine Frage ist würde ich danach Hartz 4 bekommen? Das Problem ist das meine Eltern einigermaßen verdienen.
Nun hab ich von 2 Arbeitsexperten unterschiedliche Meinungen gehört, die eine meinte das meine Eltern ein leben lang für mich unterhaltspflichtig wären auf Grund des hohen Gehalts, der andere Experte meine ab 25 Jahren sind die Eltern nicht mehr unterhaltspflichtig.
Weiß jemand was nun stimmt ??
5 Antworten
Unterhaltspflichtig nicht aber wenn du zu Hause wohnst führt das zu einer Bedarfsgemeinschaft sprich du bekommst dann kein Harz4
Beide irren
Es existiert keine generelle Unterhaltspflicht bis 25; ab 18 oder mit Abschluss der Erstausbildung (und nach einer kurzen Übergangszeit von drei Monaten) erlischt im Grundsatz die Unterhaltspflicht der Eltern; und das kann schon im Alter 19 oder 20 oder 22 sein.
Eine faktische Unterhaltspflicht nach SGB-Recht - nicht nach BGB-Recht - existiert allerdings dann, wenn du als unter 25-Jähriger im Haushalt deiner Eltern wohnst.
Die Pflicht, Unterhalt zu leisten, lebt durch deinen H4-Bezug (außerhalt des Haushalts deiner Eltern und unter 25 oder egal wo und ab 25) nicht wieder auf, selbst wenn deine Eltern Millionäre sind. Lediglich, wenn du Leistungen nach dem SGB XII ("Sozialhilfe") beziehen würdest, müsste die Unterhaltspflicht erneut geprüft werden.
Bist du über 25, hast du Anspruch auf eine eigene Wohnung; die Erstausstattung ist grundsätzlich keine Sache der Eltern; unter 25 Anspruch auf eigene Wohnung nur bei besonderen Gründen; auch hier ist die Erstausstattung keine Sache der Eltern.
Beim SGB geht es nicht um Unterhaltspflichten, sondern um Leistungsansprüche.
Deswegen ja auch das "Faktisch".
Es wird ja von einigen Juristen m.W. massiv kritisiert, dass mit den SGB II-Regelungen quais einen zweites Unterhalstrecht neben dem des BGB geschaffen wurde, indem man den Leistungsanspruch des Kindes unter bestimmten Umständen an das Einkommen und Vermögen der Eltern kmüpfte
Den Begriff Faktisch halte ich persönlich aber für falsch, da es dem "Kind" nichts bringt, wenn die Eltern es nicht unterhalten wollen.
Es hat ja keinen durchsetzbaren Anspruch.
Ist schon lustig, wenn Gesetze geschaffen werden, die nicht miteinander kompatibel sind. Damit meine ich natürlich nur die Gesetze an sich, für die Betroffenen ist das alles andere als lustig!
sehr gut erklärt, kommst du vom Fach oder woher kennst du all die Gesetze und deren Bedeutungen?
Deine Eltern sind nur bis zum Abschluß der Ausbildung für Dich unterhaltspflichtig.
Gehe zum Jugendamt! Aber sonst: http://www.asp-rechtsanwaelte.de/unterhalt/kindesunterhalt.htm
ich glaub ab 18 Jahren sind die Eltern nicht mehr unterhaltspflichtig.
Beim SGB geht es nicht um Unterhaltspflichten, sondern um Leistungsansprüche.
Diese sind für Personen U25 halt eingeschränkt, mehr nicht. Das bedeutet aber nicht, dass Eltern dann für irgendetwas in Anspruch genommen werden können, was nicht mit dem BGB begründbar ist.
Ansonsten, hast du die Situation aber sehr treffen beschrieben. Dh!