Berechnung des Kindesunterhalt durch das Jugendamt?
Was ich nicht wissen will ist dass ich grundsätzlich zu zahlen habe, und das die Düsseldorfer Tabelle gilt. Bitte keine Antworten dazu, das ist mir bewusst!
Fakten:
Ich zahle seit Geburt des Kindes, und schon viele Jahre pünktlich den selben Betrag. Ich habe mich, um das Kind sehen zu können, immens verschuldet. Die finanziellen Belastungen durch den Kredit und die anderen üblichen Ausgaben sind dermaßen hoch, dass ich regeläßig mehr Ausgaben als Einnahmen habe. Nun überlege ich mir durch das Jugendamt die Höhe des Unterhaltes freiwillig berechnen zu lassen.
Fragen:
- Wird das Jugendamt diese Berechnung der Mutter weiterleiten, oder wird die Berechnung diskret behandelt?
- Wird der berechnete Betrag quasi automatisch zur verpflichtenden Unterhaltleistung?
- Entsteht duch die Freiwilligkeit eine reglemäßíge Pflicht den Unterhalt berechnen zu lassen, solange die Mutter darauf nicht besteht?
4 Antworten
Im Grunde genommen musst du dafür nicht unbedingt das Jugendamt in Anspruch nehmen. Die Berechnung ist eigentlich ganz simpel, so dass du sie auch selbst vornehmen kannst.
Dafür musst du nur die letzten 12 Gehaltsabrechnungen (die Nettobeträge) nehmen und den letzten Steuerbescheid. Die Summen werden dann durch 12 geteilt und somit hast du deine Rechengrundlage. Wenn du dann noch einen PKW hast mit dem du zwingend zur Arbeit fahren musst, dann kannst du die genauen Kilometer ebenfalls in Anrechnung bringen. Ansonsten wird halt nur die Pauschale von 5% abgezogen von deinem Nettogehalt. Auch weitere Vorsorgeaufwendungen können u.U. abzusetzen sein, sowie Berufskleidung etc.
Was Einkommen ist und was du abziehen kannst, kannst du den unterhaltsrechtlichen Leitlinien entnehmen:
https://www.famrz.de/arbeitshilfen/unterhaltsleitlinien.html
Du kannst natürlich auch zum Jugendamt gehen, wenn du dir die Berechnung nicht zutraust. Aber: auch dort wird nicht immer richtig gerechnet... Eine Verpflichtung zur Zahlung des ausgerechneten Betrages besteht nicht, zumal du ja regelmäßig den Unterhalt zahlst. Und solange du den Mindestunterhalt zahlst ist auch erstmal Alles im grünen Bereich. Die Kindsmutter hätte ja selbst die Möglichkeit alle 2 Jahre eine Prüfung vorzunehmen. Es liegt also auch in ihrem Interesse sich zu kümmern...
Ob das Jugendamt noch rechnet oder der Nachbar oder du selbst: nur ein Familiengericht kann abschließend die Summe festlegen. Falls es zu Unstimmigkeiten kommen sollte und du mit der Berechnung nicht einverstanden bist.
Mit der "Verschwiegenheit" des Jugendamtes würde ich dann nicht rechnen, wenn die Mutter dort bereits eine Beistandschaft für das Kind hat. Falls nicht, dann kann man ihnen die Unterlagen ja auch anonym vorlegen.
Allerdings darfst du nicht damit rechnen, dass der Unterhalt unter den Mindestunterhalt fällt, falls das die Intention war. Du würdest kaum bis keine Chance haben damit durch zu kommen.
Die Frage ist eigentlich: warum sollte eine Berechnung stattfinden? Zahlst du derzeit mehr als den Mindestunterhalt? Sind vielleicht neue Posten dazu gekommen die einen Neuberechnung deinerseits sinnvoll erscheinen lassen? Gibt es einen Unterhaltstitel, eine Jugendamtsurkunde, einen notariellen Vergleich oder sonst was in der Richtung?
An dem Mindestunterhalt wird nichts zu rütteln sein. Du kannst es natürlich probieren, aber da wäre das Jugendamt tatsächlich die falsche Adresse. Denn hier agiert man natürlich im Interesse des Kindes. so schwer es für dich auch als Vater ist und auch wenn man menschlich Verständnis hat, so dürfte die das am Ende null interessieren, wenn es bedeutet, dass du weniger zahlst. Da sollte dann lieber ein Abwalt drüber schauen. Allerdings dürften deine aufgenommen Schulden keine Rolle spielen. Da wird man sagen: du hättest ja nicht müssen... Abservierte Väter haben es nach wie vor unendlich schwer und es ist dir hoch anzurechnen, dass du deinem Kind hinterher gezogen bist. Aber helfen wird es dir in dem Fall kaum.
was sollte gegen die Ausrechnung des korrekt angepaßten Kindsunterhalts unter Berücksichtigung deines Selbstbehalts durch das Jugendamt, erwerbstätig und nicht erwerbstätig, sprechen.. /!??.. es geht ja schließlich um das hehre Wort "Kindeswohl", was die alleinerziehenden Mütter idR egoistisch nur monetär und pekuniär zu ihren Gunsten auslegen
https://www.unterhalt.net/blog/unterhaltsrecht/selbstbehalt-beim-unterhalt.html
erstens wandert das Geld ohnehin auf das Konto der Mutter, die damit vielleicht "Frusteinkäufe" macht, und zweitens geht,s nur um deine Einnahmen, nicht um deine eigene Verschuldung durch Kredite, dein Vermögen oder sonst was... , siehe Selbstbehalt oben
dass die Mutter das Kind ernährt, es kleidet, für seine Schulsachen aufkommt, es täglich betreut, scheint für dich nicht zu zählen? Oder wie seh ich das? Die Érzeuger gehen nach dem erfolgreichen Schuss pfeifend ihrer WEge? Das hättest du wohl gerne.
Entschuldige, ich kenne deinen Fall nicht. Bei mir ist es so dass ich meinen Anteil am Unterhalt sehr wohl zahle, die Mutter mir das Kind aber am liebsten gänzlich vorenthalten will, die Mediation durchs Jugendamt von ihr konsequent abgelehnt wird und ich mit der Anpassung des Umgangs jedesmal vor Gericht gehen musste. In diesem Fall finde ich "alleinerziehend" eine schmeichelhafte Umschreibung für Kindes-Entführung.
Vom Erzeuger zu sprechen von Väter die sich um ihre Kinder kümmern wollen(!) ist ein antiquiertes Bild. Die Auseinandersetzung hat mich viel gekostet - vor allem Gesundheit. Dass Väter, welche es mit solchen Müttern zu tun haben, irgendwann aufgeben nehme ich niemandem übel - vor allem wenn sie immer mehr feststellen was für Gedanken diese Mütter ihren Kindern mitgeben!
da gebe ich dir recht. Mit diesen Müttern habe ich sehr oft zu tun. Und die sind skrupellos dabei. Aber du hast es so formuliert, dass man meinen könnte, das Unterhaltsgeld gehe für das Taschengeld der Mutter drauf. Damit sie sich was Schickes leisten kann. Und das stimmt nun mal nicht.
du hast deine Weisheit auch von Klischeebildern noch wie aus den 60er jahren abgespeichert, entweder sind die Mütter dumm, wenn sie nur auf Unterhalt aus sind, oder die Väter, wenn sie sich - nach dem Schuss pfeifend von dannen gehend - ein Kind andrehen lassen, so oder so läuft das voll zu lasten des Kindes und es wundert nicht, wenn die - auch geistige - Armut wächst.. aber davon hast du scheint,s überhaupt keine Ahnung
????? Hä????
na gut, fahre was zurück.. bin ja ein Mensch, und idR zumal später wird dann hoffentlich nicht "alles so heiß gegessen, wie,s gekocht wird", + dank Alzheimer vergessen die meisten sowieso ihre Vergangenheit.. die meisten denken auch, es gälte nur immer den Blick nach vorne zu richten und vergessen dann das wichtigste, nämlich die Lust am Leben
Wenn du es diskret haben willst, such dir lieber einen Fachanwalt für Familienrecht.
Das ist eine überflüssige Antwort gewesen wie sie keiner braucht. Bitte nochmal Fakten lesen!
Da wir weder den Vorgang kennen noch Akteneinsicht haben, wäre jede Antwort die du hier bekommst falsch.
Nimm dir einen Anwalt der dir sicherlich helfen kann.
Unterhalt muss man nicht zahlen, wenn die Einkünfte nicht ausreichen und man deshalb Schulden machen muss. Nur ob dies tatsächlich so ist, kann man auch nicht beurteilen.
laß bloß die Finger von 'nem Anwalt.. der kostet natürlich zusätzlich ',nen Haufen Geld, erhöht insofern dein eigenes Schuldenpaket, erzählt dir auch nichts Neues, was du dir nicht logischerweise selbst zusammenreimen kannst und haut dich insofern noch über die Ohren, als er dir im Vorfeld nicht sagen wird, was dein Fall kostet, wenn er jetzt zu "stricken" anfängt
geh zum Jugendamt und laß dir das alles ausrechnen, denn du als Vater hast auch Rechte, und deine Ex Alte glaubt dir sonst sowieso nichts, was du dir zusammenrechnest, weil es nur im knete geht, nicht um das Kind (hier auch Verlust durch väterlichen Umgang)..
der Zuspruch vom Jugendamt kostet im übrigen im Gegensatz zu einem Advokaten nichts, ist also umsonst!
??? Weshalb teilst du mir dies mit. Mein RA kostet mich keinen Cent.
Nein es gibt nichts dergleichen.
Ich habe einen fünfstelligen Kredit aufgenommen um nach mehreren Verfahren Gutachter, Umgangspfleger, Verfahrensbeistand und meinen Anwalt zu bezahlen. Hinzu kam noch das ich mir damals ein Auto kaufen musste um den Umgang zu waren (über 2500 Kilometer im Monat). Jetzt bin ich dem Kind nachgezogen, verdiene in dieser Region weniger bei gleichbleibender Belastung. Das Auto brauche ich für die Arbeit nicht zwingend, aber ich brauche es um das Kind zu holen und zu bringen.