Weniger Unterhaltszahlung bei Schwerbehinderung von 50 Gdb?
Hallo, habe eine Schwerbehinderung von 50 Gdb. Zahle vollen Kindesunterhalt. Muss ich weiterhin den vollen Betrag weiter zahlen oder kann ich kostenbedingte Aufwendungen in Abzug bringen ?. Verringert sich der Kindesunterhalt bei geteilten Sorgerecht, wenn beide Elternteile arbeiten ?. Welche zusätzlichen Vergünstigungen stehen mir zu bei 50 Gdb und bei 70 gdb ?.
10 Antworten
Hallo,
egal warum und weshalb, wenn Du genau informiert sein willst, gehe zum VdK.
Das kostet im Jahr Euro 28,00.
Dort gibt es kompetente Mitarbeiter und auch Anwälte.
Wenn ich mich richtig erinnereseufz habe ich auch einen Tipp dazu geschrieben.
Was Du daraus machst, ist Deine Sache.
Persönlich kenne ich einen Fall:
Mann: Anwalt und Medienwissenschaftler.
Mann: Richtig dickes finanzielles Polster .Mann: Ist noch nicht geschieden, lebt mit seiner neuen Lebensgefährtin irgendwo in der Welt.
Mann: Nocht nie richtig gearbeitet, wenn dann nur um steuerliche Vorteile auszunutzen.
Würde hier kein Ehevertrag vorliegen, müsste die Frau an den Mann von ihrem normalen Einkommen noch ca. Euro 114,00 an den Mann zahlen.
Mann: Kann sich einen Steuerberater leisten, Frau nicht.
Die Frau tut mir richtig leid, denn der Mann hat ihr ein richtiges Chaos hinterlassen und sich gerade im richtigen Augenblick verdrückt.
Aber in Deinem Fall, wird sich mit Sicherheit, auch hier für die Männer einiges zum Guten wenden.
Langsam kommt der Gesetzesgeber dahinter, dass Kinder nicht nur die Mutter brauchen und das meine ich nicht nur in FINANZIELLER HINSICHT.
mulle
(Kleine Rücken soll man nicht beugen)
Du kannst dein Kindesunterhalt bei einer Schwerbehinderung neu berechnen lassen und ja es kommen Abzüge Dir zu GUTE! Und Aura01 der Kindesunterhalt hat wieder den Aussagen von einigen hier auch nicht mit dem Kindeswohl zu tun, denn von Geld kann man sich wieder LIEBE, noch Zuneignug, noch Zärtlichkeit kaufen, also Aussagen wie Kindeswohl und Unterhalt zahlen einfach streichen! Und Barunterhaltspflichtig ist nur der bei dem das Kind nicht wohnt aber wenn Du jetzt vielleicht mehr Zuhause bist ,kannst Du ja mal darüber nachdenken, dein Kind zu Dir zu holen, vielleicht mag es auch bei Dir wohnen? In dem Falle wenn dein Kind das will, wäre deine Ex Unterhaltspflichtig!
Der GdB von 50 oder 70 % hat keinen Einfluss. Du kannst lediglich in der Einkommenssteruer eine Pauschale geltend machen ( Höhe steht im Antragsformular so ca 700 € ) Wenn beide Elterna arbeiten und das Kind wegen Ausbildung außer Hause wohnt ,kann das Kind 640 €Unterhalt pls Kindergeld beanspruchen.Dieser Betrag ist entsprechend des Einkommen anteilig von beiden Eltern aufzubringen. Das berechnet dann das Familiengericht.Derjenige Elternteil , der den höchsten Anteil des Unterhaltes leisten muss erhält das Kin dergeld; er muss dieses aber an das Kind weitergeben hier 186 €. Der Höchstzahlende erhält dann lediglich den Familienzuschlag als 96 € pro Kind .Dieser Betrag gilt als Ausgleich da Du Unterhalt sleistungen nicht steuerlich geltend machen kannst.Hüte Dich vor der Annahme ein GDB schützt.das tut er nicht!!! Lass Doch anwaltlich beraten.Eine Rechtsschutzversicherung zahlt einmal im Jahre eine Beratung in Familienrecht.Ansonsten sind hier Leistungen der RS-Versicherung in Familienfragen ausgeschlossen.Dein Kind kann sein Forderungen jeder Zeit bei gericht durch Fälligstellung vollstrecken lassen.Dann wirds erst recht teuer.
Also wegen Schwerbehinderung kannst du doch keine Unterhaltszahlungen drücken, das würd ganz sicher nichts, kenne mich da aus. Nur wenn du voll erwerbsgemindert bist und Sozialhilfe deshalb bekommst dann bist du raus. Sonst musst du zahlen und wenn du keine arbeit hast musst du dir eine suchen, du bist doch verantwortlich für das Kind!!!!!!!!!!! Nein der Unterhalt würd immer an den Elternteil gezahlt bei dem DAS KIND lebt, also die meisste zeit lebt, alles andere ist Unsinn. Auch wenn die Mutter arbeitet und das Kind bei ihr lebt musst du zahlen, das sollte dir aber auch klar sein. Wer ein Kind in die Welt setzt muss auch seinen verpflichtungen nach kommen, das weiss doch jeder!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Hallo aura01!
Ich verstehe Deine Frage nicht ganz!
Wo willst du kostenbedingte Aufwendungen in Abzug bringen?
Und aufgrund welcher Basis sollte sich der Kindesunterhalt verringern?
Wo ist der Zusammenhang mit dem Sorgerecht zu sehen?
Worauf willst Du hinaus?
Ein Kind hat zunächst einmal einen bestimmten vom Gesetzgeber festgelegten Mindestbedarf. Dem Gegenüber steht das Einkommen der Eltern.
Wenn bei einem Elternteil das Kind wohnt und dort versorgt, betreut, ernährt, gekleidet usw. wird, dann muss der andere Elternteil seinen Anteil in Form von Barunterhalt leisten. Das gilt auf jeden Fall, solange das Kind minderjährig ist.
Die Höhe der Unterhaltsleistungen richten sich, wie schon erwähnt, nach dem Einkommen. Wenn sich das Einkommen aufgrund einer Krankheit, Arbeitsunfähigkeit oder eben Schwerbehinderung nicht ändert, dann gibt es auch keinen Grund, die Unterhaltsleistungen zu reduzieren!
Diverse Vergünstigungen bei einer Schwerbehinderung kann man je nach Höhe beim Staat geltend machen. Manche kommerziellen Anbieter gewähren Nachlässe (z.B. Theater). Ein Recht darauf hat man jedoch nicht.
Wer sollte denn für den fehlenden Unterhalt aufkommen, wenn die eigenen Eltern hier Lücken suchen, die Zahlungen zu verringern?
Besorgte Grüße
Dann musst Du Deine Mehraufwendungen an der richtigen Stelle geltend machen. Die richtige Stelle ist nicht Dein Kind! Was würdest Du denn machen, wenn Du mit Deinem Nachwuchs in einer Familie leben würdest. Dem Kind was wegnehmen und für Dich selber gebrauchen? Wenn Du eine kostenaufwändige Ernährung benötigst, dann setze Dich mit Deiner Krankenkasse auseinander. Oder setze es von den Steuern als besondere Belastung ab. Es geht aber nicht, dass Du sagst: ICH brauche mehr, dafür kriegt mein Kind jetzt weniger. Schließlich hat sich ja nicht Dein Einkommen verringert. Übrigens: 50 % sind kein Todesurteil! Du übertreibst hier völlig! Aber wenn Du Dich dennoch im Recht siehst, dann kannst Du natürlich jederzeit eine Überprüfung Deiner Unterhaltsleistungen beantragen.
Wenn ich mich nicht richtig ernähre dann kann ich sehr wohl sterben, das hat nix mit dem Grad der Behinderung zu tun. Wenn Du die Hintergründe nicht kennst, solltest Du Dich besser nicht äussern. Ausserdem behält meine Ex das Geld grössten Teils für sich. Sie gibt es nicht für meine Tochter aus.
Es ist Dir freigestellt, Deine Hintergründe zu erläutern. Ich habe hier nur nicht nachgefragt, weil ich denke, dass es mich nichts angeht.
Und nochmal: Wenn Deine Frau das Geld nicht für das Kind ausgibt, dann musst Du DAS beanstanden!
Schon erledigt, das Amt habe ich letzte Woche darüber informiert
Du meinst das Jugendamt? Die werden sich dann schon um die Angelegenheit kümmern. Das entbindet Dich aber dennoch nicht von der Zahlungsverpflichtung. Die Höhe des Betrages kannst Du nur durch eine Neuberechnung verändern.
genau, das weiss ich auch, will die Zahlung auch nicht einstellen.
Aber Du willst weniger zahlen! Und als Grund hast Du Eingangs die 50 % Behinderung angegeben. Und DAS ist eben kein Grund. Die anderen Belastungen könnten dagegen schon berücksichtigt werden. Aber es ist immer noch eine ganz andere Schiene als Deine Vermutung, dass der Unterhalt nicht für das Kind ausgegeben wird. Und ein Streit mit Deiner Ex-Frau hat auch nichts hiermit zu tun. Die verschiedenen Bereiche musst Du trennen und nicht miteinander vermischen. Sonst ist weiterer Ärger vorprogrammiert.
Es war eine Frage, weil ich mich nicht so auskenne in diesem Bereich. Jetzt weiss ich auch das es kein Grund ist und es ist ok. Werde mich schlau machen wo ich die Mehrkostenaufwendungen her bekommen oder teilvergütet. Habe keinen Streit mit der Ex, finde es eben nur nicht richtig das meinem Kind der Unterhalt nicht zugute kommt.Vermische auch überhaupt nichts?
Na dann ist ja alles o.k.
Hallo, ich bin behindert und benötige Kostenaaufwendige Ernährung, ich muß auch leben und habe meine Verpflichtungen, kann mir aber die bessere Ernährung nicht leisten , wenn alles so bleibt. Das kann für mich den Tod bedeuten