Kindesunterhalt - Überweisungen aufbewahren?
Hallo Leute, zahle seit 2 Jahren Unterhalt für mein Kind an seine Mutter. Habe es damals bei einem Anwalt ausrechnen lassen und dementsprechend zahle ich. Wird Jährlich an die neue Düsseldorfer Tabelle angepasst.
Habe keine Titel oder ähnliches. Jugendamt weiß auch von nichts nehm ich an. Sollte ich die Monatlichen Überweisungen einheften? Mir ist durch den Kopf gegangen was wenn nach Jahren sich ein Amt meldet und meint ich hätte nicht bezahlt etc. ? Wäre es sinnvoll?
3 Antworten
Kontoauszüge sollte man immer mindestens 4 Jahre aufbewahren.Ich würde so etwas wichtiges nie wegwerfen. es können immer Forderungen kommen und man muss nachweisen können, dass man gezahlt hat. Klar, man kriegt sie notfalls von der Bank, aber das kostet halt entsprechend. Ist ja auch nicht deren Aufgabe, die Schludrigkeit der Kunden auszugleichen.
Kontoauszüge, Rechnungen, persönliche Unterlagen heftet man sorgfältig ab und bewahrt sie mindestens einige Jahre auf.
Deine Bank muss die Belege eh 10 Jahre aufbewahren. Privat bist du nicht verpflichtet die Bankauszüge aufzubewahren.
Und würdest du nicht gezahlt haben, dann wäre die Kindsmutter eh schon dreimal beim Anwalt gewesen.
Ja, von der Bank kann man 10 Jahre die Bankauszüge abfordern.
du solltest die kontoauszüge aufbewahren. wenn irgendwann mal einer kommt und dich in verzug setzt, dann ab dem tag der in verzugsetzung. was davor war ist uninteressant.
Ah oke.. Sprich man könnte die Bankauszüge 10 Jahre Zurück anfordern..