Kann man den Unterhalt rückwirkend verlangen?
Hallo liebes Forum,
ich stecke in einer etwas brenzligen Situation und bräuchte mal Hilfe von eventuell erfahrenen hier aus dem Forum.
Ich möchte mein Problem mal ganz kurz schildern. Zwischen der Kindesmutter und mir herrscht seit geraumer Zeit etwas dicke Luft. Ich hatte berechtigte Zweifel an der Vaterschaft jedoch wollte Sie mir keinen freiwilligen Test ermöglichen. Das ganze ging ca. 6 Monate lang so. Ihrer Aussage zu folge, sollte ich dieses Kind lieber vergessen aber einen Vaterschaftstest wolle sie nicht. Im vergangenen Jahr habe ich auch normal Unterhalt gezahlt, obwohl ich aufgrund meiner damaligen finanziellen Situation nicht dazu in der Lage dazu war.
Dann habe ich irgendwann die Unterhaltszahlungen eingestellt (Was nicht mein Recht ist, ich weiß). Dies aufgrund weiteren Vorkommnissen die vorkamen.
Letztendlich habe ich in diesen 6 Monaten alles dafür getan um einen Vaterschaftstest zu bekommen (Anwalt, Gericht, etc.) In dieser Zeit kam nichts von der Kindesmutter, sie hat mich auch nie aufgefordert Unterhalt zu zahlen. Doch plötzlich jetzt nachdem die Vaterschaft sich raus gestellt habe und ich gesagt hab, dass ich von nun an den Unterhalt zahlen werde, bekomme ich einen Brief vom Jugendamt in der ich aufgefordert werde meine Einkommensverhältnisse anzugeben. Mit dem Hinweis dass die Zahlung des rückständigen Unterhalts nach Berechnung sofort fällig ist.
Meine Frage an dieser Stelle, dies ist doch laut Gesetz gar nicht möglich, Rückwirkend Unterhalt einzufordern. Stimmt dass so?
4 Antworten
So wie ich das lese hast du ja erst unterhalt gezahlt und die Zahlungen dann eingestellt. Damit bist du im Zahlungsverzug und baust schulden auf. Das sind Bringschulden, keine Holpflicht.
Ich rate dir, dich entsprechend beraten zu lassen und den zu zahlenden UNterhalt ermitteln zu lassen.
das siehtst du falsch. jugendämter in ganz deutschland schlagen sich mit millionen von € herum, die zahlungsunwillige väter nicht an unterhalt zahlen.
es ist eben sehr schwer, von denen gled einzutreiben.
unterhaltsansprüche des kindes, bzw. der mutter verjähren nicht.
Was hat dann folgende Aussage zu bedeuten: "Es gilt der Grundsatz, dass kein rückwirkender Unterhalt verlangt werden kann.. Daher kann Unterhalt grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt verlangt werden, ab dem er gefordert ist."
Wenn das Jugendamt unterhaltvorschuss gezahlt hat, fordern die das jetzt natürlich nach Klärung der Vaterschaft zurück... logisch, oder?
Was fordern die dann zurück?
Die fordern im Auftrag der Mutter, sie hat keinen Vorschuss erhalten
Versteh ich nicht...
wenn der Vater (du) keinen Unterhalt zahlt, hilft das Jugendamt mit unterhaltvorschuss Zahlungen... das werden die gemacht haben und das fordern die jetzt von dir zurück... hast du keinen Anwalt? DAS ist am falschen ende gespart
Dass mit dem Vorschuss ist mir ja schon klar. Wie kann aber ein Unterhaltsvorschuss geltend gemacht werden, wenn der eigentliche Unterhalt gar nicht gefordert wurde? Es wurde nicht mal die Höhe des Unterhalts festgelegt. Einen Anwalt habe ich, den werde ich auch am Montag kontaktieren. Ich wollte mir nur mal andere Meinungen dazu anhören, da im Internet wiederum steht, dass es rückwirkend nicht geltend gemacht werden kann, da es nie eingefordert wurde.
doch, sicher geht das rückwirkend
Was hat dann folgende Aussage zu bedeuten: "Es gilt der Grundsatz, dass kein rückwirkender Unterhalt verlangt werden kann.. Daher kann Unterhalt grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt verlangt werden, ab dem er gefordert ist."
Das Jugendamt hat keinen Vorschuss gezahlt