Kann man den Unterhalt rückwirkend verlangen?

4 Antworten

So wie ich das lese hast du ja erst unterhalt gezahlt und die Zahlungen dann eingestellt. Damit bist du im Zahlungsverzug und baust schulden auf. Das sind Bringschulden, keine Holpflicht.

Ich rate dir, dich entsprechend beraten zu lassen und den zu zahlenden UNterhalt ermitteln zu lassen.

das siehtst du falsch. jugendämter in ganz deutschland schlagen sich mit millionen von € herum, die zahlungsunwillige väter nicht an unterhalt zahlen.

es ist eben sehr schwer, von denen gled einzutreiben.

unterhaltsansprüche des kindes, bzw. der mutter verjähren nicht.

pengpengbro 
Beitragsersteller
 18.07.2020, 12:32

Was hat dann folgende Aussage zu bedeuten: "Es gilt der Grundsatz, dass kein rückwirkender Unterhalt verlangt werden kann.. Daher kann Unterhalt grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt verlangt werden, ab dem er gefordert ist."

Wenn das Jugendamt unterhaltvorschuss gezahlt hat, fordern die das jetzt natürlich nach Klärung der Vaterschaft zurück... logisch, oder?

pengpengbro 
Beitragsersteller
 18.07.2020, 12:28

Das Jugendamt hat keinen Vorschuss gezahlt

Vampire321  18.07.2020, 13:02
@pengpengbro

Was fordern die dann zurück?

pengpengbro 
Beitragsersteller
 18.07.2020, 13:45
@Vampire321

Die fordern im Auftrag der Mutter, sie hat keinen Vorschuss erhalten

Vampire321  18.07.2020, 14:05
@pengpengbro

Versteh ich nicht...

wenn der Vater (du) keinen Unterhalt zahlt, hilft das Jugendamt mit unterhaltvorschuss Zahlungen... das werden die gemacht haben und das fordern die jetzt von dir zurück... hast du keinen Anwalt? DAS ist am falschen ende gespart

pengpengbro 
Beitragsersteller
 18.07.2020, 15:31
@Vampire321

Dass mit dem Vorschuss ist mir ja schon klar. Wie kann aber ein Unterhaltsvorschuss geltend gemacht werden, wenn der eigentliche Unterhalt gar nicht gefordert wurde? Es wurde nicht mal die Höhe des Unterhalts festgelegt. Einen Anwalt habe ich, den werde ich auch am Montag kontaktieren. Ich wollte mir nur mal andere Meinungen dazu anhören, da im Internet wiederum steht, dass es rückwirkend nicht geltend gemacht werden kann, da es nie eingefordert wurde.

doch, sicher geht das rückwirkend

pengpengbro 
Beitragsersteller
 18.07.2020, 12:30

Was hat dann folgende Aussage zu bedeuten: "Es gilt der Grundsatz, dass kein rückwirkender Unterhalt verlangt werden kann.. Daher kann Unterhalt grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt verlangt werden, ab dem er gefordert ist."