kann ich zuwenig gezahlten kindesunterhalt nachträglich einfordern?
hallo ich habe mich immer auf die zahlung meines ex mannes verlassen, denn ich habe auf unterhalt für mich etc. verzichtet und darauf vertraut das er das so richtig macht. jetzt habe ich in der düsseldorfer tabelle gesehen das er schon lange viel mehr hätte zahlen müssen :( kann ich das rückwirkend einfordern? meine kleine ist 8, er liegt in der niedrigen klasse bis 1500 netto und er zahlt 272,-€. wer kann mir eine antwort geben? ganz lieben dank
4 Antworten
Schau mal in den § 1613 Abs. 1 BGB
Für die Vergangenheit kann der Berechtigte Erfüllung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung nur von dem Zeitpunkt an fordern, zu welchem der Verpflichtete zum Zwecke der Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs aufgefordert worden ist, über seine Einkünfte und sein Vermögen Auskunft zu erteilen, zu welchem der Verpflichtete in Verzug gekommen oder der Unterhaltsanspruch rechtshängig geworden ist. Der Unterhalt wird ab dem Ersten des Monats, in den die bezeichneten Ereignisse fallen, geschuldet, wenn der Unterhaltsanspruch dem Grunde nach zu diesem Zeitpunkt bestanden hat.
Das bedeutet, für die Vergangenheit kannst du keinen höheren Unterhalt fordern/nachfordern, wenn du dich bisher mit dem Mindestunterhalt zufrieden gegeben hast.
Ein höherer Unterhalt wäre ab dem Monatsersten zu zahlen, in dem du eine Einkommensauskunft forderst.
Hallo, geht mir genauso. Mein Ex zahlt für meinen Kleinen Unterhalt und ich verzichte auf Unterhalt für mich... Frag doch am Besten mal bei Deinem zuständigen Jugendamt nach, die müssten da Bescheid wissen und können Dir sicher weiterhelfen. lg
nachträglichen Unterhalt kannst Du leider nicht einfordern