Benötige einen Negativbescheid vom BaföG!

6 Antworten

Der Negativbescheid ist die schriftliche Ablehnung deines Bafög-Antrags.

Barmalej22 
Beitragsersteller
 19.11.2009, 12:11

das weiss ich, und genau den bekomme ich nicht - weil sie meinen NIMM KREDIT AUF!

volkri  19.11.2009, 12:13
@Barmalej22

Über deinen Antrag müssen die entscheiden und zwar schriftlich. Hast du denn schon einen schriftlichen Antrag gestellt oder nur telefoniert? Falls du dieses "Nimm Kredit auf" schriftlich hast, könnte das schon der Bescheid sein.

Barmalej22 
Beitragsersteller
 19.11.2009, 12:17
@volkri

Nein! Negativbescheide werden unbürokratisch ausgestellt - ohne einen Antrag stellen zu müssen!

volkri  19.11.2009, 12:22
@Barmalej22

Das sehe ich anders. Ansonsten kannst du ja mal versuchen, dem Amt die Vollmacht zu erteilen, selbst beim Bafög-Amt nachzufragen. Aber irgendwas ist da nicht rund an deiner Darstellung.

Barmalej22 
Beitragsersteller
 19.11.2009, 12:35
@volkri

einfacher gehts nicht! ich will wohngeld, bin student! Wohngeldbehörde sagt - bestätige uns, dass du kein BaföG bekommst - also Negativbescheid! BaföG-Amt sagt - bekommste von uns nicht, du kannst ja schleisslich über uns ein Kredit aufnehmen, den will ich ja nicht! Was tun?

volkri  19.11.2009, 12:44
@Barmalej22

Das habe ich verstanden. Stell einen schriftlichen Antrag auf Bestätigung, dass du kein Bafög bekommst, einfacher gehts nicht! Die Antwort des Bafögamtes passt nicht zu deinem Problem, da sie der Erteilung eines Negativbescheides nicht widerspricht. Irgendwas machst du grundlegend falsch. Und nochmal: Du willst einen schriftlichen Bescheid? Dann stell einen schriftlichen Antrag! Hast du nun eine schriftliche Antwort vom Bafög-Amt oder nicht?

Barmalej22 
Beitragsersteller
 19.11.2009, 12:59
@volkri

hab eine mündliche Absage, Grund: du kannst ja immer noch Kredit bei uns aufnehem - also grundsätzlich kannst du Geld beim BaföG bekommen, aber als Kredit mit Zinsen! Ich will das vermeiden, und Wohngeld beantragen...

volkri  19.11.2009, 13:16
@Barmalej22

Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, hast du dort nur angerufen. So funktioniert das aber nicht. "Hiermit beantrage ich eine schriftliche Bestätigung zur Vorlage beim Wasweißich-Amt, dass ich derzeit keine Leistungen von Ihnen beziehe." So in der Art SCHRIFTLICH ab ans Bafög-Amt, falls du Wert darauf legst, per Einschreiben. So und nicht anders.

JoWaKu  20.11.2009, 14:47
@volkri

genau so wie Volkri schreibtläuft es mit so einem Amt.

Mündlich ist "Schall und Rauch".

http://www.bafoeg-rechner.de/Fragen-Brett/read.php?1,198580 < guck hier mal das letzte Posting. Wäre eine Möglichkeit ;-)

Barmalej22 
Beitragsersteller
 19.11.2009, 12:16

Ich komme nicht drauf! Gib mir bitte den direkten Link dahin!

Hallo, ich hatte das Prozedere: Wie Du es schon beantwortet bekommen hast, musst Du einen Bafög Antrag schriftlich stellen. Das ist zwar viel Arbeit, aber nach etwas 4 Wochen bekommst du dann einen schriftlichen Ablehnungsbescheid. Den reichst Du Deinem Wohngeldantrag nach und im Nu bekommst Du Wohngeld

Was bitte ist ein Negativbescheid? Das Schreiben vom Bafögamt, dass dein Antrag auf Bafög abgelehnt wurde? Oder was genau? Beantrage doch einfach Wohngeld und lasse dir von denen sagen, welche Unterlagen du genau benötigst...

Barmalej22 
Beitragsersteller
 19.11.2009, 12:10

ist bereits gemacht worden - Wohngeldstelle meint, her mit dem Negativbescheid vom BaföG, dass du da nix bekommst!

tinchen44  19.11.2009, 12:13
@Barmalej22

Wenn die Bafögstelle irgendwie abgelehnt hat, gilt das vielleicht schon als Negativbescheid. Sonst geh nochmal zum Wohngeldamt und lass die hinterherlaufen. Sag denen einfach, die Bafögstelle meinte, gibt keinen Negativbescheid, blabla... drück mal ein bisschen auf dei Tränendrüse und übertreib ruhig ein bisschen. Ämter wollen das nicht anders. Und denke immer dran: Dreist kommt weiter.Viel Glück.