Wohngeld Plausibilität?
Hallo,
ich bin Student und habe einen Bafög Ablehnungsbescheid wegen fehlenden Leistungsnachweis nach 4. Semestern bekommen. Nun besteht für mich die möglichkeit wohngeld zu beantragen
meine frage ist das sogenannte mindesteinkommen beim wohngeld und die größe der wohnung.
meine wohnung ist knapp 85 qm groß bei mietstufe 2. ich zahle warmmiete von 650euro.
einnahmen habe ich einen nebenjob mit monatlich 450euro und kindergeld mit 200euro
bekomme aber noch unterstützung von meinen eltern auf die hand wovon ich leben kann. sollte ich diese unterstützung mit angeben weil ich sonst durch die plausibilitätprüfung falle?
wie ist das mit den 80% vom hartz 4 satz? da bin ich ja drüber mit meinem einkommen, nur die hohe miete bringt mich ins grübeln..
danke schon mal für alle antworten
Mit freundlichen Grüßen
florian
3 Antworten
Richtig, dein Einkommen geht bereits für die Miete drauf. Wovon lebst du also? Das musst du der Wohngeldbehörde nachweisen.
Selbstverständlich musst du den Unterhalt deiner Eltern angeben. Nicht nur für die Plausiprüfung, sondern weil man mit seiner Unterschrift bestätigt, dass man richtige und vollständige Angaben u. a. zu seinem Einkommen gemacht hat. Alles andere wäre Betrug und wird zur Anzeige gebracht.
Du must mit Deinem Einkommen und Wohngeld abzüglich der Mite 80% des Harz IV- Satzes haben. Bedenke, daß Dir niemals 650€ Miete überhaut gefördert werden Ich glaube , die Miete in Deinem Fall würde nur bis 338€ gefördert werden. Das Wohngeld ist natürlich geringer- mußt Du mal berechnen (Mitbewohner suchen? - Deine Wohnung ist ja riesig!)
Ansonsten lassen sich wohngeldempfangende Studenten wegen der Plausibilitätsprüfung in der Regel sogar ein höheres Einkommen der Eltern bestätigen als sie tatsächlich bekommen, weil mit zu geringem Einkommen fällt der Wohngeldanspruch weg. Aber grob geschätzt wird es nicht ohne weiteren Mitbewohner gehen.
"sollte ich diese unterstützung mit angeben weil ich sonst durch die plausibilitätprüfung falle?"
Selbstverständlich. Du musst alle Einkommen angeben. Alles andere wäre Betrug bzw. Erschleichen von Leistungen.
Deine Eltern sind Dir zu Unterhalt verpflichtet und wenn sie ihn leisten können, hat das Vorrang vor staatlicher Unterstützung.