Wird das Wohngeld gekürzt, wenn ich einen Nebenjob anfange?
Hallo, ich bin 18 Jahre alt und gehe in die 11. Klasse eines Gymnasiums. Nächstes Jahr mache ich mein Abitur. Ich möchte einen Nebenjob anfangen, damit ich bisschen Geld nebenbei verdiene, um mir meinen Führerschein etc zu finanzieren. Da wir Wohngeld bekommen, wollte ich fragen, ob es gekürzt oder sogar gestrichen würde, wenn ich einen Aushilfe bzw. Nebenjob mache? Ich würde so 450 Euro im Monat verdienen.
3 Antworten
Wie bei allen Sozialleistungen sind finanzielle Veränderungen stets zu melden. Evtl. bleibt Di von dem Verdienst ein Selbstbehalt?
Wenn du Wohngeld meinst und keine Leistungen vom Jobcenter ( ALG - 2 oder auch Hartz - 4 ),dann hast du 50 € pro Monat ohne Anrechnung,der Rest wird Auswirkung auf die Höhe des Wohngeldes haben !
Ja, dein Einkommen wird bis auf 50 Euro Freibetrag angerechnet. Es könnte also sein, dass das Wohngeld gekürzt wird oder ganz wegfällt. Versucht erst gar nicht den Minijob zu verschweigen, denn durch einen Datenabgleich bekommt die Wohngeldbehörde Kenntnis davon.