KFZ Führerschein als Azubi vom Jobcenter?
Hallo, bin Azubi im 1. Lehrjahr und benötige für einen flexiblen Einsatz in meinen Ausbildungsbetrieb (z.B. füt Schichtdienst oder Versetzung in anderen Niederlassungen des Unternehmens) einen Führerschein Klasse B. Durch mein Geringes Einkommen habe ich selbst nicht die Möglichkeit meinen Führerschein zu finanzieren. Mein Arbeitgeber bestätigt in einen Schreiben das ein Kfz Führerschein durchaus für meine Berufliche Kaiere im Unternehmen sinnvoll ist und mir mehr Übernahme Chancen einbringt.
Habe ich einen Anspruch auf Kostenübernahme beim JobCenter? Oder Anspruch auf ein Darlehen? Gibt es Paragraphen im SGB2 auf denen ich mich berufen kann? Habt ihr schon ähnliches versucht oder von Fällen gehört in denen es klaptte? ( Ich beziehe bereits Ergänzende Leistungen nach SGB 2 beim Jobcenter ).
Vielen Dank für hilfreiche Antworten
8 Antworten
Theoretisch gäbe es zwei Stellen im SGB II, über die ein Führerschein gefördert werden könnte:
1. § 16 SGB II i.V.m. § 44 SGB III (Vermittlungsbudget): Voraussetzung ist die Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung, auch für die Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Ausbildung ist eine Förderung möglich; du bist schon in Ausbildung, also fällt diese Möglichkeit weg.
2. § 16f SGB II (Freie Förderung): Hier sind Förderungen möglich z.B. für "erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und deren berufliche Eingliederung auf Grund von schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen besonders erschwert ist"; da du aktuell in einer Ausbildung bist, ist deine Eingliederung nicht erschwert, also fällt auch das weg.
Du wirst also entweder doch eine Sparmöglichkeit oder eine Ratenzahlungsmöglichkeit finden oder deinen Arbeitgeber nach einer Unterstützung fragen müssen.
Wenn der Betrieb dir den Besitz des Führerschein zur Auflage macht, soll er dir die Fahrschule als Darlehen bezahlen.
Wie willst du denn ein Darlehen zurück zahlen wenn du kein Geld hast?
Der Jobcenter finanziert keinen AutoFührerschein, nen Gablerschein eher^^
Du kannst auch nen FührerSchein auf Raten bezahlen, mussT dich halt mal mit ner Fahrschule kurz schließen.
Prüfungen musst du allerdings bar bezahlen.
Ps: du bist noch azubi und strebst noch keine Karriere an, außer auszulernen
Mal ein kurzes Feedback, mittlerweile mache ich mein Meister und bin Stellvertretender Vorgesetzter in meinen Ausbildungsbetrieb. Die Übernahme des Führerschein hat geklappt. Man kann sehrwohl selbst in der Aubsildung Kairere planen, weiß nicht vielleicht haben Sie einfach ein extrem verblödetes Umfeld, da kennt man das nartülich nicht. LG
Nein. Du hast ja deinen Ausbildungsplatz und dein Arbeitgeber hat dich eingestellt, obwohl er wußte, dass du keinen FS hast. Wenn er ihn jetzt braucht, muss er ihn dir finanzieren.
Wirst du NACH deiner Ausbildung arbeitslos, wird es wahrscheinlicher, denn die Übernahme der Kosten ist ohnehin nur eine Ermessensleistung im ALG I.
Wo kämen wir denn hin, wenn jetzt jeder seinen FS von der Gesellschaft bezahlen lassen würde. Da muss man einfach auch mal rechtzeitig sparen.
Gruß S.
Du würdest es nur bekommen, wenn dein Arbeitgeber bescheinigt, das ein Führerschein unverzichtbar für deine Arbeit ist. Dass du damit bessere Jobchancen hast, ist denen egal. Die Bezahlen nur, wenn du ihn wirklich benötigst, um deine Ausbildung zu absolvieren (z.B. Berufskraftfahrer)
nein, den B auf keinen Fall, er kommt zur Arbeit und nach Hause mit Bus-Bahn Moped - alles andere interessiert nicht