Jobcenter Übergangsgeld Bafög
Hallo!
Ich habe von 2011 - 2013 eine schulische Ausbildung zum Informationstechnischen Assistenten gemacht und habe daher Bafög erhalten. Davon habe ich meine Wohnung, Gas, Strom etc. bezahlt.
Die Ausbildung ging bis Mitte Juni, und im August werde ich dann die Fachoberschule Informatik besuchen (Anmeldebestätigung bereits vorhanden).
Da bekomme ich weiterhin Bafög - allerdings habe ich nur bis zum Juni Bafög erhalten - und dann erst wieder im August da die Fachoberschule erst im August beginnt (Sommerferien dazwischen).
Also fehlt mir Bafög für den gesamten Monat Juli für meine Miete etc.
Die beim Bafög Amt haben mir gesagt, ich müsste für den Monat Juli zum Jobcenter, die müssten das Überbrücken.
Nun meine Frage, ich bin ja jetzt beim Jobcenter sozusagen "angemeldet", und werde ja auch nur den einen Monat Geld von denen beziehen. Bin ich danach, also im August wenn ich wieder mein normales Bafög erhalte, automatisch abgemeldet? Habe denen gesagt dass ich nur den einen Monat Geld benötige, und im August wieder mein Bafög erhalte.
War dann noch bei einem Berater, der meinte dann "ich müsste die Eingliederungsvereinbarung noch(?) nicht unterschreiben da ich ja weiter zur Schule gehe".
Muss ich dann damit rechnen, dass sich das Jobcenter Mitte 2014 wieder bei mir meldet wenn ich mit der Fachoberschule fertig bin? Um dann zu erfahren was ich danach vorhabe? Selbst wenn ich kein ALG oder sonstiges Beziehe?
Oder muss ich mich vielleicht selber vom Jobcenter abmelden sobald ich wieder mein Bafög erhalte? Die haben sich allerdings genau notiert, von wann bis wann ich Geld von denen benötige und wann ich wieder Bafög erhalte. Hab da nicht viel Ahnung.
Möchte mit dem Jobcenter eigentlich nichts zu tun haben, nur bin ich leider auf das Geld für den Monat Juli angewiesen wegen Miete etc.
Meiner Meinung nach ist das mit dem Bafög auch nicht sonderlich gut geregelt. Wieso erhalte ich für den Monat Juli kein Geld? Der gesamte Monat Juli fällt zwar in die Sommerferien, aber Miete muss ich doch trotzdem zahlen...
2 Antworten
Hallo,
du bist bei sowas IMMER in der Nachweispflicht. Also wenn du jetzt Geld vom Jobcenter beziehen willst, musst du dich dort melden. Wenn du wieder Bafög beziehst bzw. dem Grunde nach wieder bafögberechtigt bist (ab Monat des schulbeginns, auch wenn Bafög noch nicht fließt) bist du verpflichtet das wieder mizuteilen. auch wenn die sich das alles aufgeschrieben haben, du musst denen hinterherrennen und DU hast die Pflicht. nicht die.
Möchte mit dem Jobcenter eigentlich nichts zu tun haben, nur bin ich leider auf das Geld für den Monat Juli angewiesen wegen Miete etc.
Alternative ist da immer die eigene Arbeitskraft. da du keine Vollzeitschule mehr hast, kannst du arbeiten gehen udn dich selbst ernähren. Wenn du wieder eine Vollzeitaufgabe hast, wirst du weiter gefördert. das ist auch der Grund warum du nicht fürs "Nichtstun" Geld bekommst. du hast keine Hauptaufgabe, keinen Grund, dass du dir nicht deine Miete und dein Geld selbst verdienen kannst.
das machen übrigens extrem viele, da das Ganze mit dem Formular ausfüllen, wieder auf Geld warten, dann wieder abmelden, dann ggf. Rückzahlungen bei Kompetenzüberschneidungen einfach sinnlos ist, wenn man keine körperliche oder geistige Behinderung hat und einfach in der Zeit, in der man nichts zu tun hat, Geld verdienen kann und sogar so viel, dass die Überbrückungszeit damit gedeckt ist.
denn: Bafög wird ja vermutlich nicht sofort ab dem 1. Schultag laufen, doch ab dem Monat in dem die Schule beginnt ist das Bafög-amt zuständig und nicht mehr der Jobcenter. da kommt dann Papierkrieg auf dich zu und das für einen lausigen Monat, den du eigentlich einfach selbst arbeiten könntest:
Hauptaussage: will du Geld von den behörden, bist DU in der Pflicht alle Änderungen mitzuteillen. Verlass dich da bloß nicht auf andere, da du sonst schnell in Teufels Küche kommen kannst und das meist aus Unwissen...
Und im August geh ich dann wieder zum Jobcenter und melde mich sozusagen ab, richtig?
Ja, genau. Verlass dich da nie auf versprechungen wie "wir machen das schon". du bist in der Pflicht. also meld dich da rechtzeitig wieder!
Stellt sich mir nur noch die Frage, ob ich dann, wenn ich mich beim Jobcenter abgemeldet habe und kein Geld mehr von denen beziehe, immer noch im System bei denen bin?
Kann ich dir nicht sicher sagen, da ich noch keinen in meiner Ungebung erlebt habe, der für den Monat Überbrückung sich tatsächlich beim Jobcenter gemeldet hat, sondern alle arbeiten waren.
ich glaube (nicht wissen), dass du danach nicht mehr von denen angeschrieben wirst, wenn du 2014 fertig bist. Du beziehst dann nichts mehr, also gibt es auch keinerlei Auskunftspflicht deinerseits.
Okay, gut zu wissen!
Werde mich dann einfach mal Überraschen lassen, ob die sich melden oder nicht.
Vielen Dank für die Antworten! Haben mir sehr weitergeholfen.
Stellt sich mir nur noch die Frage, ob ich dann, wenn ich mich beim Jobcenter abgemeldet habe und kein Geld mehr von denen beziehe, immer noch im System bei denen bin?
Sobald du keine Leistungen mehr beziehst, wirst du im System der Arbeitsvermittlung abgemeldet. Danach werden deine Daten für eine bestimmte Zeit archiviert. Falls du innerhalb dieser Frist erneut Arbeitslosengeld II beantragst, wird dein Datensatz reaktiviert. Solltest du keine weiteren Leistungen beantragen, wirst du in aller Regel nicht noch mal vom Arbeitsvermittler angeschrieben. Außer: ihm ist der Wegfall deines Leistungsbezugs irgendwie entgangen und er hat dich noch nicht abgemeldet.
Warum du für Juli kein Bafög bekommst? Weil du da keine Schule machst! Bafög ist eine Förderung für Ausbildung. Wenn man dann in dem einen Monat keine Ausbildung macht bekommt man auch kein Bafög.
Wenn du irgendwann mal nen Job machst und da kündigst und 2 Monate später nen neuen Job anfängst, dann bekommst du ja auch nicht weiter Gehalt nur weil du ja deine Miete zahlen musst.
Das ist dann ganz einfach "dein Pech", das weisst du ja schon ne ganze Zeit lang, dann hätte man halt in den 3 Jahren monatlich nen kleinen Betrag zur Seite legen müssen um den einen Monat zu überbrücken. Ist ja nicht so das du jetzt erst erafhren hast das dir ein Monat Geld fehlt
Im Prinzip sind die Sommerferien doch mein "Urlaub".
Angenommen die Sommerferien hätten sehr Früh im Juli angefangen, dann hätte ich für den Juli ja auch noch Geld erhalten. Dann hätte ich auch im August wieder Schule gehabt und mir würde kein Monat fehlen. Also ist es Glückssache wie die Ferien gelegt werden? Kann ja auch irgendwie nicht sein.
Ist ja auch egal jetzt - das war schließlich nicht meine Frage sondern nur eine Anmerkung von mir.
Danke für die ausführliche Antwort! Also, beim Jobcenter war ich schon und hab mich da erst einmal vorgestellt und habe einen Termin bekommen um den Antrag abzuholen - danach bekomme ich noch einmal einen Termin zur Antragsabgabe.
Danach läuft das dann erst einmal, währenddessen werde ich den Bafög Antrag neu stellen damit ich im August das Bafög Geld wieder erhalte.
Und im August geh ich dann wieder zum Jobcenter und melde mich sozusagen ab, richtig?
Stellt sich mir nur noch die Frage, ob ich dann, wenn ich mich beim Jobcenter abgemeldet habe und kein Geld mehr von denen beziehe, immer noch im System bei denen bin? Wollen die dann evtl. 2014 wieder wissen, was ich nach der Fachoberschule mache usw.? Eigentlich ja nicht, da ich ja kein ALG mehr von denen erhalte, richtig? Die rennen mir da sicher nicht hinterher, denke ich.