Studentin + Angestellter - Wohnungskosten teilen?
Hallo, ich möchte mit meiner Freundin zusammenziehen. Jetzt bin ich aber überfragt was es für Unterstützungen bei der Bezahlung der Miete gibt, oder ob wir erst keine bekommen würden. Ich bin frischer Angestellter und verdiene ca 2300€ im Monat (Netto). Sie ist Studentin und hat nur einen kleinen Nebenjob auf 400/450€ Basis. Wie ist das jetzt mit den ganzen Regelungen? BAföG würde meine Freundin nicht bekommen, da ihre Eltern zu viel verdienen. Unterhalt weiß ich nicht was und ob sie da theoretisch etwas bekommen könnte, da sie ja neben dem Studium einen kleinen Nebenjob hat..
Von Ihren Eltern bekommt Sie etwas Unterstützung, was jedoch nicht wirklich zum Leben mit einer eigenen Wohnung reicht. Und wenn es in der Uni mal stressiger wird kann sie ja auch nicht so viel Arbeiten gehen..
Die Mietkosten sind zu hoch um sie uns zu teilen (ca. 700-800€ warm). Daher müssen wir wohl 70/30 machen, was meine Freundin aber nicht wirklich gut findet. Jetzt zu meiner Frage: Steht meiner Freundin, irgend eine Art Wohngeld zu, auch wenn es nicht viel wäre?
5 Antworten
Ist es eine oder deine Freundin mit der du zusammen bist ?
Sollte das letztere der Fall sein, dann würdet ihr wie ein Ehepaar angesehen, also alle relevanten Einkommen der zum Haushalt gehörenden Personen bei der Berechnung berücksichtigt.
Bei diesem Gesamteinkommen, inkl. Kindergeld und Unterstützung der Eltern + dein Nettoeinkommen, wird bei einer Warmmiete von angenommen 800 € wohl kein Anspruch bestehen.
Dafür kannst du dir aus dem Internet ja einmal einen kostenlosen Rechner für Wohngeld suchen.
Außerdem müsstet ihr dann erst einmal Mieter oder Eigentümer von selber bewohntem Wohnraum sein, bevor dann ggf. ein Anspruch auf Wohngeld bestehen könnte, dass benötigte Mindesteinkommen würdet ihr auf jeden Fall erreichen.
Deine Freundin alleine hätte aber keinen Anspruch auf Wohngeld, selbst wenn sie einen Mietvertrag hätte und das benötigte Mindesteinkommen erzielen würde, denn wie du schreibst hat sie auf Grund des Einkommens der Eltern keinen Anspruch auf Bafög - und dann ist sie vom Bafög - ausgeschlossen, weil sie dann zumindest dem Grunde nach einen Anspruch auf Bafög - hat, es also nur wegen zu hohem Einkommen der Eltern nicht bekommt.
Dann muss sie sich halt weiter an die Eltern wenden und ggf. das einfordern was ihr tatsächlich zusteht und ggf. nicht bekommt.
In der Erstausbildung oder Studium stünde ihr derzeit ein Unterhalt von monatlich 860 € zu, Kindergeld ( unter 25 ) würde zu 100 % darauf angerechnet, bei einer Azubi Vergütung blieben vom Netto min. 100 € Freibetrag für entsprechende Aufwendungen, der Rest würde auch angerechnet.
Bei einem Nebenjob im Studium darf wenn überhaupt nur ein Teil angerechnet werden, weil sie nicht verpflichtet ist neben dem Studium Geld zu verdienen, dann müssten von ihrem angenommenen 400 € Netto erst einmal um die 80 € - 90 € pauschal als Freibetrag bleiben, von den angenommenen 320 € müssten ihr dann min. weitere 50 % = angenommen 160 € bleiben, es dürften dann ggf. max. 160 € auf den Unterhaltsanspruch angerechnet werden.
Die Eltern dürften diese aber nicht von sich aus anrechnen und zustehenden Unterhalt einfach kürzen, damit müssten sie übers Familiengericht gehen und die entscheiden dann am Ende ob und wenn ja was mindernd auf den Unterhalt angerrechnet werden dürfte.
Danke dir für deinen Stern !
Damit sie sich nicht so schlecht fühlt, soll die Allgemeinheit ihren Mietanteil übernehmen? Sorry, aber euch geht es finanziell doch blendend.
Nein.
Aber ihr steht Unterhalt zu. Minus Kindergeld und minus Lohn aus dem Nebenjob.
70/30 machen, was meine Freundin aber nicht wirklich gut findet.
Was hat sie denn dagegen? Oder bewohnt sich auch nur 30% der Wohnung?
Im Grunde genommen sollte die Aufteilung 50% / 50% sein. Alles andere ist ein starkes entgegenkommen.
Oder wirst Du mal einen Anteil an ihrem Verdienst bekommen, wenn sie mal als Uniabsolvent ihre 40% mehr als Du verdient? ...wenn ihr bis dahin noch zusammen seid!
Wenn ihr dementsprechend auch das für die Zukunft plant, wäre das fair, wenn ihr dann noch zusammen seid. Denn wenn Du dann in der Zukunft Deine 2.500€ netto verdienst und sie ihre 3.500€ netto dann sollte man auch genauso vorgehen, oder sie sagt dann, Du verdienst doch viel somit bleiben wir bei 50% zu 50%. Das wäre dann unfair! Ich sehe das zumindest so kommen. Daher siehe zu ob Du diese Investition in die Zukunft so handhaben willst. Fair ist das nicht, denn jeder nutzt 50% der Wohnung!
Von wem soll sie Unterhalt bekommen? Hat sie Kinder? Ich würde ihr nix abnehmen . Aber sie kann ja den Kuehlschrank ab und zu füllen . Vor allem alkohol. 😂
es liegt daran dass sie nicht viel mehr zahlen kann, da sie eben noch Geld für Essen, Kleidung Bus usw zahlen muss und sie würde sich dabei nicht sonderlich gut fühlen (zu sehr in meiner Schuld stehen) wenn Sie so wenig zahlen müsste.. jedoch wäre das ja in Ordnung wenn man unsere beiden Einkommen hier im Verhältnis sieht.