Eigene Wohnung mieten als Schüler?

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Hol dir die Ablehnung des Schüler-BAföG schriftlich und dann geh Wohngeld beantragen. Voraussetzung ist natürlich, dass du auch Mieter von Wohnraum bist. Hinzu kommt, du musst nachweisen können, wovon du lebst. Das heißt, Nebenjob ist auf jeden Fall erforderlich, wenn deine Eltern keinen Unterhalt zahlen. Und fordere dir dein Kindergeld ein.

floxii 
Beitragsersteller
 24.09.2012, 21:45

Muss ich dafür Hauptmieter sein, oder reicht es, wenn ich als Untermieter eingetragen bin? Ich bezweifle nämlich, dass mir jemand bei meiner momentanen finanziellen Situation eine Wohnung vermietet... & wie hoch muss/darf mein Einkommen dabei mindestens/höchstens sein?

Sommerloch2010  24.09.2012, 21:47
@floxii

Es reicht, wenn du Untermieter bist. Das ist bei einer WG ja nicht unüblich. Dein Einkommen muss mindestens 80 % des Regelbedarfes zzgl. deinem Mietanteil betragen, um bei der Wohngeldbehörde glaubhaft zu machen, wovon du lebst.

floxii 
Beitragsersteller
 24.09.2012, 21:52
@Sommerloch2010

Okay... Damit kann ich jetzt leider ziemlich wenig anfangen... :(

Was versteht man denn bitte unter "Regelbedarf"?

Sommerloch2010  24.09.2012, 21:57
@floxii

Regelbedarf ist der Bedarfssatz für einen Alleinstehenden nach dem SGB II (so genanntes Hartz IV). Zur Zeit beträgt er 374 EUR. Rechne davon 80 % zzgl. deiner Miete für das WG-Zimmer (das weist du ja wohl noch nicht). So viel Geld musst du monatlich zur Verfügung haben, um überhaupt wohngeldberechtigt zu sein.

Ich denke auch, das du nichts vom Staat bekommen wirst, leider. Eigentlich einer sauerei. Viele Eltern regen sich auf, das ihre Kinder mit 30 noch daheim wohnen. Da könnte man junge Erwachsene schon mal ein bisschen finanziell fördern...

Katzenkopf  24.09.2012, 19:56

Eine Sauerei wär es, Jugendlichen Geld in den Hintern zu schieben für ein WG-Leben, wenn sie auch noch zu Hause wohnen könnten. Und mit 30-Jährigen Zuhausewohnern hat das nichts zutun

BeRlisoni  24.09.2012, 19:57
@Katzenkopf

Und warum wäre das bitteschön eine Sauerei? Es wäre eine Entlasstung für die Eltern, meine die Kinder nicht mehr daheim wohnen...

Katzenkopf  24.09.2012, 20:02
@BeRlisoni

Wenn die "Belastung" gerade noch Abitur macht, dann haben die Eltern das noch zu "ertragen". Also meine Mutter war traurig, als ich ausgezogen bin.

Außerdem hört es sich so an, als ob der Fragesteller dann selbst studieren will. Dann kann er Bafög beantragen, dann kann er ausziehen. Und dann ist er 19 und nicht 30.

madquad  25.09.2012, 11:47
@BeRlisoni

Und für den Steuerzahler eine unnötige Belastung. Anstatt einem 17jährigen die Wohnung zu sponsorn möchte ich meine Steuern lieber dort sehen wo sie notwendiger sind. Warum sollte ich von meinem Geld irgendwelche Eltern entlasten.

Und ich bin auch mit 17 ausgezogen. Dann muss mal halt neben der Schule arbeiten gehen. So einfach ist das mit der Förderung. Nämlich dann wenn man sich selbst fördert.

du bekommst keinerlei zuschüsse. alg2 fällt weg, weil es für dich zumutbar ist bis 25 bei deinen eltern zu leben. selbst wenn deine eltern zahlen könnten, bräuchten sie dies nicht tun, weil sie selbst wählen ob geld oder naturalunterhalt in form von unterkunft und verpflegung. wohngeld bekommst du ebenfalls nicht, da du in ausbildung bist. somit wirst du an bab/bafög verwiesen. da diese dir sagen, dass du bei deinen eltern wohnen kannst, bist du wieder am anfang deiner recherche. du wirst also entweder solange bei eltern wohnen bleiben bis du finanziell auf eigenen beinen stehst oder dir deine wg verdienen müssen mit geld. miete, strom, wasserkosten, lebensmittel, kleidung, schulsachen sind schon sehr viel was da auf dich zukommt. 700-1000 euro möchtest du schon mtl. verdienen um über die runden zukommen.

Selbst wenn du volljährig bist, müssen die Eltern die erste Ausbildung finanzieren. Ziehst Du aus, obwohl du dort kostenlos wohnen könntest, sparen sie die Kosten für Essen, Waschen, Strom usw., worauf du einen Anspruch hast. H4 ist wegen 25-Jahr-Regel bei Bedarfsgemeinschaften ungünstig, doch wenn du rausgeprügelt wurdest, liegt ein wichtiger Grund vor und Du bekommst H4, die Arge holt es sich dann von den Eltern zurück. Problem ist wohl die Arbeitspflicht. Arge würde dir Job vermitteln, Du bist aber noch in der Schule.

Da würde ich dir doch empfehlen, erst das Abi zu Ende zu machen-und dann auszuziehen. Dann sieht es auch anders mit Bafög aus, je nach dem, was du so vor hast.