Beleidigung - 14Jahre, wie hohe Geldstrafe zu erwarten?
Hallo Community!
Vorerst: Ich weiss das es echt scheie war, das zu machen. Ich habe mich 3Tage danach im Schulbus persönlich bei dem Oer entschuldigt.
Das geschah: Mir war langeweilig, und ich habe von der neuen WhatsApp- Killermessage gehört die Whatsapp abstürzen lässt. Ich fragte einen Freund ob er jemand kennt, den man damit verarschen könnte und er schickte mir einen Kontakt. Ich schrieb die Person an, und schrieb Dinge wie "Willst du für 3€ fien", "Ich habe auf dich gewit" und "ich will dich fi**en". Nun hat mich diese Person für beleidigung angezeigt, und ich habe soeben eine Polizeiliche Vorladung bekommen.
Anlass: § 185 Strafgesetzbuch, Beleidigung
Nun wollte ich fragen welche Strafe ich zu erwarten habe. Meine Schwester studiert, und hat bereits ihren Rechtsschein, und sagte mir das ich mit einer Geldstrafe in höhe von bis zu 5000€! Es wird wohl durch den Nettobetrag des Angezeigten (in dem Fall meine Mutter) berechnet. 30% in Tageslöhnen, wohl mindestens 30Tagessätze. Das bedeutet, 30tage lang 30% des Nettogehaltes meiner Mutter. Das wären 50%x30= 1500€! Aber 1500€ Geldstrafe für einen 14Jährigen? Das kommt mir etwas seltsam vor, weshalb ich euren Rat brauche. War jemand schonmal in dieser Situation und kann mir sagen wie es bei ihm abgelaufen ist? Meine Schwester sagte das es bei Beleidung keine Strafminderung wegen der nicht-volljährigkeit gibt. Hat sie recht?
Zu mir: Ich bin 14Jahre alt, meine Mutter ist alleinerziehend und ich habe nur eine 24Jährige Schwester die wo anders wohnt, aber hier bei uns gemeldet ist. In meiner vergangenheit hatte ich anfang 2013 (13Jahre) eine Anzeige wegen Körperverletzung die jedoch fallen gelassen wurde.
Ich will nicht sagen, das es nicht falsch war, und ich nicht nicht zur Rechenschaft gezogen werde! Ich weiss das es falsch war, und ich büße jetzt dafür ein.
9 Antworten
Du unterliegst einigen Denk- oder Recherchefehlern. Oder beides.
Wie hier schon viele andere (und auch sehr kompetente!) Menschen schrieben, gibt es bei Jugendlichen keine Geldstrafen. Zu erwarten ist, dass das Verfahren gegen Dich gemäß § 45 JGG eingestellt wird, ohne dass Geld zu zahlen oder Sozialstunden zu leisten sind http://dejure.org/gesetze/JGG/45.html Im allerschlimmsten Fall sind vielleicht 5-10 Sozialstunden zu erwarten, bevor das Verfahren eingestellt wird. In jedem Fall gibt's keine Vorstrafe, kein Eintrag im Führungszeugnis.
Wenn Du schon mal Stress mit der Polizei hattest, bist Du auf jeden Fall schon im Polizeicomputer. Das Jugendamt könnte sich für Deine Familienverhältnisse interessieren, denn das wird auf jeden Fall vom Gericht eingeschaltet. Dadurch bekommt Deine Mutter auch Stress. Wenn Du da wieder ohne Probleme rauswillst, sollte nie wieder etwas vorkommen, sonst wird es eng.
Es wäre keine Beleidigung es war Sexuelle Belästigung und du bist erst 14 das höchste was du bekommst sind sozialstunden
Sexuelle Belästigung ist kein gesetzlich normierter Straftatbestand.
Du wirst mindestens mit einer richterlichen Ermahnung rechnen müssen.
Jugendliche werden nicht mit Geldstrafen belegt.
Wenn überhaupt, dann mußt Du nur mit Sozialstunden rechnen.
Und die bemessen sich nicht nach dem Gehalt Deiner Mutter.
Du bekommst ein paar Sozialstunden , mehr nicht