10 facher betrug was passiert?

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Herzliche Grüsse

Fred vom gutefrage.net-Support

17 Antworten

Hallo, diese Frage kann so einfach nicht beantworten, es sind zahlreiche weitere Faktoren zu beachten, die Sie nicht genannt haben:

  • Ist sie vorbestraft?
  • Gab es Mittäter?
  • Wie war die Tatbegehungsweise?
  • Das Gericht muss Feststellungen zur Grösse der Schuld treffen ...
  • Wie schwer oder leicht wurde ihr die Tatbegehung durch die Geschädigten gemacht?
  • Ist sie geständig und kooperativ?
  • Unternimmt sie Anstrengungen, um den Schaden wiedergutzumachen?

Das sind alles Faktoren, die sich auf den Rechtsfolgen- und Strafmassausspruch auswirken.

Aus meiner Sicht muss ich aber auch sagen, dass sich mein Mitgefühl mit der Täterin zunächst in Grenzen hält und sich eher auf die / das Opfer bezieht. Sicherlich ist es so, dass sich auch viele Taten gegen Opfer richten, mit denen man auch nicht so sehr groses Mitgefühl haben braucht; ich denke dabei an Banken, Versandhäuser ... Das ändert aber nichts daran, dass Straftaten begangen worden sind - und diese sind grundsätzlich verwerflich und moralisch zu verurteilen! Zu bedenken ist aber durchaus auch, dass die Täterin nicht als solche geboren wurde und durch irgendwelche, oft soziale, Umstände und Bedingungen zur Täterin wurde. Dies ist aber keine Entschuldigung, sondern nur eine Erklärung!

Eine Betrügerin in dem von Ihnen beschriebenen Ausmass kaann keine gute Mutter sein! Schon deshalb nicht, weil sie die soziale Existenz des Kindes in Gefahr bringt, aber auch weil ihr die Gier, die Bereicherung wichtiger war, als das Wohl des Kindes! Die Mutter hat sich an den Ansprüchen und Rechten des Kindes vergangen und das Kind in sträflicher Weise sozialen Risiken ausgesetzt, was eine wirklich gute Mutter niemaals tun würde.

Ich will hier bestimmt keine "Moralpredigt" halten, Ihre Schwester sollte sich aber mal ernsthaft und auf Dauer darüber Gedanken machen, unter welchen Umständen, wie und wo ihr Kind aufwachsen soll. Dass sie das bisher nicht getaan hat, ist daran zu erkennen, dass sie das Kind aus eigennützigen, niederen Motiven grossen Risiken ausgesetzt hat. Sie muss entscheiden, ob das Kind im geordneten, gedeihlichen oder im kriminellen, widerwärtigen Milieu aufwachsen soll.

Den Weg dazu, eine wirklich gute Mutter zu werden werden, kann Ihre Schwester nur finden, wenn sie sich offen und hemmungslos mit ihren Taten im Detail auseinandersetzt, wenn sie aktive und stark an die Grenze der Leistungsfähigkeit reichende Schritte unternimmt, den Schaden wiedergutzumachen, wwenn sie die Handlungen schonungslos gesteht und sich mit den Geschädigten ins Benehmen setzt!

Das, was ihr seitens des Strafgerichts dann geschieht, wird sie tragen können und müssen. Es könnte eine ziemlich empfindliche geldstrafe ausgesprochen werden, was ich im hiesigen Fall aber nicht glaube, weil die Strafe nämlich der Schadenwwiedergutmachung entgegensteht; eher würde ich davon ausgehen, dass es eine Freiheitsstrafe auf Bewährung wird, kombiniert mit der Auflage, gemeinnützige Arbeit zu leisten. Die Kosten des Verfahrens muss sie in jedem Fall tragen. Aus den genaannten Gründen ist es aber so wichttig, dass sie eigeninitiativ Kontakt zu den Geschädigten aufnimmt und die Wiedergutmachung des Schadens zzgl. jeglicher bereits entstandener Kosten pp. antritt.

Viele Grüsse

Ja das Gericht wird wohl die Letze Meinung haben.. Wahrscheinlich eine hohe Geldstrafe, Anwaltskosten.. Je nach Maß vielleicht aus eine kurze Gefängnis oder Bewährungsstrafe. Am besten mal mit einem Anwalt reden.

Grüße

Wenn sie vorher noch nicht aufgefallen ist, muß sie mit einer höheren Geldstrafe in Höhe von 3-4 Netto-Monatseinkommen rechnen. Eine Bewährungsstrafe kommt hier eher noch nicht in Frage.

Die Tränendrüse mit den Kindern sollte sie sich allerdings lieber sparen. Da die Kinder ja offensichtlich nicht dazu beigetragen haben, sie von den Taten abzuhalten, würde die "Gute Mutter blabla" - Schiene eher dazu führen, daß die Strafe noch ein wenig höher ausfällt.

Das entscheidet das Gericht.