was soll ich machen?hallo, ich habe eine Frage.Mein Nachbar hat mich angezeigt wegen angeblichen Körperverletzung und Beleidigung vor einem Monat ungefähr?

5 Antworten

Hier handelt es sich um einen Strafbefehl. Und die Rechtsmittel dagegen stehen da drauf. Du kannst dagegen Einspruch einlegen, siehe dazu § 410 StPO, innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung bei dem Gericht, das den Strafbefehl erlassen hat. Es muss ja nicht hauptsächlich darum gehen, die Strafe zu vermeiden, sondern es ist eine letzte Möglichkeit, dazu gehört zu werden.

Strafbefehle sind häufig das Ergebnis eines Nichterscheinens zur Beschuldigtenvernehmung bei der Polizei.

furbo  12.05.2018, 08:44
Strafbefehle sind häufig das Ergebnis eines Nichterscheinens zur Beschuldigtenvernehmung bei der Polizei.

Ein Satz den man fett unterstreichen sollte. Jeder dieser ahnungslosen "bloss nicht zur Vernehmung gehen"-Propheten sollte ihn sich hinter die Ohren schreiben.

wiki01  12.05.2018, 11:13
@furbo

Lieber furbo, im Grunde bin ich auch einer dieser Verfechter, wenn es um jemanden geht, der sich völlig ahnungs- und arglos in die Hände der in Vernehmungen voll professionell agierenden Polizisten begibt.

Ich sehe das aber immer differenziert, immer auf den Einzelfall bezogen. Mal kann es besser sein, hinzugehen (wie in diesem Falle), in einem anderen Fall ist es angezeigt, besser nichts auszusagen. Aber wem erzähle ich das....

Von wem kam denn das Schreiben. Es ist eher unüblich, bis unmöglich das die Staatsanwaltschaft nur auf Grund einer Aussage und ohne Verhandlung sowas festlegt.

wiki01  12.05.2018, 08:29

Nein, das ist nicht unüblich, denn der Beschuldigte ist nicht zu seiner Vernehmung erschienen. Da ist es eher üblich, dass ohne weitere Verhandlung oder Anhörung ein Strafbefehl erlassen hat. Letztendlich hat der Beschuldigte durch sein Nichtaussagen den Vorwurf quasi eingeräumt.

Typischer Fall von "bloß nichts bei der Polizei aussagen...". Da hatte der StA freie Bahn und sich nur auf die belastenden Aussagen der Nachbarn gestützt. Das Ergebnis hast du nun.

Jetzt ist der Strafbefehl raus. Es hilft nur noch eins: schnell reagieren und gegen den Strafbefehl Einspruch einlegen. Dann kommt es automatisch zu einer Gerichtsverhandlung. Eine andere Möglichkeit gibt es nicht.

und heute kommt ein Brief dass ich beschuldigt bin und 1500 euro zahlen muss.

Urteil? 1500 Euro Geldbuße / wieviele Tagessätze? Und welche Beleidigung wurde neben der Körperverletzung unterstellt?

Um gegen das Urteil vorzugehen müsstest Du wohl sehr schnell reagieren - steht im Urteil - das dürftest Du wohl eher ohne Anwalt dann nicht hinbkommen.

wiki01  12.05.2018, 08:15

Ein Strafbefehl ist kein Urteil. Deshalb kann man auch im Urteil nichts nachlesen. Ein Urteil kann es nur nach einer Verhandlung geben. Aber ein Strafbefehl hat eine Rechtsmittelbelehrung. Die muss er sich durchlesen.

kannst du vielleicht ein Bild von dem schreiben einstellen?

furbo  12.05.2018, 08:48

Warum? Es ist ein Strafbefehl, der Inhalt tut nichts zur Sache. Gegen den Strafbefehl sind die möglichen Rechtsmittel gesetzlich geregelt.

wiki01  12.05.2018, 08:13

Wozu? Um deine Neugierde zu bedienen? Alles, was er tun muss, ist den Rechtsbehelf zu lesen und entsprechend zu verfahren.

grimklaus  12.05.2018, 08:43
@wiki01

Hallo? Kennen wir uns?

Schon nach den ersten beiden Sätzen ist mir klar, das ich dich gar nicht kennen möchte!

wiki01  12.05.2018, 11:18
@grimklaus

Das stimmt, das möchtest du ganz sicher nicht. Aber trotzdem: Welchen Zweck - außer dem von mir angeführten - sollte es wohl geben, hier einen Strafbefehl öffentlich zu machen? Was könntest du da in deiner unendlichen Weisheit sonst noch herauslesen? Im Gegensatz zu dir habe ich schon hunderte von Strafbefehlen gesehen, in mehreren Ländern.

grimklaus  12.05.2018, 01:39

es scheint mir als wenn es schon länger Verstimmungen zwischen euch besteht, wenn es wirklich stimmt das du keine Beleidigung ausgesprochen hast, kann es vielleicht sein das du die Situation im ganzen vielleicht negativ bezeichnet hast, was deine Kontrahenten vielleicht auf sich bezogen und nicht wie es auch von dir geäußert war, Situation benennend