Geldstrafe aufgrund Beleidigung Hartz VI?

9 Antworten

Schriftlich, formlos und fristgerecht Einspruch einlegen und dein tatsächliches Einkommen nachweisen.

Also Kopie des aktuellen ALG - 2 Bescheides beilegen !

Im übrigen hast Du mehr als nur dein Kindergeld, denn dir steht derzeit ab 18 und unter 25 ein Regelbedarf für den Lebensunterhalt von 357 € zu.

Siehe auch die Antwort von @ Kevin 1905

Hatte vor vielen Jahren auch einmal ein ähnliches Problem, nach einem schriftlichen Einspruch hat man bei mir ganz einfach die Tagessätze erhöht, die Höhe der Strafe wurde also nicht reduziert.

Bis zu 90 Tagessätzen gilt man noch als nicht vorbestraft !

249761  29.10.2021, 12:46

Hallo, gleich noch eine Frage. Hatte auch das Problem. Wann genau kann man gegen die Höhe der Tagessätze Einspruch erheben, auch noch in der mündl. Verhandlung vor dem Gericht? Aber dann fallen ja schon Gerichtskosten an? Ich habe nämlich nie Post von der Polizei bekommen und konnte deshalb überhaupt nicht reagieren, sondern bekam als allererste Post zu dieser Sache gleich einen gelben Brief vom Gericht. Was kann man dagegen tun? Weil jetzt viel mehr Kosten angefallen.

isomatte  29.10.2021, 18:45
@249761

Wenn das ganze gleich vor Gericht verhandelt wird, dann kann man meiner Ansicht nach auch keinen Einspruch einlegen.

Dann wirst Du wahrscheinlich eh einen Anwalt benötigen bzw.einen gestellt bekommen.

Aber sicher bin ich mir da nicht !

isomatte  30.10.2021, 18:33
@249761

Bitteschön

Im vorliegenden Fall wurde ein Strafbefehl erlassen. Der Einspruch gegen den Strafbefehl ist gemäß § 410 StPO zulässig.

Bitte wende dich dazu an einen Anwalt. Dein Wortschatz lässt nicht darauf schließen, dass du einen begründeten Einspruch selbstständig verfassen kannst. Eventuell ist auch die Gewährung von Prozesskostenhilfe möglich.

Mach einen schriftlichen einspruch, dann kommt es zur Hauptverhandlung vorm Amtsgericht. Ich sehe durchaus Chancen das die Sache mit einem Anwalt eingestellt werden kann solange du keine vorstrafen bisher hast .

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Du hast einen Strafbefehl erhalten, du hast die Optionen

  1. Nicht reagieren --> Dann wird er rechtskräftig und vollstreckbar
  2. Einspruch einlegen --> Dann folgt mündliche Verhandlung vor dem Amtsgericht
  3. Einspruch gegen die Höher der Tagessätze einlegen und dein tatsächliches Einkommen nachweisen, dann würde auf Mindestsatz reduziert werden.

Lässt du es zu Option 1 kommen hast du ein Problem, dann müsstest du

  • entweder mit dem StA Ratenzahlung vereinbaren oder
  • ersatzweise 30 Tage Ersatzfreiheitsstrafe antreten oder
  • ersatzweise die Ersatzfreiheitsstrafe durch freie Arbeit tilgen
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Aimflex 
Beitragsersteller
 29.10.2021, 01:45

Ich würde persönlich den Einspruch gegen die Höhe der Tagessätze bevorzugen. Da 3 Polizisten Zeugen sind und ich mich an die gesamte Situation sowie so schlecht erinner kann fällt Option 2 weg. Oder was würdest du sagen. Danke für deine Antwort

249761  30.10.2021, 09:23
@Aimflex

Ist es nicht generell so, dass man unter Alkohol und Drogen nicht schuldfähig ist? Zeugen dafür hast du ja wahrscheinlich genügend bei einer Party.

kevin1905  30.10.2021, 13:25
@249761
Ist es nicht generell so, dass man unter Alkohol und Drogen nicht schuldfähig ist?

Nicht automatisch und wenn doch dann gilt § 323a StGB:

(1) Wer sich vorsätzlich oder fahrlässig durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel in einen Rausch versetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn er in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begeht und ihretwegen nicht bestraft werden kann, weil er infolge des Rausches schuldunfähig war oder weil dies nicht auszuschließen ist.

Dann wird er eben dafür bestraft, dass er in diesem Zustand war.

249761  30.10.2021, 13:26
@kevin1905

Wie das, bestraft für Alkohol trinken? Man darf doch Party feiern?

kevin1905  30.10.2021, 13:28
@249761

Nicht wenn man dadurch sich in einen Zustand der Schuldunfähigkeit versetzt und dann Straftaten begeht, dann wird man für den Rausch eben bestraft, wenn für die eigentliche Tat Strafe nicht möglich ist.

249761  30.10.2021, 13:28
@kevin1905

Aha ok. Und wie sieht diese Strafe dann aus, Beispiele?

249761  30.10.2021, 13:30
@kevin1905

"Nicht wenn man dadurch sich in einen Zustand der Schuldunfähigkeit versetzt und dann Straftaten begeht, .."
Egal welche Straftaten oder wird da unterschieden nach Schwere?

kevin1905  30.10.2021, 13:30
@249761

Der Strafrahmen steht doch in dem von mir zitierten § im Absatz 2:

(2) Die Strafe darf nicht schwerer sein als die Strafe, die für die im Rausch begangene Tat angedroht ist.
249761  30.10.2021, 13:31
@kevin1905

Das versteh ich nicht, dann gibt es ja doch Strafen für Taten mit Alkohol/Drogen Konsum.

kevin1905  30.10.2021, 23:28
@249761

Nicht für die Tat selbst sondern dem Vollrausch in dem sie begangen wurde....

Da du dir ein Auto leisten kannst, kannst du auch diese Strafe zahlen.

kevin1905  29.10.2021, 00:22

Die Tagessatzhöhe wird beim Strafbefehl geschätzt. Diese soll sich aber am tatsächlichen Nettoeinkommen orientieren.