Geldstrafe aufgrund Beleidigung Hartz VI?
Guten Tag,
ich M/18 lebe mit meiner Mutter zusammen und beziehen Arbeitslosengeld. Meine Mutter macht einen Minijob und ich hab leider dieses Jahr nach meinem Fachabitur keine Ausbildung gefunden und bewerbe mich fleißig für nächstes Jahr. Kümmere mich jedoch im Moment um einen Teilzeit Job. Das erstmal als Klarstellung. Vor ungefähr 1 Monat war ich auf einer Feier die draußen statt fand ,die ein wenig später dann von der Polizei aufgelöst wurde.
Ich war sehr stark Alkoholisiert ,was normalerweise keine Entschuldigung sein sollte für die Tat die ich begangen habe. Jeden falls habe ich leider ein paar Beleidigungen gegenüber der Polizei rumgeschrien jedoch nicht direkt vor der Polizei sondern einfach frei hinaus. Dann haben 2 Minuten später mehrere Beamte meine Personalien aufgenommen und vor 3 Wochen bekam ich eine Vorladung, wo ich leider nicht erscheinen konnte , da der Brief am selben Tag ankam und das 30 Minuten nach dem eigentlichen Termin.
Heute ist dann der Brief des Amtsgericht gekommen wo drin steht ,dass ich 900€ zahlen a 30 Tagessätze zahlen soll oder 9 Monate lang 100€. Jedoch kann ich mir dies überhaupt nicht leisten. Da ich kein Nettoeinkommen besitze, außer mein Kindergeld welches ich jeden Monat auf mein Konto gut geschrieben bekomme. Meine Frage ist jetzt wie setzen sich diese 900€ zusammen normalerweise aus dem Nettoeinkommen jeden Monat : 30= 1 Tagessatz. Ich verdiene nur keine 900€ jeden Monat. Ich habe mich nun auch schon mit der Gerichtshilfe unterhalten ,wo ich bald einen Termin habe. Ist das so alles ordnungsgemäß oder denkt ihr man kann eventuell mit belegen sprich Kontoauszügen die Strafe reduzieren?
9 Antworten
Schriftlich, formlos und fristgerecht Einspruch einlegen und dein tatsächliches Einkommen nachweisen.
Also Kopie des aktuellen ALG - 2 Bescheides beilegen !
Im übrigen hast Du mehr als nur dein Kindergeld, denn dir steht derzeit ab 18 und unter 25 ein Regelbedarf für den Lebensunterhalt von 357 € zu.
Siehe auch die Antwort von @ Kevin 1905
Hatte vor vielen Jahren auch einmal ein ähnliches Problem, nach einem schriftlichen Einspruch hat man bei mir ganz einfach die Tagessätze erhöht, die Höhe der Strafe wurde also nicht reduziert.
Bis zu 90 Tagessätzen gilt man noch als nicht vorbestraft !
Wenn das ganze gleich vor Gericht verhandelt wird, dann kann man meiner Ansicht nach auch keinen Einspruch einlegen.
Dann wirst Du wahrscheinlich eh einen Anwalt benötigen bzw.einen gestellt bekommen.
Aber sicher bin ich mir da nicht !
Ok danke.
Bitteschön
Im vorliegenden Fall wurde ein Strafbefehl erlassen. Der Einspruch gegen den Strafbefehl ist gemäß § 410 StPO zulässig.
Bitte wende dich dazu an einen Anwalt. Dein Wortschatz lässt nicht darauf schließen, dass du einen begründeten Einspruch selbstständig verfassen kannst. Eventuell ist auch die Gewährung von Prozesskostenhilfe möglich.
Mach einen schriftlichen einspruch, dann kommt es zur Hauptverhandlung vorm Amtsgericht. Ich sehe durchaus Chancen das die Sache mit einem Anwalt eingestellt werden kann solange du keine vorstrafen bisher hast .
Du hast einen Strafbefehl erhalten, du hast die Optionen
- Nicht reagieren --> Dann wird er rechtskräftig und vollstreckbar
- Einspruch einlegen --> Dann folgt mündliche Verhandlung vor dem Amtsgericht
- Einspruch gegen die Höher der Tagessätze einlegen und dein tatsächliches Einkommen nachweisen, dann würde auf Mindestsatz reduziert werden.
Lässt du es zu Option 1 kommen hast du ein Problem, dann müsstest du
- entweder mit dem StA Ratenzahlung vereinbaren oder
- ersatzweise 30 Tage Ersatzfreiheitsstrafe antreten oder
- ersatzweise die Ersatzfreiheitsstrafe durch freie Arbeit tilgen
Ich würde persönlich den Einspruch gegen die Höhe der Tagessätze bevorzugen. Da 3 Polizisten Zeugen sind und ich mich an die gesamte Situation sowie so schlecht erinner kann fällt Option 2 weg. Oder was würdest du sagen. Danke für deine Antwort
Ist es nicht generell so, dass man unter Alkohol und Drogen nicht schuldfähig ist? Zeugen dafür hast du ja wahrscheinlich genügend bei einer Party.
Ist es nicht generell so, dass man unter Alkohol und Drogen nicht schuldfähig ist?
Nicht automatisch und wenn doch dann gilt § 323a StGB:
(1) Wer sich vorsätzlich oder fahrlässig durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel in einen Rausch versetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn er in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begeht und ihretwegen nicht bestraft werden kann, weil er infolge des Rausches schuldunfähig war oder weil dies nicht auszuschließen ist.
Dann wird er eben dafür bestraft, dass er in diesem Zustand war.
Wie das, bestraft für Alkohol trinken? Man darf doch Party feiern?
Nicht wenn man dadurch sich in einen Zustand der Schuldunfähigkeit versetzt und dann Straftaten begeht, dann wird man für den Rausch eben bestraft, wenn für die eigentliche Tat Strafe nicht möglich ist.
Aha ok. Und wie sieht diese Strafe dann aus, Beispiele?
"Nicht wenn man dadurch sich in einen Zustand der Schuldunfähigkeit versetzt und dann Straftaten begeht, .."
Egal welche Straftaten oder wird da unterschieden nach Schwere?
Der Strafrahmen steht doch in dem von mir zitierten § im Absatz 2:
(2) Die Strafe darf nicht schwerer sein als die Strafe, die für die im Rausch begangene Tat angedroht ist.
Das versteh ich nicht, dann gibt es ja doch Strafen für Taten mit Alkohol/Drogen Konsum.
Nicht für die Tat selbst sondern dem Vollrausch in dem sie begangen wurde....
Da du dir ein Auto leisten kannst, kannst du auch diese Strafe zahlen.
Die Tagessatzhöhe wird beim Strafbefehl geschätzt. Diese soll sich aber am tatsächlichen Nettoeinkommen orientieren.
Hallo, gleich noch eine Frage. Hatte auch das Problem. Wann genau kann man gegen die Höhe der Tagessätze Einspruch erheben, auch noch in der mündl. Verhandlung vor dem Gericht? Aber dann fallen ja schon Gerichtskosten an? Ich habe nämlich nie Post von der Polizei bekommen und konnte deshalb überhaupt nicht reagieren, sondern bekam als allererste Post zu dieser Sache gleich einen gelben Brief vom Gericht. Was kann man dagegen tun? Weil jetzt viel mehr Kosten angefallen.