Können fremdsprachige Äußerungen in Deutschland strafbar sein?
Ich meine, es gibt ja Paragraphen im StGB gegen Beleidigung, üble Nachrede, Volksverhetzung etc. pp.
Was ist aber, wenn ich beispielsweise eine nach deutschem Recht eindeutig strafbare Äußerung auf Facebook poste, allerdings in einer Sprache, die in Deutschland nicht unbedingt jedermann geläufig ist, z.B. auf Arabisch, Russisch oder Türkisch? Ich meine, die Amtssprache in Deutschland ist ja Deutsch, daher frage ich mich, wie fremdsprachige Äußerungen gehandhabt werden, wenn sie von jemandem zur Anzeige gebracht werden.
3 Antworten
In solchen Fällen würde das Gericht wahrscheinlich einen Übersetzer beauftragen, der dann sowohl den Text an sich übersetzt als auch eine Art "Einordnung" vornimmt, inwiefern das in der jeweiligen Sprache als Beleidigung zu betrachten wäre. Glaub ja nicht, dass Fremdsprachenkenntnisse vor Strafe schützen ;).
Selbstverständlich ist das auch strafbar. Die Paragrafen beschränken sich nicht auf die deutsche Sprache.
Ja, auch in einer Fremdsprache kannst du Straftaten begehen.
Wenn du z.B. auf Arabisch einen volksverhetzenden Kommentar postest, würde dich die Tatsache, dass es in einer Fremdsprache war, nicht schützen.
Auch eine eindeutige Beleidigung... Wenn du zu einem Polizisten sagst "F*** you" dann darfst du mit einer Strafanzeige rechnen. Wenn du ihn auf französisch beleidigst, ist vielleicht die Wahrscheinlichkeit niedriger, dass er es versteht, aber wenn, dann bist du auch dran...
Aber ja, die Amtssprache ist Deutsch. Du darfst davon ausgehen, dass die Schreiben der Staatsanwaltschaft auf Deutsch sind.