Wenn die Polizei jede Straftat anzeigen muss, müssen sie eigentlich auch anzeigen wenn jemand der Tourette hat sie beleidigt?
Die Polizei muss ja jede Straftat anzeigen, auch Straftaten aufgrund einer Psychischen Störung. Aber wie würde es eigentlich aussehen wenn jemand der Tourette hat sie beleidigt? Müssen die das dann eigentlich auch anzeigen? Die Anzeige wird ja eh mit 99%iger wahrscheinlich eingestellt wegen Schuldunfähigkeit. Und es wurde bei den ersten paar Anzeigen höchstwahrscheinlich eingestellt werden. Wenn es häufiger vorkommt, wird die Person ja nicht Mal im Maßregelvollzug untergebracht, da bei dieser Straftat keine Gefahr für die Allgemeinheit auszugehen ist. Er würde also nur einen gesetzlichen Betreuer bekommen.
7 Antworten
Beleidigung ist ein Antragsdelikt. Es wird also generell nur dann strafrechtlich verfolgt, wenn der Geschädigte, in diesem Fall der Polizist, einen Strafantrag stellt. Sollte es dazu kommen, wird das Verfahren mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit von der Staatsanwaltschaft eingestellt oder wenn nicht, würde der Richter einen Freispruch machen müssen. Es kommt allerdings NICHT bei allen Tourette- Patienten zu Beleidigungen, dies ist nur bei einer bestimmten Form des Tourette- Syndroms der Fall. Es wird natürlich geprüft, ob der Betroffene an dieser speziellen Form der Krankheit leidet und wenn nicht, dann hat er die Beleidigung ganz bewusst begangen, mit allen strafrechtlichen Konsequenzen für ihn.
"Er würde also nur einen gesetzlichen Betreuer bekommen": nein, auch das zumindest meinem Wissensstand nach nicht. Das Tourette- Syndrom ist nämlich gerade KEINE psychische Erkrankung sondern eine neurologische Erkrankung und beeinträchtigt die rechtliche Mündigkeit daher keinesweges.
Mfg
Die Polizei muss eben nicht jede Straftat anzeigen, sondern nur solche, die Offizialdelikte sind. Beleidigung ist kein Offizialdelikt, sondern ein Antragsdelikt und wird nur auf Antrag des Geschädigten verfolgt.
Beleidigung ist ein Antragsdelikt. Von da her wird so etwas nicht automatisch verfolgt. Und die Polizei ist Beleidigung gewohnt - da muss es schon heftiger hergehen, bevor sie einen entsprechenden Strafantrag stellt
Die Polizei muss nicht jede Straftat anzeigen. Vor allem nicht, wenn Beleidigungen gegen sie selber ausgesprochen werden. Manche Delikte sind Antragsdelikte.
Zum Beispiel innerfamiliäre Auseinandersetzungen. Gerade bei der häuslichen Gewalt ist das ein Problem, weil manche Frau ihre Anzeige wieder zurücknimmt.
Man kan Anzeigen nicht zurück nehmen. Mann übrigens auch nicht.
Na, gut, aber einen Strafantrag kann man zurücknehmen. Anzeigen können auch Unbeteiligte. Einen Strafantrag nur direkt Beteiligte. Dieser kann zurückgenommen werden. Juristensprache - schwere Sprache.
Absolute Antragsdelikt müssen ohne entsprechenden Strafantrag nicht von der Polizei aufgenommen werden.
....zumal in diesem Beispiel als Geschädigte.
Welche Straftaten müssen zum Beispiel nicht angezeigt werden? Wahrscheinlich so Zeug bei kleinen Verkehrsunfällen oder?