Beleidigung und Bedrohung über whatsapp
Macht eine Strafanzeige hier Sinn?
Ich möchte mir das nämlich nicht einfach gefallen lassen, da mich die Person mit der ich mich anfangs normal gut verstanden hatte, bedroht hat, anzugreifen wenn wir uns zufällig über den Weg laufen würden.
Außerdem waren die Beleidigungen nicht gerade zimperlich und schon sehr grenzwertig, sogar rassistisch.
Wird die Polizei im Falle einer Strafanzeige und Strafantrag dem Vorfall auf den Grund gehen? Was passiert sonst noch?
Ich kenne die Paragraphen, die hier berührt werden schon.
7 Antworten
ich würde der person schreiben/sagen dass wenn er/sie es nicht sofort unterlässt du zur polizei gehst und einen anwalt einschaltest. Sollte das nicht fruchten bei der Person solltest du zur polizei gehen und alles schildern. Gegebenenfalls auch das Handy vorzeigen damit die Polizei alles durchlesen kann. Vielleicht gibt es eine möglichkeit den Dialog auszudrucken. Ich würde der person noch die chance geben aufzuhören ansonsten zur Polizei gehen! Lass dir nicht alles gefallen!
Könnte durchaus Sinn ergeben, da der Täter ja einwandfrei identifiziert werden könnte. Und wenn du dich tatsächlich beleidigt oder bedroht fühlst, dann ist zumindest ein kurzer Besuch auf der Wache angebracht.
Bedrohung liegt nur dann vor wenn ein Verbrechen angekündigt wird. Ein Verbrechen ist eine Straftat für welche das Gesetz eine Mindestfreiheitsstraße von 1 Jahr vorsieht.
Strafanzeige würde ich durchaus stellen.
Eine einfache Körperverletzung nach § 223 StGB ist meines Wissens kein Verbrechen, selbst die gefährliche erfüllt dies nicht immer. =)
Kevin, Körperverletzung ist ein Delikt am Menschen und somit eine Straftat. Das Wort "Verbrechen" ist nur ein anderes Wort für "Straftat".
In diesem Falle kann nur eine Anzeige wegen "Bedrohung" gestellt werden. Da aber keine konkrete Bedrohung vorliegt bzw. wir den exakten Wortlaut nicht kennen, wird dies wahrscheinlich vom Staatsanwalt eingestellt.
Das ist leider komplett falsch! Das Gesetz unterscheidet ganz klar zwischen Vergehen und Verbrechen, § 12 I StGB! Der Tatbestand der Bedrohung in § 241 StGB spricht eindeutig von Verbrechen! Somit ist das Androhen der (einfachen) und gefährlichen Körperverletzung nach §§ 223, 224 nicht strafbar.
Ein "Delikt am Menschen" gibt es außerdem überhaupt nicht. Welche sollen das alles sein? Die Körperverletzungsdelikte fallen unter "Staftaten gegen die körperliche Unversehrtheit"!
Das Wort Verbrechen ist nicht nur ein anderes Wort für Straftat! Verbrechen sind Straftaten, die mit mindestens 1 Jahr Gefängnis bedroht sind, also Dinge wie Mord, Totschlag, Raub, Vergewaltigung, schwere KV, also den harten Sachen und nicht einer einfachen KV. Das ist nur ein Vergehen.
Das Wort Verbrechen ist nicht nur ein anderes Wort für Straftat!
Nein, ist es nicht.
Ein Verbrechen ist klar definiert (§ 12 Abs. 1 StGB). Das Vergehen (Abs. 2) ist abzugrenzen vom Verbrechen
Naja, die Paragraphen kennst du vielleicht schon, aber verstanden hast du sie nicht, sonst wüsstest du, dass dies niemals eine Bedrohung sein kann. Wenn du unbedingt willst, dann kannst du eine wegen Beleidigung machen, aber wegen sonst nichts!
Die Polizei muss grundsätzlich jede Anzeige verfolgen. Ob die am Ende eingestellt wird oder nicht, entscheidet alleine die Staatsanwaltschaft.
Wegen so einer "einfachen" Bedrohung kannst Du aber niemanden Anzeigen, wegen der Beleidigung, gerade wenn sie einen rassistischen Kern hat, kannst Du natürlich anzeigen.
Richtig und eigentlich zählt Körperverletzung dazu. Aber das einfache "Wenn wir uns sehen, dann ..." wird so leider nicht gewertet. Da muss die Drohung schon konkreter sein.