Bekomme ich Wohngeld, wenn ich mit meinem Freund zusammen ziehe?
Hallo zusammen :)
Und zwar hab ich vor mit meinem Freund zusammen zu ziehen.
Ich mach zurzeit eine Ausbildung (1.Lehrjahr) als Restaurantfachfrau und verdiene 418 Euro.
Mein Freund Vollverdiener verdient knapp 1500 Netto.
Kindergeld würde ich weiterhin meiner Mutter überlassen, weil sie sonst schwerer über die Runden kommt.
Jetzt meine Frage. Bekomm ich Wohngeld auch wenn mein Freund so viel verdient.
Wenn ja, muss ich es zurück zahlen ?
Oder wäre es besser wenn ich sagen würde das ich in eine "WG" ziehe?
Danke schon mal im Voraus :)
6 Antworten
Wohl kaum. Denn du bist nicht Mieterin der Wohnung, sondern dein Freund. Du kannst allenfalls als Untermieterin gelten. Daneben wird dir das Kindergeld natürlich angerechnet. Das du es deiner Mutter überlässt, ist dein Privatvergnügen, das interessiert das Amt nicht. Also hast du unterm Strich ein Einkommen von ca. 600 Euro. Du kannst aber versuchen, Ausbildungsförderung zu bekommen. Aber auch da wird dir das Kindergeld angerechnet und du müsstest einen Untermietvertrag vorlegen.
Wenn ihr keine Lebensgemeinschaft seid, werdet ihr zwar zusammen veranlagt, aber für das Bemessen wird Dein Mietanteil und Dein Einkommen hergenommen. Ob und wieviel Wohngeld dabei herumkommt, musst Du im Amt erfragen.
Allerdings wird es schwierig sein, zu beweisen, das Euch ausser der Wohnung nichts verbindet.
Da würde ich mir nicht so sicher sein, auch Ämter können beobachten und Erkundigungen einziehen! Es ist ein Irtum, dass nicht verheiratet sein vor Ahndung schützt, wenn festgestellt wird, das doch eine Lebensgemeinschaft besteht! Die muss nicht einmal eingetragen zu sein.
Die Frage wird sicher beim Antrag gestellt oder befindet sich unter dem "Kleingedrückten" und wenn sie unrichtig beantwortet wird, gilt das als Sozialbetrug und hat mindestens die Rückzahlung zur Folge.
Also ich bekomme Wohngeld, mein Freund ist Vollverdiener und ich in der Ausbildung. Im Mietvertrag steh nur ich und auch nur ich zahle Miete. Er zahlt halt Essen und so. Wenn ihre verheiratet wärt, sähe die ganze Sache anders aus, aber so ist er dir nicht unterhaltspflichtig. Dein Kindergeld wird tdm. mit eingerechnet.
wenn ihr zusammen wohnt wird auch euer einkommen zusammen für das wohngeld hinzugezogen. auch dein kindergeld.
alles zusammen dürfte reichen damit ihr selber für euch sorgen könnt.
es gibt durchaus paare, die mit weniger klarkommen müssen. man muss sich halt nach der decke strecken, das heisst, wenn ich ein gesamteinkommen von 1.918 euro habe, kann ich keine wohnung nehmen die schon 1000 euro kaltmiete kostet. wohngeld wirst du nicht bekommen.
Es verbindet dich nichts, solange man nicht verheiratet ist. Beziehung zählen nicht, deswegen musst du auch niemanden etwas beweisen.