Anzeige wegen Drohung und Beleidigung beim 15-jährigen?
Moin,
ein 15 jähriger hat mich letztens über WhatsApp stark beleidigt und mir gedroht, mich zusammenzuschlagen.
Da es mit 15 Jahren wohl sehr armselig ist, einen jüngeren so starke Angst einzujagen, möchte meine Mutter nun Anzeige wegen Drohung und Beleidigung erstellen.
Was kommt auf den 15 jährigen zu? Ich gönne ihn es zwar, dass er ne Anzeige bekommt, jedoch interessiert es mich, was nun passiert. Kommt er vor Gericht? Geldstrafe? Wenn ja, wie hoch? Jugendgefängnis? Ok, das wohl kaum ^^
Liebe Grüße,
HamsterKnowHow
7 Antworten
Jemanden zusammen schlagen zu wollen ist keine Bedrohung i.S.d. des StGB, dazu ist die Ankündigung der Begehung eines Verbrechens erforderlich. Einfache und gefährliche KV sind keine Verbrechen.
Was kommt auf den 15 jährigen zu?
Ggf. ein Ermittlungsverfahren.
Kommt er vor Gericht?
Möglich.
Geldstrafe?
Nein. Geldstrafen gibt es im Jugendstrafrecht nicht.
Jugendgefängnis?
Nein. Wahrscheinlich Sozialstunden.
Also erst mal wie alt bist DU überhaupt? Und in welchem verhältnis steht er zu dir? (Familie,ehemaliger Freund,bekannter, unbekannt)
ich glaube kaum das er eine geldstrafe bekommt, oder Jugendgefängnis. wenn die anzeige etwas bringt bekommt er vllcht ein paar sozialstunden oder eine verfügung das er dir nicht zu nah kommen darf.
dann lass es einfach
Zunächst wäre die Beleidigung zu nennen, was nach § 185 StGB eine Straftat ist. Es ist ein absolutes Antragsdelikt (den Antrag muß ein Erziehungsberechtigter stellen) und nicht selten wird hier auf den Privatklageweg verwiesen.
Bei der Gewaltandrohung ist die Frage, ob er damit von Dir eine Handlung erzwingen wollte (Unterlassung oder Duldung steht dem gleich). Sollte er geschrieben haben, daß Du etwas unterlassen, tun oder hinnehmen solltest, ansonsten schlüge er Dich zusammen, dann wäre es ggf. Nötigung, § 240 StGB, was aber ein Offizialdelikt wäre.
Eine Bedrohung nach § 241 StGB kommt nicht in Frage, denn dazu hätte mindestens eine schwere Körperverletzung angedroht worden sein müssen (es wird ein Verbrechen gefordert, aber Körperverletzung ist nur ein Vergehen nach deutschem Recht, https://dejure.org/gesetze/StGB/12.html).
Damit dürfte es, wenn keine Nötigung vorliegt, nach Feststellung des Beleidigenden im Sand verlaufen, aber den Freund dürftest Du auch los sein.
Nunja, er hat mir gedroht, dass wenn ich meinen Freund nicht auf einen bestimmten Minecraft Server entbanne (entsperre), das "ich dann eine von ihm aufs Maul bekomme" = er mich zusammen schlägt.
Aber das mit § 241 verstehe ich nicht. Ist eine Körperverletzung nicht eine Straftat?
Das wäre eine Bedrohung nach §241 StGB, da er ihnen ein Verbrechen nach §12 StGB androht, aber solange diese Person dich nicht persönlich kennt sollt man das nicht zu ernst nehmen.
Auf jeden Fall hat dir die Person eine kriminelle Handlung angedroht.
Eine Körperverletzung ist ein Vergehen (Mindeststrafe wäre eine Geldstrafe), ein Verbrechen erfordert aber eine Mindeststrafe von 1 Jahr (§ 12 StGB), was bei Straftaten gegen Leib und Leben erst mit einer Schweren Körperverletzung erreicht wird. § 241 StGB fordert aber ausdrücklich ein Verbrechen.
Und zum Entbannen: hier geht es um ein Handeln und damit um Nötigung, Strafanzeige gemäß § 240 StGB wäre somit denkbar.
Nachtrag:
Deinen Freund dürfte es dabei auch kaum interessieren, daß letztlich der Kumpel mit der Versendung der Nachricht ihn faktisch verleumdet hat, oder? Er hatte vorsätzlich den Anschein erweckt, daß dein Freund die Nachricht geschrieben habe.
Ich bin jetzt kein Experte, aber was soll schon passieren? Außer Drohungen hat er in dem Sinne ja nichts gemacht. Solltest du ein tiefgreifende Konsequenz erwarten, wirst du vermutlich enttäuscht werden.
Nunja, und Beleidigung.
"§ 185Beleidigung
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Ne Anzeige ja
Gericht möglich
Denke der bekommt eine Verwarnung oder ein paar sozis
Jugendgefängnis auf keinen Fall
Geldstrafe wird es auch nicht geben
ICH bin 13.
Er ist unbekannt.