Bekommt man Krankengeld nach Kündigung während der Arbeitsunfähigkeit?

7 Antworten

Also, ihr scheint ja da nicht wirklich gut beraten zu sein. Eine Kündigung während der ArbN krank geschrieben ist, ist grundsätzlich möglich! Das sollte der Anwalt eigentlich wissen. Dagegen spricht auch nicht, dass die AUB aufgrund eines Verdachts auf eine bestimmte Erkrankung ausgestellt worden ist. Den ArbG hat die Diagnose auch überhaupt nicht zu interessieren.

Inwiefern eine Kündigung möglich war oder eine Abfindung zugesprochen werden könnte, hängt von der Dauer der Beschäftigung zum Zeitpunkt der Kündigung ab, wie von der Betriebsgröße.

Beim Arbeitsamt muss sich jeder nach einer Kündigung umgehend melden. Auch, wenn er noch krank geschrieben ist.

Tritt die Kündigung nach dem Beginn der Erkrankung ein und begründet der ArbG die Kündigung nicht, darf die Krankenkasse unterstellen, dass die Kündigung wegen Krankheit erfolgte. In der Konsequenz hat der ArbG für 6 Wochen Lohnfortzahlung zu leisten. Selbst dann, wenn dies über den eigentlichen Kündigungstermin hinaus geht. Danach tritt dann das Krankengeld ein. Erst nach Genesung bestünde Anspruch auf ALG.

sebius  26.11.2014, 21:51

beim amt meldest du dich erst wenn die aub endet so wurde es mir selbst schon mehrfach entgegen gebracht

Erstens; Der Arbeitgeber darf jederzeit kündigen, Krankheit hin oder her, solange die Kündigungsfristen eingehalten werden.

Zweitens; Wenn das mit der Aussage, der Arbeitgeber hätte nicht kündigen dürfen, von einem Anwalt ist, ist das kein Jurist für Arbeitsrecht.

Drittens; Wenn nach einer AU eine Kündigung erfolgt, und diese ohne Unterbrechung während der Kündigungsfrist fortbesteht, besteht solange Anspruch auf Krankengeld, wie die AU fortlaufend weiterbesteht, längstens jedoch für 78 Wochen.

sebius  26.11.2014, 21:33

genau so ein schwachsinn... ich habe eine klage vertreten wobei es um kündigung ging die aufgrund der krankheit ausgesprochen und geschrieben wurde und sogar vor ablauf der 6 monate... ergebnis arbeitnehmer hat gewonnen weil: die kündigung darf egal wann ob probezeit oder nicht als maßregelung einer krankheit dienen... die entsprechenden gesetze dazu könnt ihr ja mal nachgooglen damit ihr etwas dazulernt....

Arbeitslosengeld kann er nicht beziehen, wenn er bei Eintritt der Arbeitslosigkeit krank ist.

Dann tritt die Krankenkasse mit dem Krankengeld ein.

Unmittelbar nach Ende der Erkrankung muß er sich umgehend arbeitslos melden, da er dann Anspruch auf ALG-I hat.

Er sollte sich allerdings sicherheitshalber bereits jetzt arbeitssuchend melden.

sebius  26.11.2014, 22:01

top antwort, im vergleich zum größten teil der anderen super und korrekte aussage denn so isses :-)

Der Betrieb kündigte ihm, was sie eig nicht darf während der Krankheit weil noch nichts festgestellt wurde.>

Das ist leider nicht richtig. Krankheit shcuützt entgegen dem weit verbreiteten Glauben NICHT vor Kündigung. Lediglich wegen eventuell nicht eingehaltener Kündigungsfristen (schau in den Vertrag, normal sind in der Probezeit 14 Tage) kann er klagen. Lohnfortzahlung bis zu 6 Wochen, danach zahlt die Kasse Krankengeld.

Selbstredend muss er sich sofort beim Arbeitsamt melden, will er eine Sperrzeit vermeiden. Richtig ist auch, solange er krank geschrieben ist, kein Anspruch auf ALG1, da er nicht arbeiten kann (Grundvorraussetzung). Aber gemeldet sein muss er dort. Die Krankenkasse zahlt in diesem Fall Krankengeld.

Also: Ab zum Arbeitsamt und direkt danach zur Krankenkasse.

Emerell 
Beitragsersteller
 13.03.2013, 19:09

Das Krankenheit nicht vor Kündigung schützt weiß ich. Aber während er krank ist darf nicht gekündigt werden wegen dem kranksein nur wenn festgestellt ist um was es sich handelt etc. =)

Okay danke

ralosaviv  13.03.2013, 19:45
@Emerell
Aber während er krank ist darf nicht gekündigt werden 

Ich hoffe inständig, dass das nicht die Aussage des Anwaltes ist. Sie ist nämlich vollkommen falsch.

Es kann sowohl während als auch wegen Krankheit eine Kündigung ausgesprochen werden, wenn die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen.

Wenn die Kündigung innerhalb der ersten 6 Monate des Beschäftigungsverhältnisses erfolgt sein sollte, kann man sich eine Kündigungsschutzklage getrost sparen. In dieser Zeit besteht nämlich kein Kündigungsschutz.

nur wenn festgestellt ist um was es sich handelt etc. =)

so einen Quatsch habe ich auch noch nie gehört. Der ArbG hat überhaupt nicht das Recht die Diagnose zu erfahren.

sebius  26.11.2014, 21:30
@ralosaviv

du hast wenn ich das so sagen darf garkeine ahnung und lesen ist auch nicht so deine stärke... er meinte nicht das der arbeitgeber während der krankheit kündigen darf sondern das der arbeitgeber nicht die kündigung auf grund einer krankheit aussprechen darf und damit hat er völlig recht da eine kündigung nicht als maßregelung einer krankheit eingesetzt werden darf... und mit festgestellt um was es sich handelt meinte er wenn der arbeitgeber nachweisen kann das die kündigung nicht als grund die krankheit beinhaltet ist sie rechtmäßig...

also bitte mal die brille auf wenn vorhanden und die antworten genau studieren denn mit deinem fehlerhaften gestammel hilfst du hier niemandem weils komplett am thema vorbei geschossen ist und so garnicht geäußert war von deinem vorredner...

Wenn ein Arbeitnehmer gekündigt wurde hat er sich sofort beim Arbeitsamt zu melden.Das ist der normale weg.Das Arbeitsamt entscheidet was wird ,Ob Er Krankengeld bekommt oder Stütze.

ralosaviv  13.03.2013, 19:46
Das Arbeitsamt entscheidet was wird ,Ob Er Krankengeld bekommt oder Stütze.

So ein Blödsinn. Das entscheidet nicht das Arbeitsamt, sondern das steht im SGB. Und bei dem Wort "Stütze" krieg ich ja fast Ausschlag. Wie alt bist du? 80?

Dackelmann888  13.03.2013, 20:49
@ralosaviv

Du Wirst dann als arbeitslos und Krank geführt.Dein Ton ist schlecht.,Du solltest die Höflichkeit wahren

ralosaviv  13.03.2013, 21:17
@Dackelmann888

Ja, und deine Beiträge sind schlecht. Du solltest allmählich die Richtlinien kennen.

Dackelmann888  14.03.2013, 10:27
@ralosaviv

ralosaviv,Wir konnen uns ja nicht alle auf deine Stufe stellen

sebius  26.11.2014, 21:57
@ralosaviv

deine aber auch.. allzuviel wahres dem recht entsprechend hast du hier noch nicht von dir gegeben... es war subjektiv gemeint von ihm das man sich beim amt melden kann und die dir entsprechend dann die info geben das er zum beispiel krankengeld erhalten würde und es beantragen soll... und sich am wort stütze hoch zu ziehen ist lächerlich... wenn ich jetzt sage hey wie gehts dann kommst du mir auch mit wie alt bin ich das heisst ey alter wass up?... lächerlich er hat wenigstens einen sinn vermittelt und ne möglichkeit weitere infos und hilfe zu bekommen irgendwo...