Erhält man weiterhin Arbeitslosengeld/krankengeld, wenn man krankgeschrieben ist, aber seine selbständige Tätigkeit fortsetzt?

4 Antworten

Wenn dein Arzt dir bestätigt, dass deine Selbstständigkeit nicht schädlich für den Genesungsprozeß ist, dann kannst und musst du diese Tätgigkeit der Krankenkasse bekannt geben. Sie wird dann das Krankengeld um diesen Betrag gemindert auszahlen.

Verschweigst du es und es kommt raus- ist das Sozialbetrug, der von den Kassen mittlerweile recht gnadenlos zur Anzeige gebracht wird.

Das wäre Sozialbetrug.

Wenn du krankgeschrieben bist, ist davon auszugehen, dass du arbeitsunfähig bist. Und das gilt für Angestellte genauso als wie für selbstständige, und sei es auch nur im Nebenerwerb.

Wenn er jetzt Krankengeld bezieht wegen einer AU und trozdem seiner selbstständigen Tätigkeit nachgeht , kann er nicht krank sein.Das was er da treibt ist sozialbetrug, und erschleichung von Leistungen.

Kann er seinem nebenerwerb nachgehen kann dann auch einer nicht selbstständigen Tätigkeit nachgehen.

Und dass ein Arzt bestätigt für die Arge AU und für den Nebenerwerb nicht AU ist ein Wunschtraum und kein seriöser Arzt wird auch nur ansatzweise sich auf solch ein Spiel einlassen.

Der Arzt käme in arge bedrängnis.

https://www.hensche.de/Kuendigung_Nebentaetigkeit_Krankheit_Kuendigung_wegen_Nebentaetigkeit_trotz_Krankheit_LAG_Koeln_11Sa915-12.html

entweder bist du krank oder arbeitsfähig. beides funktioniert nicht.