Kann ich als Langzeitkranke im öffentlichen Dienst gekündigt werden
Ich bin seit fast 21 Jahren im öffentlichen Dienst beschäftigt. Ich bin seit Juli 2009 krankgeschrieben. Wiedereingliederung musste abgebrochen werden. Die Krankenkassen zahlen ja 78. Wochen Krankengeld. Was passiert danach. Meine Dienststelle besteht auf Amtsarztuntersuchung, obwohl im schon beim Medizinischen Dienst untersucht wurde und arbeitsunfähigkeit auf Dauer festgestellt wurde. Was kann ich machen? Droht mir Kündigung oder Hartz IV?
5 Antworten
Es droht Dir die Frühpensionierung - die wirst Du kaum verhindern können.
Finanziell stehst Du Dich mit der Frühpensionierung im ÖD allerdings nicht so schlecht...
Würde ich nach TVÖD §33 (Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung) nachschlagen. Hier erkennt man auch, warum der AG auf eine Untersuchung beim Amtsarzt besteht. (Ziff. 4) Es läuft eigentlich immer darauf hin, einen Rentenantrag zu stellen und es kommt darauf an ob dieser dauerhaft oder befristet ist, steht aber auch in dem Paragraphen.
Es kann davon abhängen, wie lange Du beschäftigt bist, wie alt Du bist.
Im Öffentlichen Dienst gilt die Regelung - 40 Jahre alt und mindestens 15 Jahre im Betrieb = unkündbar.
Das gilt nicht bei z.B. Diebstahl und Berufsunfähigkeit.
Bei Berufsunfähigkeit, wonach es sich anhört, kann der Arbeitgeber den Eintritt in die Beufsunfähigkeit von den ärztlichen Gutachen abhängig machen.
Frag am besten einen Vertreter der Gewerkschaft.
Bei mir war das gleiche. Die KK schlug dann vor einen Rentenantrag zu stellen. Das machte ich auch und bin bis 31.05. 2012 als Erwerbsunfähig in Rente. Wenn das nicht klappen sollte bei dir musst Du aufs AA und bekommst ALG I.
Dass das Krankengeld ausläuft, heißt nicht zwangsläufig, dass jetzt eine EU-Rente fällig wird.
Wenn die 78 Wochen um sind, und du bist immer noch arbeitsunfähig, gehst du zur ARGE und bekommst die Grundsicherung (wenn du bedürftig bist). Der Arbeitgeber braucht dir gar nicht kündigen. Solltest du wieder arbeitsfähig geschrieben werden, fängst du eben wieder an.