fristlose Kündigung - Krankengeld Rückzahlung nach gütlicher Trennung?
Hallo,
folgender Fall: Ich wurde zum 15.12.2012 fristlos ohne Angabe von Gründen während meiner Krankheit gekündigt.
Daraufhin habe ich eine Kündigungsschutzklage erhoben und von meiner Krankenkassen für den Zeitraum ab Kündigung bis Ende Krankheit, Krankengeld erhalten. In meinem Fall also bis zum 01.01.2013. Ab 02.01.2013 habe ich Arbeitslosengeld erhalten.
So wie es ausschaut kommt es beim Gütetermin zu einer gütlichen Trennung, dass heißt aus fristlos wird eine betreibsbedingte Kündigung zum 31.01.2013 und ich erhalte zu dem eine Abfindung.
Jetzt meine Frage:
Wie wird es verrechnet? Muss ich das Krankengeld zurückzahlen oder verrechnet der Arbeitgeber dies mit der Krankenkasse direkt? Gleiche Frage auch beim Arbeitslosengeld?
Da ich gerade bei der Vorbereitung meiner Steuererklärung für 2012 bin, wäre dies sehr interessant für mich zu wissen. Denn dort gebe ich dann doch nicht mehr an, dass ich Kranken/Arbeitslosengeld bezogen habe, wenn dieses alles rückabgewickelt wird, oder?
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
5 Antworten
Deinen AG wird es nicht interessieren, welche Gelder Du bisher bekommen hast. Auf Grund des Urteils wird er wohl bis 31.01. Deinen Lohn zahlen und die Abfindung obenauf legen.
Wenn er den Lohn zahlt wird er auch entsprechende Sozialabgaben abführen.
Ich würde mich an Deiner Stelle bei der KK erkundigen, da diese das zuviel gezahlte Geld auf jeden Fall wieder haben will.
Es ist besser, die KK erfährt von Dir das eine Rückzahlung zu erwarten ist als das auf einmal zusätzliche Sozialabgaben einfliessen woraus die Kasse dann den Schluss ziehen kann, dass du Geld zurückzahlen mußt.
die werden das mit dem erhaltenen Lohn verrechnen, aber es würde mich an Deiner Stelle interessieren, weshalb Dir gekündigt wurde!
Das krankengeld macht die kasse und arbeitgeber das alg1 wird mit. Deinem geld fuer maerz verrechnet. Und warte mit der steuer bis alles geklaert ist Lg
Das Krankengeld nicht,Du hättest es eh bekommen, das ALG evtl schon.
Ich denke eher das es hier um Entgeltfortzahlung geht. Und die hat der AG zu leisten.
Du bekommst für diese Zeit natürlich nicht doppelt Geld. Die Krankenkasse wird das Krankengeld von dir zurück fordern. Bei der Steuererklärung musst du das natürlich berücksichtigen.